Immobilienwirtschaft 6/2018 - page 13

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ßen einheitliche Bild mit einem Beispiel: „Wir lassen ja nicht bei
einer geschlossenen Bebauung wie zum Beispiel beim Dresdner
Altmarktcafé an einem Teil der Fassade plötzlich die Loggien
weg oder wechseln von Klinker auf eine Putzfassade.“ Allenfalls
bei der Innenausstattung kann man den Unternehmen zufolge
an der einen oder anderen Stelle sparen, indem die Wohnung
beispielsweise Laminat statt Parkettfußboden erhält.
Wie viele solcher Wohnungen innerhalb eines Ensembles
sinnvoll sind, darüber gehen die Meinungen auseinander. Re-
vitalis-Chef Cromm etwa hält eine durchschnittliche Quote von
bis zu 25 Prozent innerhalb einer Stadt für möglich, plädiert
aber für quartiersbezogene Regelungen. Vielerorts schreiben die
Behörden bei Neubauten mittlerweile einen Pflichtanteil geför-
derter Wohnungen vor – wie viele, unter welchen Bedingungen
und mit welchen Gegenleistungen, das unterscheidet sich von
Kommune zu Kommune (siehe Seite 15). Die Mischung bleibt
eine Gratwanderung zwischen politischemWillen und Ergebnis.
„Wenn man natürlich die Quote ständig erhöht, wird es eng mit
der Durchmischung“, warnt der Geschäftsführer der hessischen
Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt, Con-
stantin Westphal, vor einem Rückfall in überholte Modelle mit
Blöcken aus rein geförderten Wohnungen.
Geförderte Wohnungen verteuern die
anderen Wohnungen in einem Objekt
Das landeseigene Unternehmen versucht, mit einer Drittel-
Mischung innerhalb von Neubauobjekten betriebswirtschaftlich
auf Kurs zu bleiben: Eigentumswohnungen, frei finanzierte und
geförderteWohnungen. GeförderteWohnungen versprechenwe-
niger, dafür stabile Rendite und verteuern zugleich die anderen
Wohnungen in einem Objekt, weil deren Preis zum Ausgleich in
der Regel steigt – so kalkulieren jedenfalls häufig Projektent-
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