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          6.2018
        
        
          Bau von Sozialwohnungen? Für Leipzig war das über viele Jah-
        
        
          re kein Thema – zu viele Wohnungen standen leer, zu niedrig
        
        
          waren die Mieten. Doch mittlerweile steigen auch in der nach
        
        
          Berlin größten ostdeutschen Stadt die Wohnkosten deutlich.
        
        
          Seit 2017 fördert Leipzig deshalb den Bau von Mietwohnungen
        
        
          wieder. Im vergangenen Jahr standen dafür 20 Millionen Euro
        
        
          zur Verfügung, mit denen nach Angaben von Baubürger-
        
        
          meisterin Dorothee Dubrau rund 500 Wohnungen gefördert
        
        
          werden können. So hat sich zum Beispiel die CG Gruppe
        
        
          verpflichtet, bei ihrer Quartiersentwicklung auf dem ehema-
        
        
          ligen Eutritzscher Freiladebahnhof einen Anteil von 30 Prozent
        
        
          öffentlich geförderter Wohnungen zu realisieren.
        
        
          Möglich geworden ist der Bau von Sozialwohnungen, weil
        
        
          das Land Sachsen 2017 nach Jahren der Abstinenz wieder ein
        
        
          Programm zur sozialen Wohnraumförderung aufgelegt hat. Die
        
        
          Umsetzung liegt in den Händen der Kommunen, wobei diese
        
        
          mit Zuschüssen arbeiten. Bauherren, die Sozialwohnungen er-
        
        
          richten, unterstützt Leipzig mit einem Zuschuss von 630 Euro
        
        
          pro Quadratmeter Wohnfläche. Dadurch soll die Anfangsmiete
        
        
          von zehn auf 6,50 Euro pro Quadratmeter sinken. Der Bin-
        
        
          dungszeitraum beträgt 15 Jahre.
        
        
          Darlehen, Zuschüsse, Vorschriften:
        
        
          Wie Kommunen Sozialwohnungen fördern
        
        
          Bei der sozialen Wohnraumförderung sind nicht nur Bund und Länder gefragt,
        
        
          sondern auch Kommunen. Ein Blick auf einige Städte zeigt, mit welchen Instrumenten
        
        
          sie dabei arbeiten.
        
        
          
            Leipzig
          
        
        
          
            – 20 Mio € in 2017
          
        
        
          Deutlich länger, nämlich für 30 Jahre, müssen sich Bauherren
        
        
          in Berlin verpflichten, wenn sie die Wohnungsbauförderung
        
        
          in Anspruch nehmen. Auch die Hauptstadt hatte mit dem
        
        
          Argument eines entspannten Wohnungsmarkts jahrelang auf
        
        
          die Förderung des Baus von Mietwohnungen verzichtet. Erst
        
        
          2014 legte sie wieder einen Wohnungsneubaufonds auf, dessen
        
        
          Vorgaben zu Beginn dieses Jahres überarbeitet worden sind.
        
        
          Eine wesentliche Änderung ist die Verlängerung des Bindungs-
        
        
          zeitraums von 20 auf 30 Jahre.
        
        
          Dabei gibt es zwei Modelle: Das erste arbeitet mit einem För-
        
        
          derdarlehen von bis zu 1.300 Euro pro Quadratmeter (maximal
        
        
          91.000 Euro je Wohnung) und einem Tilgungsverzicht von 25
        
        
          Prozent der Darlehenssumme. Die Miete beträgt in diesem Fall
        
        
          anfänglich 6,50 Euro pro Quadratmeter. Acht Euro pro Qua-
        
        
          dratmeter sind es beim zweiten Modell, das ein Förderdarlehen
        
        
          von 1.000 Euro pro Quadratmeter zu errichtender Wohnfläche
        
        
          beinhaltet, aber keinen Tilgungsverzicht. Bei beiden Modellen
        
        
          ist das Förderdarlehen zinslos.
        
        
          2017 unterstützte die für die soziale Wohnraumförderung
        
        
          zuständige Investitionsbank Berlin (IBB) den Bau von 3.132
        
        
          Wohnungen. In Anspruch genommen wird die Förderung
        
        
          allerdings zum größten Teil von den sechs landeseigenen Woh-
        
        
          nungsbaugesellschaften, während sich private Investoren bisher
        
        
          zurückgehalten haben.
        
        
          
            Berlin
          
        
        
          
            – Verpflichtung für 30 Jahre
          
        
        
          »
        
        
          
            PRAXISBEISPIELE