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6.2018
Bau von Sozialwohnungen? Für Leipzig war das über viele Jah-
re kein Thema – zu viele Wohnungen standen leer, zu niedrig
waren die Mieten. Doch mittlerweile steigen auch in der nach
Berlin größten ostdeutschen Stadt die Wohnkosten deutlich.
Seit 2017 fördert Leipzig deshalb den Bau von Mietwohnungen
wieder. Im vergangenen Jahr standen dafür 20 Millionen Euro
zur Verfügung, mit denen nach Angaben von Baubürger-
meisterin Dorothee Dubrau rund 500 Wohnungen gefördert
werden können. So hat sich zum Beispiel die CG Gruppe
verpflichtet, bei ihrer Quartiersentwicklung auf dem ehema-
ligen Eutritzscher Freiladebahnhof einen Anteil von 30 Prozent
öffentlich geförderter Wohnungen zu realisieren.
Möglich geworden ist der Bau von Sozialwohnungen, weil
das Land Sachsen 2017 nach Jahren der Abstinenz wieder ein
Programm zur sozialen Wohnraumförderung aufgelegt hat. Die
Umsetzung liegt in den Händen der Kommunen, wobei diese
mit Zuschüssen arbeiten. Bauherren, die Sozialwohnungen er-
richten, unterstützt Leipzig mit einem Zuschuss von 630 Euro
pro Quadratmeter Wohnfläche. Dadurch soll die Anfangsmiete
von zehn auf 6,50 Euro pro Quadratmeter sinken. Der Bin-
dungszeitraum beträgt 15 Jahre.
Darlehen, Zuschüsse, Vorschriften:
Wie Kommunen Sozialwohnungen fördern
Bei der sozialen Wohnraumförderung sind nicht nur Bund und Länder gefragt,
sondern auch Kommunen. Ein Blick auf einige Städte zeigt, mit welchen Instrumenten
sie dabei arbeiten.
Leipzig
– 20 Mio € in 2017
Deutlich länger, nämlich für 30 Jahre, müssen sich Bauherren
in Berlin verpflichten, wenn sie die Wohnungsbauförderung
in Anspruch nehmen. Auch die Hauptstadt hatte mit dem
Argument eines entspannten Wohnungsmarkts jahrelang auf
die Förderung des Baus von Mietwohnungen verzichtet. Erst
2014 legte sie wieder einen Wohnungsneubaufonds auf, dessen
Vorgaben zu Beginn dieses Jahres überarbeitet worden sind.
Eine wesentliche Änderung ist die Verlängerung des Bindungs-
zeitraums von 20 auf 30 Jahre.
Dabei gibt es zwei Modelle: Das erste arbeitet mit einem För-
derdarlehen von bis zu 1.300 Euro pro Quadratmeter (maximal
91.000 Euro je Wohnung) und einem Tilgungsverzicht von 25
Prozent der Darlehenssumme. Die Miete beträgt in diesem Fall
anfänglich 6,50 Euro pro Quadratmeter. Acht Euro pro Qua-
dratmeter sind es beim zweiten Modell, das ein Förderdarlehen
von 1.000 Euro pro Quadratmeter zu errichtender Wohnfläche
beinhaltet, aber keinen Tilgungsverzicht. Bei beiden Modellen
ist das Förderdarlehen zinslos.
2017 unterstützte die für die soziale Wohnraumförderung
zuständige Investitionsbank Berlin (IBB) den Bau von 3.132
Wohnungen. In Anspruch genommen wird die Förderung
allerdings zum größten Teil von den sechs landeseigenen Woh-
nungsbaugesellschaften, während sich private Investoren bisher
zurückgehalten haben.
Berlin
– Verpflichtung für 30 Jahre
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