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4.2018
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ährend nahezu alle Makler den Themen „Verkauf “
und „Kundenzufriedenheit“ höchste Priorität ein-
räumen, führt die wohlverstandene Sicherung der
eigenen Provisionsinteressen noch viel zu oft ein
Schattendasein. Dabei geht es in der Praxis darum,
das hohe Engagement des Dienstleisters mit einer rechtlich
durchdachten Vorgehensweise zu paaren. Denn der Wunsch des
Interessenten nach schneller Übersendung des Exposés und Be-
sichtigung sollte ebenso viel wert sein wie die Absicherung der
eigenen Provision. Denn so schön jede Fünf-Sterne-Bewertung
ist: Ohne Provision ist alles nichts.
Es geht deshalb darum, das Bewusstsein für die rechtlichen
Anforderungen und die damit verbundenen Fallstricke zu schär-
fen. Während nämlich der Gesetzgeber den Verbraucherschutz
beständig erweitert, muss man in der praktischen Arbeit nüch-
tern feststellen, dass die klassisch inhabergeführten Betriebe
zwar „Unternehmer“ im Rechtssinne sind, häufig aber mit der
Umsetzung der Verbraucherschutznormen überfordert sind.
Da die Rechtsprechung die Ausübung von Verbraucherschutz-
rechten (insbesondere imBereich derWiderrufsrechte) lediglich
an den Formalien misst und nicht an der Frage, ob eine objek-
tive Benachteiligung vorliegt, werden gut gemeinte Schutzrechte
zunehmend zu einem Mittel zur Provisionsvermeidung. Dabei
lassen sich viele Angriffspunkte relativ einfach entschärfen. Zwölf
klassische Probleme – und Strategien zu ihrer Lösung – werden
in diesem Beitrag dargestellt.
Der Berufsstand der Makler befindet sich
mehr denn je in einem Transformationspro-
zess. Das Digitalisierungsthema bringt einiges
an Verunsicherung. Es ist keine gute Zeit
für Brot und Butter. Oft unbemerkt war die
Rechtsprechung jedoch beim Thema „Provi-
sion“ in letzter Zeit sehr aktiv. Makler können
hier manchmal existenzbedrohende Fehler
machen. Ein Anlass, einmal die wichtigsten
Probleme (und ihre Lösungen) darzustellen.
»
– zwölf Tipps
Foto: 3dkombinat/shutterstock.com
Makler und Provision –
damit das zusammen-
geht, gilt es einiges zu
beachten.