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9.2017
Würdigungs-, Abwägungs-
und Entscheidungskompe-
tenz wird zum maßgeblichen
Unterscheidungsmerkmal
des Bewerters“, lautet die Pro-
gnose von Gernot Archner,
Geschäftsführer des Bundes-
verbands der Immobilien-
Investment-Sachverständigen
(BIIS). „Viele Prozessschritte
in der Gutachtenerstellung un-
terstützen wir heute bereits di-
gital. Die Objektaufnahme vor
Ort wird künftig immer stär-
ker durch Applikationen auf
mobilen Geräten unterstützt
werden. Doch den Sachver-
stand des Bewerters werden
sie nicht ersetzen können“, be-
stätigt Jan Sprengnetter, Ge-
schäftsführer der Sprengnetter
Immobilienbewertung.
DER ZUNEHMENDE BEWER-
TUNGS-
und Beratungsbedarf
stellt höhere Anforderungen
an die fachlichen Qualitäten
der Grundstücksbewerter. Die
Bezeichnung Sachverständiger
ist jedoch gesetzlich nicht ge-
schützt. Angesichts steigender
Haftungsrisiken fordern viele
Auftraggeber ein „Gütesiegel“
von einer unabhängigen und
kompetenten Stelle, das si-
cherstellt, dass die von ihnen
beauftragten Gutachter quali-
fiziert sind und die von diesen
erbrachten Leistungen ihren
Qualitätsansprüchen genügen.
In Deutschland garantiert dies
neben der öffentlichen Bestel-
lung auch das Instrument der
Zertifizierung. „Konkret wird
an Immobilienbewerter ver-
stärkt dieAnforderung gestellt,
nicht nur aktuelle Marktent-
wicklungen darzustellen, son-
dern auch nachhaltige Ansätze
in den Gutachten abzubilden.
Auf diesem Gebiet engagiert
sich die RICS besonders“, stellt
Frank Hemmer FRICS in sei-
ner Funktion als Vorsitzender
der deutschen RICS Professi-
onal Group Valuation fest.
„Die Rolle wird
sich in Bewerter,
Data Controller
und Digital-Spezi-
alisten spreizen.“
Gernot Archner,
Geschäftsführer des
Bundesverbands der
Immobilien-Investment-
Sachverständigen (BIIS)
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