Immobilienwirtschaft 9/2017 - page 122

122 SZENE
Technologie, IT & Energie
Grafik: Immobilienwirtschaft; Quelle: Wired Score
Hauptkriterien bei der Bürosuche:
Internet vor Mobilfunknetz und Miete
Schnelle Internetverbindungen ziehen in Zeiten digitaler Kommunikation Büro-
mieter an. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage des PropTech-Unternehmens
Wired Score unter 339 deutschen Miet- und digitalen Infrastrukturentscheidern.
Eine gute Internetverbindung ist in der Umfrage das am häufigsten genannte
Kriterium bei der Auswahl von Büro- und Gewerbeflächen (84 Prozent).
Nur 74 Prozent achten auf die Höhe der Miete.
84
%
GUTE INTERNET-
VERBINDUNG
76
%
BREITE ABDECKUNG
DURCH MOBILFUNKNETZ
74
%
MIETHÖHE
AAREON FORUM 2017
Baustelle „Digitales Ökosystem“
Am 29./30.11.2017
präsentiert Aareon auf der größten wohnungswirtschaftlichen Veranstal-
tung für IT-Entscheider und -Anwender in Deutschland die Highlights ihrer ERP-Systeme
und digitalen Lösungen.
ImConvention Center CC, Deutsche Messe Hannover,
erfahren die
Teilnehmer, wie sie sich mit den Lösungen aus der Aareon Smart World ihr eigenes digitales
Ökosystem zusammenstellen können.
Aktuelles Urteil
Präsentiert von:
Werner Dorß,
Rechtsanwalt,
Frankfurt/M.
ONLINE-INTRANSPARENZ
Fernwärmeversorgungsunter-
nehmen sind nicht verpflichtet,
ihre Preise und Konditionen im
Internet zu veröffentlichen.
OLG Hamm, Urteil vom 18.05.2017 –
Az. I-4 U 150/16 - § 1 IV AVBFernwärmeV
Der Bundesverband der Verbrau-
cherzentralen und -verbände e.V.
wollte in einem Musterverfahren
gegen die innogy SE (vormals RWE
International SE) die Frage klären
lassen, ob Fernwärmeversorgungs-
unternehmen verpflichtet sind, Prei-
se und Lieferkonditionen im Inter-
net zu veröffentlichen.
Das OLG Hamm erkannte auf der
Grundlage der „Verordnung über
Allgemeine Bedingungen für die
Versorgung mit Fernwärme“, die in
ihren Grundzügen zwischenzeitlich
über 35 Jahre in Kraft ist, keine Ver-
pflichtung zu Veröffentlichungen in
elektronischen Medien. Kunden, die
eine Preismitteilung in den Print-
medien versäumt haben, könnten
bei Bedarf nach Auffassung des
Gerichts das Zeitungsarchiv nutzen.
PRAXIS:
Der Verordnungsgeber hat
es in mehreren Novellierungen ver-
säumt, entsprechende Regelungen
zu schaffen. Fernwärmekunden
sollten dennoch auf Veröffentli-
chungen im Internet bestehen.
RECHT
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