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4.2017
VERBRAUCHSTRANSPARENZ UND UNTERSTÜTZENDE TECHNIK AUF DEM WUNSCHZETTEL VIELER MIETER
Energiesparendes Heizen und Lüften stoßen auf großes Interesse.
Rund 70 Prozent der Befragten einer von Techem beauftragten deutsch-
landweiten Umfrage zeigen großes Interesse an diesem Thema. Fast 65 Prozent der befragten Bewohner von Mehrfamilienhäusern wünschen
sich aktuelle Infos über den Verbrauch in ihrer Wohnung, um ihr Verhalten selbst anzupassen. Rund 55 Prozent sind aufgeschlossen gegenüber Auto-
matisierungstechnik, die etwa den Heizkörper bei offenem Fenster herunterregelt. Mehr als 45 Prozent haben Interesse an technischer Unterstützung
zur einfacheren Steuerung der Heizkörper, etwa an programmierbaren Heizkörperthermostaten per App.
Aktuelles Urteil
Präsentiert von:
Werner Dorß,
Rechtsanwalt, Frankfurt/M.
PREISERHÖHUNG – STROM UND GAS
OLG Düsseldorf bestätigt Unwirksamkeit
von Preiserhöhungen in Strom- und Gas-
lieferverträgen, wenn die Erhöhungs-
mitteilung nur in Form einer unbedeu-
tend erscheinenden E-Mail erfolgt.
OLGDüsseldorf,Urteilvom27.09.2016–Az. I-20U37/16
Ein bundesweit als Energiediscounter tätiges
Unternehmen hatte Preisanpassungen unter
dem Betreff „Energiemarktentwicklungen
und -preisanpassungen“ an seine Kunden
per E-Mail versendet. In einem mehrsei-
tigen Text wurde erst nach 1½ Seiten in 2
Sätzen auf Preiserhöhungen hingewiesen.
Der Senat bestätigt die Entscheidung des
Landgerichts und sieht in dieser Praxis eine
Verschleierung von Änderungen in kon-
kreten Verträgen, während die Mitteilung
den Eindruck erweckt, als handele es sich
um eine Marktinformation. Betroffen waren
sowohl Strom- als auch Gaslieferverträge.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sach-
sen e.V. Das Gericht entschied, dass derart
unzureichend kommunizierte Preiserhö-
hungen unwirksam seien und Verbraucher
entsprechende Zahlungen zurückverlangen
können. Darüber hinaus verfolgte die VZ
Sachsen auch das Ziel, Klauseln in Allgemei-
nen Geschäftsbedingungen zu untersagen,
die Preisanpassungen lediglich in Nachrich-
ten per E-Mail an die jeweiligen Kunden
mitteilen. Diesem Antrag folgte das Gericht
nicht.
PRAXIS:
In jüngster Zeit engagieren sich die
Verbraucherzentralen verstärkt im Umfeld
energiewirtschaftlicher Themen. Neben
der Strom- und Gasversorgung führt etwa
die VZBV aktuell auch Musterverfahren im
Bereich der Fernwärmeversorgung. Aus im-
mobilienwirtschaftlicher Sicht erscheint es
sinnvoll, diese Entwicklungen zu verfolgen
und gegebenenfalls zu unterstützen.
TIPP:
Das beklagte Unternehmen bietet
Strom- und Gasbezug sowohl für Privat- als
auch für Geschäftskunden an. In der Praxis
ist zu beobachten, dass Preiserhöhungen
von Geschäftskunden oftmals wenig Beach-
tung erfahren, soweit diese im Zusammen-
hang etwa mit bestehenden Mietverträgen
weitergereicht werden können. Im Interes-
se niedriger Nebenkosten sollten derartige
Mitteilungen auch im gewerblichen Bereich
kritisch überprüft werden, zumal deutlich
optimierte Nebenkosten entsprechende
Gestaltungsspielräume bei der Bemessung
der Kaltmiete eröffnen können.
RECHT
ENERGIEKONZEPTE
Mieterstromprojekt in denkmalgeschütztem Ensemble in Freiburg
Die Bauverein Breisgau eG hat Anfang 2016 bei der Sanierung
von zehn denkmalgeschütztenMehrfamilienhäusernmit 92Woh
nungen in der Freiburger Emmendinger Straße ein neues Ener
giekonzept mitMieterstromumgesetzt. Nunwurden die Betriebs
daten ausgewertet. Die Wohnungsgenossenschaft ist zufrieden
mit den Ergebnissen. Die Investitionen der Wohnungsgenossen
schaft in das gesamte Projekt betragen rund zwei Millionen Euro;
hinzu kommt eine Förderung durch den Badenova Innovations
fonds. Die Kosten für die Umsetzung des Energiekonzepts lagen
bei 1,26 Millionen Euro. Die Besonderheit des Energiekonzepts
besteht in der Einbindung von solarthermischen Anlagen, die
im April 2015 auf den Dächern der Gebäude montiert wurden.
76 Flachkollektoren mit einer Gesamtfläche von 191 Quadrat
metern und einer Leistung von zirka 80 Kilowatt sollen im Jahr
zirka 58.000 Kilowattstunden Wärme produzieren. Das Mikro
nahwärmenetz besteht des Weiteren aus zehn Wärmespeichern,
in die die Solarwärme eingespeist wird, einemBlockheizkraftwerk
(BHKW) mit einer Leistung von 20 Kilowatt (elektrisch) sowie
46 Kilowatt (thermisch) und einem gasbetriebenen Spitzenlast
kessel mit 450 Kilowatt. Hinzu kommen Wärmeübergabestati
onen in jeder Wohnung. Der Heizenergiebedarf des gesamten
Ensembles liegt bei zirka 624 Megawattstunden. Der im BHKW
anfallende Stromwird denMietern direkt zur Verfügung gestellt,
sodass Netzentgelte und Abgaben entfallen. Nach Angaben der
Wohnungsgenossenschaft sparen dieMieter bei einem Jahresver
brauch von 2.500 Kilowattstunden etwa 74 Euro.
Freiburger
Emmendinger
Straße