IMMOBILIENWIRTSCHAFT 12/2016 01/2017 - page 55

55
1
2-01.2017
DIGITALE INNOVATIONEN
Aareon Forum 2016.
Die über die Jahre auf 520 IT-Entscheider und Anwender angewachsene Veranstaltung in Hannover legte ein Augenmerk auf
die Beantwortung der Frage: Wie gelingt effektive Gestaltung der Prozesse zwischen den Interakteuren der Wohnungswirtschaft? Das Beratungs- und
Systemhaus Aareon präsentierte dazu seine digitalen Lösungen, etwa das „Aareon Smart World Cockpit“. Eine schwungvolle Key-Note steuerte Prof.
Ulrich Bogenstätter, Hochschule Mainz bei. Er lotete den Nutzen von Building Information Modeling für die Branche aus. Sein Fazit: „Wir brauchen
dafür keine neuen Erfassungsorgien, sondern die übergeordnete Auswertung der vorhandenen Daten.“ (sei)
Foto: Udo Geisler
E-WORLD ENERGY & WATER UND E-WORLD KONGRESS 2017
Internationale Marktentwicklungen im Mittelpunkt
Als Leitmesse der europäischen Energie-
und Wasserwirtschaft bietet die E-world
energy & water auch 2017 zusätzlich zum
Messegeschehen ein umfassendes Konfe-
renzprogramm. 25 Veranstaltungen sollen
den Fachbesuchern vom6. bis zum9. Febru-
ar 2017 in derMesse Essen eine Plattform für
Wissensaustausch undDiskussion geben. Im
Fokus stehen internationale Marktentwick-
lungen: Hochkarätige Experten aus Indus-
trie, Politik und Wissenschaft informieren
über Vertrieb, Handel und Energierecht.
Das Konferenzprogramm startet am Vor-
tag der E-world, dem 6. Februar, mit dem
Führungstreffen Energie. Leitthemen der
Veranstaltung sind „Die Energiewende in
Deutschland“ und „Trends und Entwick-
lungen als Rahmenbedingungen für neue
Geschäftsmodelle“. Als Referenten sprechen
unter anderem Rainer Baake, Staatssekretär
im Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie, und JochenHomann, Präsident der
Bundesnetzagentur.
Die EnergieAgentur.NRW veranstaltet am
ersten Messetag den 21. Fachkongress Zu-
kunftsenergien – 2017 gemeinsam mit der
KlimaExpo.NRW. Inhalte sind die Klima-
schutz- und Energiepolitik des Landes so-
wie Vorträge über Trends, Märkte und neue
Entwicklungen in der Energiewirtschaft.
Das sensible und hochaktuelle Thema
„IT-Sicherheit und Datenschutz“ rückt eine
eigene Konferenz am 8. Februar in den
Mittelpunkt. Ein Experte von IBM spricht
zur IT-Sicherheit für kritische Infrastruk-
turen.
Aktuelles Urteil
Präsentiert von:
Werner Dorß,
Rechtsanwalt, Frankfurt/M.
PREISE BEI DER ENERGIELIEFERUNG
Unangemessene Preisanpassungs-
klauseln in Energielieferverträgen
werden im Regelfall durch ein Sonder-
kündigungsrecht nicht kompensiert.
BGH, Urteil vom 21.09.2016 – VIII ZR 27/16
Der Bundesgerichtshof hat in konsequenter
Fortführung seiner jüngeren Rechtspre-
chung entschieden, dass bei einem Ener-
gielieferungsvertrag eine unangemessene
Benachteiligung des Kunden – vorliegend
durch eine Intransparenz der Preisanpas-
sungsklausel – im Regelfall nicht durch
die Einräumung eines Kündigungsrechts
ausgeglichen wird. Dies gilt auch für mög-
liche Sonderkündigungsrechte bei ent-
sprechenden Arbeitspreiserhöhungen. Der
BGH korrigiert damit die Entscheidungen
beider Vorinstanzen zu Gunsten des Ab-
nehmers.
Die Klägerin bezog für mehrere Verbrauchs-
stellen von einem Energieversorgungsun-
ternehmen Erdgas auf der Grundlage eines
(Norm-)Sonderkundenvertrags und ver-
langte Rückzahlung von Entgelten aufgrund
– nach ihrer Auffassung – unwirksamer Gas-
preisanpassungen. Die Beklagte verteidigte
sich neben dem Hinweis auf die Weiterga-
be eigener Bezugskostensteigerungen auch
mit dem Verweis auf das vertraglich verein-
barte (Sonder-)Kündigungsrecht.
RECHT
PRAXIS:
Die Anzahl der Entscheidungen
des BGH zur Preisgestaltung in Energielie-
ferungsverträgen – Elektrizität/Gas/Fern-
wärme – unterstreicht die praktische Be-
deutung derartiger Fragestellungen für die
Immobilienwirtschaft. Das aktuelle Urteil
leistet einen weiteren Beitrag zur Konkre-
tisierung und trägt dazu bei, verbindliche
Leitplanken für entsprechende vertragliche
Vereinbarungen einzuziehen.
TIPP:
Gegenwärtig sind für das kommen-
de Jahr 2017 – besonders im Bereich der
Stromversorgung – weitere Preissteige-
rungen zu erwarten. Diese Entwicklung ist
vorrangig der EEG-Umlage geschuldet. Die
BGH-Entscheidung zeigt erneut, dass neben
der unmittelbaren Preisvereinbarung auch
die weiteren Vertragskonditionen Beach-
tung verdienen und in die qualifizierte ener-
giewirtschaftsrechtliche Vertragsgestaltung
einbezogen werden sollten.
Auch 2017 soll es bei
der E-world energy &
water ein großes Konfe-
renzprogramm geben.
1...,45,46,47,48,49,50,51,52,53,54 56,57,58,59,60,61,62,63,64,65,...84
Powered by FlippingBook