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2-01.2017
mit Karrierechancen zu vermitteln, für sich zu werben und ihre
Qualitäten darzustellen.
LANGE ARBEITSZEITEN MÜSSEN NICHT SEIN
Vieles, was früher ab-
geschreckt hat, wandelt sich: Lange Arbeitszeiten etwa können
durch den digitalen Wandel längst entzerrt werden. Teamarbeit
wird schon allein wegen des Aufgabenmix unerlässlich. Nicht
zuletzt wird hochwertige Arbeit angemessen vergütet werden.
Der BVI teilte etwa mit, Verwalter bei der Vermittlung von
Schülerpraktika zu unterstützen, während der Dachverband
Deutscher Immobilienverwalter DDIV gemeinsammit demEBZ
die so genannte Klimaverwalter- Akademie ins Leben gerufen
hat. Hier geht es darum, eine Online-Plattform zu installieren,
die möglichst die Themenbereiche abdeckt, die der Immobilien-
verwalter benötigt, um am Markt erfolgreich zu sein.
Zudembaut der BVI seine Angebote bei der konkreten Suche
nachMitarbeitern aus. Bei einer eigens eingerichteten Facebook-
Plattform des BVI begegnen sich Anbieter und Anwärter, sie
können Anforderungen abgleichen und Profile schärfen. Diese
digitalen Treffpunkte sollen nach und nach erweitert werden um
geschützte Bereiche und eine breite Palette an Funktionen und
Optionen: ein digitaler, dynamischer und auf die Zukunft ausge-
richteter Markt der Möglichkeiten.
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter DDIV
tut ein Nämliches: Er und seine Landesverbände unterstüt-
zen die Mitgliedsunternehmen bei der Akquise von Personal,
unter anderem über die Schaltung von Stellenanzeigen im
DDIV-Newsletter. Der Bayerische Landesverband pflegt online
ein eigenes „Job-Center“, und der nordrhein-westfälische Lan-
desverband hat gemeinsammit demEuropäischen Bildungszen-
trum EBZ einen eigenen „Leitfaden zur Personalakquise und
professionellen Bewerberauswahl“ herausgegeben.
Hans-Jörg Werth, Scheeßel; Dirk Labusch, Freiburg
«
Gewerbetreibende dafür Sorge
tragen, dass nur Mitarbeiter aktiv
Verwaltungstätigkeiten ausüben,
die über die dafür erforderliche
Qualifikation verfügen. Dazu zäh-
len beispielsweise Abschlüsse, Zer-
tifikate oder Schulungen privater
Bildungsträger und Akademien.
Darüber hinaus sind WEG-Verwal-
ter, die bereits seit mehr als sechs
Jahren am Markt tätig sind, vom
Nachweis der Sachkunde ausge-
nommen. Dies muss der Inhaber
durch geeignete Unterlagen, wie
beispielsweise die Gewerbeanmel-
dung sowie Vertragskopien und
Abrechnungen, nachweisen.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf
sah vor, dass nur WEG-Verwalter,
die selbstständig tätig waren, von
der Sachkundepflicht befreit sind.
Nach dem jüngsten Bundesrats-
beschluss soll diese Regelung
nunmehr auch auf unselbstständig
erworbene Berufserfahrung aus-
geweitet werden. Damit greift der
Bundesrat wieder die Formulierung
des ursprünglichen Referentenent-
wurfs des Bundeswirtschaftsmini-
steriums auf.
Versäumte Erlaubnisbean-
tragung kann teuer werden!
Der Gesetzentwurf sieht eine
Frist von neun Monaten zwischen
Verkündung des Gesetzes und
Inkrafttreten vor. Der Bundesrat
plädierte dabei auf eine Verlänge-
rung auf mindestens zwölf, wenn
nicht sogar 18 Monate, die der
Bundestag im weiteren Gesetzge-
bungsverfahren prüfen will. Nach
dem Inkrafttreten soll die zwölf-
monatige Übergangsfrist beginnen,
in der die derzeit tätigen Verwalter
den Sachkundenachweis vorlegen
sollen.
Die „alten Hasen“ müssen nach
dem ursprünglichen Gesetzentwurf
in der zwölfmonatigen Frist ihre
bereits sechsjährige ununterbro-
chene, selbstständige Tätigkeit
nachweisen.
Verpasst ein Gewerbetreibender
die Frist zur Erlaubnisbeantragung
und ist anschließend ohne die Er-
laubnis vorsätzlich oder fahrlässig
tätig, so handelt er ordnungswid-
rig. Das Bußgeld kann nach § 144
Abs. 4 GewO-E dann bis zu 5.000
Euro betragen.
Nicht auf halbem Wege
stehen bleiben
Der Gesetzentwurf wird vo-
raussichtlich im Februar 2017
verabschiedet. Der DDIV sieht
dennoch Nachbesserungsbedarf.
Der Entwurf sieht keinen Sach-
kundenachweis für Mietverwalter
vor. Zudem sollte zu Gunsten
eines einheitlichen Berufsbildes
des Immobilienverwalters
eine Integration erfolgen. Der
Gesetzentwurf unterscheidet zu
Recht auch nicht zwischen einem
Verkaufs- und einem Vermie-
tungsmakler. Eine Trennung beim
Immobilienverwalter ist daher
umso unverständlicher. Darüber
hinaus sollten auch Mitarbeiter, die
aktiv an der täglichen Immobi-
lienverwaltung mitwirken und
z.B. Abrechnungen erstellen oder
Eigentümerversammlungen vor-
bereiten, eine Sachkundeprüfung
ablegen und ihre Qualifikationen
nachweisen. Immobilienverwal-
tung ist eine verantwortungsvolle
Aufgabe, die auch einen gewissen
Vertrauensvorschuss seitens der
Eigentümer erfordert. Damit die
Beschäftigten immer „up to date“
bleiben und Vermögenswerte
nachhaltig und zukunftsorientiert
verwaltet werden, ist nach Ansicht
des DDIV auch die Einführung einer
Weiterbildungspflicht unerlässlich.
Und die sollte für Mitarbeiter
gleichermaßen gelten.
Martin Kaßler,
Geschäftsführer Dach-
verband Deutscher
Immobilienverwalter
DDIV