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TECHNOLOGIE, IT & ENERGIE
I
HEIZKOSTENABRECHNUNG
genüber den anderen Mietparteien sollte
stets nach Quadratmetern abgerechnet
werden. Insbesondere diejenigen Parteien,
die nah an der Heizungsquelle sitzen – in
der Regel im Erdgeschoss –, haben diese
höheren Kosten zumeist aufgrund veral-
teter Heizungstechnik.
MIT DIGITALISIERUNG ALLES ANDERS
Die
Digitalisierung der Wohnung und auch
der Heizung wird die bisherigen Able-
sungs- und Abrechnungs-Modi jedoch
grundlegend verändern. Messdienstleister
machen dies, etwa bei der Verbrauchs-
zählererfassung, schon jetzt. „Digitali-
sierung bedeutet für uns eine zweistufige
Entwicklung: In der ersten Stufe werden
uns Ergebnisse geliefert, die wir in die
Betriebskostenabrechnung integrieren.
In der zweiten Stufe können wir Ablese-
werte liefern“, so Matthias Lachmann von
der Haufe Gruppe. Der Messdienstleister
ermittle dann die Ergebnisse und liefere
sie wieder zurück. Bei einer dritten Mög-
lichkeit haben die Kunden eigeneMessge-
räte, lesen diese ab, tragen die Werte auf
einer Maske des ERP-Systems ein, in dem
dann die Werte berechnet werden und
in die Betriebskostenabrechnung einflie-
ßen. Das sei die so genannte integrierte
Heizkos
tenabrechnung.
Solche integrierten Leistungen bietet
auch Techem an: „Viele Informationen,
wie Servicerechnungen und Buchungsin-
formationen des Kunden, kann man zu-
künftig automatisiert austauschen, wenn
die Abrechnungssoftware des Mess-
dienstleisters optimal in die ERP-Syste-
me der Wohnungswirtschaft integriert
ist,“ sieht Lars Leblang, Head of Product
Management beim Energiedienstleister
Techem, eine mögliche Entwicklung. Lö-
sungen zur Funkauslesung der erfassten
Verbräuche seien der Schlüssel und wür-
den weiter an Bedeutung gewinnen, ins-
besondere fernauslesbare Systeme. Fehler
bei der Ablesung, wie sie auf Seiten
E
s zahlt niemand gern Heizkosten
nach. Zurück erhält kaum einer was.
Was für den kleinenMieter gilt, erlebt
auch der Verwalter großer Immobilien.
Doch für Nachzahlungen sind nicht nur
steigende Preise bei den Energiekosten
verantwortlich, obwohl diese bei Heiz-
öl und Flüssiggas stabil auf niedrigem
Niveau und bei Erdgas langsam sinkend
sind. Mitunter machen die Abrechner
von Gas und Fernwärme, entweder die
Energieversorgungsunternehmen (EVU)
oder die Netzbetreiber, die von gesetz-
licher Seite dafür zuständig sind, in dem
lukrativen Geschäft auch Fehler.
SCHÄTZUNGEN SIND ÄRGERNIS
Diese
können etwa beim Schätzen von Werten
passieren. Gerade diese Schätzungen sind
ein Ärgernis für Verbraucherschützer (si-
ehe auch den Kommentar von Rechts-
anwältin Leonora Holling auf Seite 65).
Demnach würden die Werte zu niedrig
geschätzt und erst auf Grundlage richtig
abgelesener Werte zwei bis drei Jahre
später in Rechnung gestellt. Der Mehr-
verbrauch wird dann für den Zeitraum
deklariert, in dem die Brennstoffkosten
am höchsten waren.
Doch auch technische Fehler werden
gemacht. So können die neuen, elektro-
nischen Heizkostenverteiler falsch an
die Heizkörper angepasst sein, was bei
den Messdienstleistern allerdings wegen
Schulungen und klarer Vorgaben nicht
vorkommen dürfte. In diesem Falle ist
ein Vergleich mit den vorherigen Ver-
bräuchen angebracht. Auch die in Wohn
immobilien immer noch verbreiteten
Einrohr-Heizkreisläufe sind eine Fehler-
quelle. Sie verzerren die Abrechnung, da
im Extremfall ein Großteil der gelieferten
Wärme nicht bei den Heizkörpern an-
kommt. Hier müssen die Abrechner eine
Korrektur nach VDI 2077 (siehe Kasten
Seite 63) vornehmen. Bei unplausibel ho-
henVerbräuchen von 25 bis 50 Prozent ge-
Ein lukratives Geschäft voller Fallstricke
Heizkosten sind immer für
eine Überraschung gut.
Verwalter und Betreiber
großer Immobilien wissen
davon ein Lied zu singen.
Denn der Wärmeanteil macht
oft deutlich mehr als die
Hälfte aller Energiebezüge
aus. Die Abrechnung selbst
birgt allerdings noch weitere
Fallstricke. So umgehen Sie
diese.
»
Foto: Techem
DAS RICHTIGE ABLESEN
DER HAUSZÄHLER FÜR STROM,
GAS, WASSER
›
Prüfen, welche Art der Ablesung an-
steht (Netzbetreiber oder Versorger)
›
Bei Selbstübermittlung Zählerstand
unter Zeugen ermitteln und gleichzei-
tig an Netzbetreiber übermitteln
›
Zählerstand durch Netzbetreiber
quittieren lassen
›
Nicht allein auf Online-Portale zu-
rückgreifen, denn die betreibt immer
der Versorger
›
Jahresrechnung bezüglich Anfangs-
und Endzählerständen genau prüfen,
etwa anhand der letzten Jahresrech-
nung oder eigener Aufzeichnungen
›
Bei Abweichungen Rechnung sofort
monieren, keinesfalls vor erfolgter
Korrektur Zahlung leisten
›
Jeden Monat alle Zählerstände auf-
schreiben (wird durch Smart-Home-
Technologien automatisiert)
›
Rechnung prüfen, ob alle Abschlags-
zahlungen berücksichtigt wurden
TIPP