Immobilienwirtschaft 7/2015 - page 44

44 Szene
Mietpreisbremse II
Hamburg, Berlin, NRW
Hamburg führt die Mietpreisbremse ein. Die
Deckelung der Mieten wird bei neuen Miet-
verträgen im gesamten Stadtgebiet gelten. Ab
01.07.2015 dürfen dieMieten inHamburg bei
neu abgeschlossenen Mietverträgen höch-
stens zehn Prozent über der ortsüblichen
Vergleichsmiete liegen. Der Senat hat eine
Verordnung beschlossen, mit der die Miet-
preisbremse in ganz Hamburg eingeführt
wird. Ob der Wohnungsmarkt tatsächlich in
ganz Hamburg angespannt ist, soll allerdings
noch durch ein Gutachten geklärt werden.
In Berlin gilt die Mietpreisbremse bereits
seit dem 01.06.2015. Nordrhein-Westfalen
will sie zum 01.07.2015 in 21 Kommunen
einführen.
Immobilienmanagement
Grafik: Immobilienwirtschaft; Quelle: Wohnungsmarktprognose 2030 des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Wohnungsmarktprognose
Mit einem erwarteten Nachfragezuwachs bei der Wohnfläche
von 16,2 Prozent bis 2030 bringt selbst genutztes Wohn-
eigentum Dynamik in den Markt der Wohnungswirtschaft.
Der Bedarf an Mietwohnraum wird hingegen im gleichen
Zeitraum um 4,9 Prozent abnehmen.
Der Immobiliendienstleister Caverion Deutschland mit
Sitz in München hat zum 1. Juni die Geschäftsführung
von vier auf zwei Mitglieder verkleinert. Neben
Werner
Kühn
als CEO wird
Albert Vonnahme
im Gremium ver-
treten sein.
Frank Zulauf
und
Johannes König
bleiben
in der erweiterten Geschäftsführung, werden sich aber
stärker um das operative Geschäft kümmern.
Zulauf,
bisher Geschäftsführer Vertrieb, übernimmt die Regionallei-
tung Nord-Ost und führt die Niederlassung Hamburg. König,
bislang Geschäftsführer Technik, verantwortet die Region Süd
sowie den Auf- und Ausbau der Facility Service Einheit.
Frank Zulauf
Personalie
Mietpreisbremse I
Baden-Württemberg
Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in
bestehenden Mietverhältnissen wird in zahl-
reichen Kommunen in Baden-Württemberg
auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren ge-
senkt. Die Neuregelung gilt ab 01.07.2015.
Auch Baden-Württemberg macht von der
Möglichkeit Gebrauch, die Kappungsgrenze
für Mieterhöhungen in Gebieten mit ange-
spanntem Wohnungsmarkt von 20 auf 15
Prozent in drei Jahren zu reduzieren. Nach
einem Beschluss der Landesregierung tritt
zum 01.07.2015 in 44 Städten und Gemein-
den im Südwesten eine Verordnung zur Ab-
senkung der Kappungsgrenze inKraft. Gleich-
zeitig wird in den erfassten Kommunen die
Kündigungssperrfrist bei Umwandlungen von
Miet- in Eigentumswohnungen von drei auf
fünf Jahre verlängert.
Die reduzierte Kappungsgrenze und die ver-
längerte Kündigungssperrfrist gelten etwa
in folgenden Städten: Freiburg im Breisgau,
Stuttgart, Tübingen und Ulm.
+16,2%
Nachfragezuwachs
selbst genutztes Wohneigentum
Bedarf:
Mietwohnraum
– 4,9%
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
1...,34,35,36,37,38,39,40,41,42,43 45,46,47,48,49,50,51,52,53,54,...76
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