Immobilienwirtschaft 9/2015 - page 51

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für energetische Einzelmaßnahmen, der
bis zu 30.000 Euro proWohneinheit betra-
gen, aber nur fürWohngebäude beantragt
werden kann, für die der Bauantrag oder
die Bauanzeige vor dem01.02.2002 gestellt
wurde. Zu den förderfähigen Einzelmaß-
nahmen gehören die Wärmedämmung,
die Erneuerung von Fenstern und Au-
ßentüren, die Optimierung der Heizungs-
oder Lüftungsanlage. Die KfW-Bank för-
dert außerdemBeratungs-, Planungs- und
Baubegleitungsleistungen.
Mit dem Programm 455 unterstützt
die KfW Investitionen privater Eigentü-
mer in mehr Wohnkomfort und weniger
Barrieren im Haus. Der Zuschuss kann
bis 5.000 Euro pro Wohneinheit und bis
zu zehn Prozent der förderfähigen
SUMMARY
»
Aufgrund vielfacher
Hindernisse
haben Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) von den Fördertöpfen bisher nur wenig profitiert.
»
Und tatsächlich streben viele Eigentümer
in Wohnungseigentümergemeinschaften die
energetische Erneuerung
ihrer Gebäude an.
»
Damit und mit einer
deutlichen Vereinfachung des Verfahrens
wird sich aller Voraussicht
nach bald eine erhöhte Sanierungsquote bei WEGs einstellen.
»
Foto: KfW/Thomas Klewar
Für WEGs ist es seit dem
1. August 2015 wesentlich
einfacher, an förderfähige
Einzelmaßnahmen durch die
KfW-Bankengruppe zu ge-
langen. Dazu gehören etwa
Wärmedämmung oder die
Optimierung der Heizungs-
oder Lüftungsanlage.
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