Immobilienwirtschaft 9/2015 - page 41

EINS
BESSER ALS
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bereits auf 41 Millionen
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GEMEINSAM SCHNELLER AM ZIEL
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9.2015
und qualitativ hervorragendeMitarbeiter.
Da passt beiden auch die aktuelle Diskus-
sion um die Vorschläge für zukünftige
Qualitätsanforderungen an Makler und
WEG-Verwalter gut ins Geschäft. Zur
Einführung einer Berufszulassungsrege-
lung für gewerbliche Immobilienverwalter
und Makler hat das Bundesministerium
fürWirtschaft und Energie einen Referen-
tenentwurf vorgelegt.
Zudem wird das Thema Datensicher-
heit kontrovers diskutiert, denn immerhin
müssen viele persönliche Daten der Nut-
zer entsprechender Portaldienste im In-
ternet ausgetauscht werden. Doch da weiß
Thomas Furch Kontra zu geben: Er kenne
keinen Makler, der seine Daten so sicher
verschlüsselt per Mail versendet, wie er es
in seinem jungen Betrieb umsetzt.
Gelassenheit verordnet der Gelsenkir-
chener Makler Rudolf Koch seiner Bran-
che. Nichts werde so heiß gegessen, wie es
gekocht wird, so der IVD-Ehrenpräsident.
Er geht davon aus, dass es kein Rezept auf
Dauer sein kann, persönliche Beratung für
Vermieter durchAlgorithmen zu ersetzen.
RECHTSLAGE IST UNSICHER
Auch die
Rechtslage der „Hochzeits-Portale“
scheint alles andere als sicher. Werden
maklertypische Leistungen gegenüber
demWohnungssuchenden erbracht, wür-
de auch das Bestellerprinzip gleicherma-
ßen gelten. Wäre Letzteres der Fall, sind
die Portale aber abmahnwürdig. Inwie-
weit das Online-Matching eine Leistung
im Sinne des Wohnraumvermittlungsge-
setzes ist, wird zu prüfen sein, heißt es.
Dabei spielt wohl keine Rolle, ob Provision
oder eben wie bei den Portalen Gebüh-
ren oder so genannte Löschungs-Beiträge
gezahlt werden müssen. Eine Spielwiese
für Juristen. Möglich, dass ähnlich wie bei
denmarktführenden Immobilienportalen
letztlich auch bei den neuen Matching-
Anbietern nur zwei bis drei übrig bleiben
– gerade in der Startphase wird dasMarke-
tingbudget zurMarkenprägung eine nicht
geringe Rolle spielen.
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Hans-Jörg Werth, Scheeßel
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