Immobilienwirtschaft 9/2015 - page 44

44 SZENE
Grafik: Immobilienwirtschaft; Quelle: 3.DDIV–Branchenbarometer 2015
19,7%
LOKAL
Stadt/Gemeinde
38,6%
REGIONAL
Landkreis
36,1%
ÜBERREGIONAL
mehrere Landkreise
5,6%
DEUTSCHLANDWEIT
MIETVERTRÄGE
Mietpreisbremse
in Bayern in Kraft
Die Mietpreisbremse in Bayern ist zum
01.08.2015 in Kraft getreten. In 144 ba-
yerischen Kommunen ist damit die Miet-
höhe bei der Wiedervermietung von Be-
standswohnungen begrenzt.
In zahlreichen bayerischen Städten und
Gemeinden sind die Mieten bei neu
abgeschlossenen Mietverträgen für Be-
standswohnungen seit dem 01.08.2015
gedeckelt. Zu diesem Zeitpunkt ist die
Mietpreisbremseverordnung in Kraft ge-
treten. Darin sindGebietemit angespann-
tem Wohnungsmarkt definiert, in denen
die Mietpreisbremse gilt. Insgesamt 144
Kommunen werden erfasst, ein Großteil
davon in Oberbayern. In diesen Gebieten
darf die Miete bei neu abgeschlossenen
Mietverträgen höchstens zehn Prozent
oberhalb der ortsüblichen Vergleichs-
miete liegen. Die Mietpreisbremse gilt
zunächst bis Juli 2020.
Nach Berlin als erstemBundesland hatten
zuletzt Nordrhein-Westfalen (für 22 Kom-
munen) undHamburg dieMietpreisbrem-
se eingeführt. Von der Mietpreisbremse
ausgenommen sind Neubauten sowie
umfassend modernisierte Wohnungen.
Immobilienmanagement
Rein lokal agierende
Verwalter werden weniger
Gegenüber 2011 hat die Zahl der ausschließlich lokal agierenden
Verwaltungen um 8% auf 19,7% abgenommen. Die der überregi-
onalen Unternehmen hingegen hat um 7% auf 36,1% zugenom-
men. Weiterhin dominieren jedoch regional agierende Firmen den
Markt (38,6%). Deutschlandweit sind lediglich 5,6% tätig.
Räumliche
Marktabdeckung
der Verwalter
in Prozent
Michael Hintze
(48) übernimmt als Chief
Operating Officer (COO) die Verantwortung
für das gesamte operative Unternehmens-
geschäft des Immobiliendienstleisters
Bilfinger Real Estate.
Er berichtet an Aydin
Karaduman, Executive President Bilfinger SE
Division Real Estate. Hintze ist seit 2006 bei Bil-
finger Real Estate tätig und war zuletzt als CEO
für die Asset-Management- und Fondsmanage-
ment-Gesellschaften der Unternehmensgruppe
verantwortlich.
Michael Hintze
PERSONALIE
NEUES MELDERECHT
Vermieterbescheinigung ab November 2015 wieder Pflicht
Die Vermieterbescheinigung kehrt zurück. Ab November 2015 müssen Vermieter
Mietern wieder schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen. Vor über zehn Jahren
war dies abgeschafft worden. Das neue Melderecht, das bereits 2013 von Bundestag
und Bundesrat verabschiedet worden ist und nach einer längeren Übergangsfrist in
Kraft tritt, hält eine Neuregelung parat, die Vermieter kennen und berücksichtigen
müssen: die Wiedereinführung der Vermieterbescheinigung.
Vermieter sind künftig wieder verpflichtet, bei der An- und Abmeldung des Mie-
ters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken und dem Mieter den Ein- oder Auszug
innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Durch die
so genannte Vermieterbescheinigung soll Scheinanmeldungen wirksamer begegnet
werden.
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