DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 8/2015 - page 64

MARKT UND MANAGEMENT
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8|2015
Forschungsprojekt „Neues Wohnen“
Gemeinschaftliche Wohnformen bei Genossenschaften
Die Zahl gemeinschaftlicher Wohnprojekte steigt seit geraumer Zeit – ob als eigens gegründete
eingetragene Genossenschaft (eG) oder in Kooperation mit einer bestehenden. Eine Studie untersuchte
nun insgesamt 162 Wohnungsgenossenschaften mit fast 199 gemeinschaftlichen Wohnprojekten und
analysierte sie im Hinblick auf Gemeinsamkeiten und Organisationsgrad. Wir stellen Ergebnisse vor.
Gemeinschaftliche Wohnprojekte können in un-
terschiedlichen Rechtsformen umgesetzt werden.
Zahlreiche Projekte wählen für ihr Vorhaben die
Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft
(eG) oder sie suchen die Kooperation mit beste-
Nina Oettgen
Referentin
Bundesinstitut für Bau-, Stadt-
und Raumforschung (BBSR)
Bonn
hendenWohnungsgenossenschaften. Dabei ist die
Rechtsform der Genossenschaft mit ihren Prin-
zipien „Selbsthilfe, Selbstverantwortung und
Solidarität“ besonders gut für die Umsetzung
gemeinschaftlicher Wohnprojekte geeignet.
Mit demForschungsprojekt „Neues Wohnen – Ge-
meinschaftlicheWohnformen bei Genossenschaf-
ten“ legte das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) imOktober 2014 eine Be-
standsaufnahme von gemeinschaftlichen Wohn-
projekten in Genossenschaften vor. Die Erfolgs-
faktoren, aber auch etwaige Hemmnisse werden
in der Studie dargestellt und aufbereitet.
Gemeinschaftliches Wohnen –
nicht nur für Senioren?
Wohnprojekte in der Rechtsformder eGwerden in
der Mehrzahl vonMenschen höheren Lebensalters
initiiert, wobei oft der Gedanke des Mehrgenerati-
onenwohnens eine große Rolle spielt. Mehrgene-
rationenwohnen ist allerdings kein Selbstläufer!
In dezidiert auf Mehrgenerationenwohnen aus-
gelegten genossenschaftlichen Wohnprojekten
zeigt sich oft die Schwierigkeit der Gewinnung
von Familien in der zeitintensiven Planungs-
phase. In der Mehrzahl der Projekte werden die
Zielgruppen deshalb offengehalten und lediglich
Menschen jeden Alters mit Sinn für Gemeinschaft
angesprochen.
Die Verbreitung gemeinschaftlichen Wohnens
folgt dabei keinem offensichtlichen Muster. Ge-
meinschaftliches Wohnen ist weder ein exklusives
Thema der großen Städte mit ausdifferenzierten
Wohnungsmärkten noch entsteht es allein als Re-
aktion auf angespannte Wohnungsmärkte.
Projekt- oder Bestandsgenossenschaft?
Die Rechtsform der Genossenschaft wählten
nach Ergebnissen des BBSR-Projektes rund ein
ZIELGRUPPEN VON WOHNPROJEKTEN
GRÜNDE FÜR DIE WAHL DER RECHTSFORM DER GENOSSENSCHAFT
Projekt ist Teil einer
Dach- bzw.
Trägergenossenschaft
Gemeinsames Handeln auf Grundlage von Selbsthilfe,
Selbstverantwortung und Selbstbestimmung
Mitbestimmung, demokratische Unternehmensform
Schutz vor Eigentümerwechsel und Eigenbedarf
Ausrichtung der Tätigkeiten an den
Interessen der Mitglieder
Kostensparendes Bauen und Wohnen
Besondere Finanzierungsmöglichkeiten
(z. B. Fördermitgliedschaft, investierende Mitglieder)
Beschränktes Verlustrisiko auf die Höhe der Einlage
Einfacher Ein- und Austritt bei Wohnortwechsel
Wirtschaftliche Stabilität und Sicherheit
durch Prüfungsverbände
Empfehlung durch Beratungsbüro, Moderator o. Ä.
Genossenschaft
eigens für Projekt
gegründet
Keine besondere Zielgruppe
Familien und Menschen mit
Demenz bzw. körperlichen
Einschränkungen
Familien und Alleinerziehende
Ältere
Mehrgenerationen
Quelle: Difu-Wohnprojektebefragung „Gemeinschaftliche
Wohnformen in Genossenschaften 2013“
Quelle: Difu-Wohnprojektebefragung „Gemeinschaftliche Wohnfor-
men bei Genossenschaften 2013“ (Mehrfachnennungen möglich)
17%
35%
15%
31%
31%
47%
17%
3%
3%
n = 29
n = 26
n = 34
81%
77%
73%
69%
54%
50%
46%
46%
46%
27%
1...,54,55,56,57,58,59,60,61,62,63 65,66,67,68,69,70,71,72,73,74,...84
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