83
6
Vgl. Gai/Vause (2004).
7
Gemäß RTF-Konzept 1, vgl. Abschnitt 2.3.
8
Siehe dazu auch Gleißner et al. (2011).
9
Gerade bei börsennotierten Gesellschaften
kann man diese Auffassung des Risikoappetits
auch verknüpfen mit der Einhaltung anderer,
gegenüber den Aktionären kommunizierten
Ziele, wie „keine Gewinnwarnung notwendig“
oder „prognostizierte Dividende kann tatsäch-
lich ausgeschüttet werden“.
10
Oder der Hälfte des Stamm- bzw. Grundkapi-
tals.
11
Vgl. Gleißner (2017b).
12
Zu operationalisieren über Eigenkapital und/
oder freie Liquidität, inklusive möglicher Kre-
ditrahmen.
13
Eine höhere Risikotragfähigkeit gemäß Kon-
zeption 1 führt im Allgemeinen auch zu einer
höheren Risikotragfähigkeit gemäß Konzeption
2, wobei beide Messverfahren aber nur unter
besonderen Nebenbedingungen direkt ineinan-
der überführt werden können (Bei der Existenz
von Covenants sind diese hier ergänzend zu be-
rücksichtigen).
14
Siehe zu Risikoumfang als Nebenberechnung
die Safety-First-Konzepte auch Roy (1952); Ka-
taoka (1963) und Telser (1955).
15
Siehe weiterführend zu den gesetzlichen An-
forderungen an „angemessenen Informatio-
nen“ bei der Vorbereitung unternehmerischer
Entscheidungen (im Sinne von §93 Aktien-
gesetz) und die Bedeutung der Beurteilung des
Ertrags-Risiko-Profils für Handlungsalterna-
tiven Gleißner (2017).
16
Zur Herleitung der Kennzahl basierend auf
einem sogenannten Risiko-Wert-Modell und
der Methode der „unvollständigen Replikation“
siehe Gleißner/Wolfrum (2008); Gleißner
(2011) und Dorfleitner/Gleißner (2018).
17
Und durchaus vorteilhaft, wenn man die Inan-
spruchnahme des knappen Risikodeckungspo-
tenzials – Eigenkapitalbedarf – in der realen
Welt mit Rating- und Finanzierungsrestriktionen
erfassen möchte, siehe zum Risikodeckungs-
ansatz Gleißner (2017b), S. 374-380. Der Value-
at-Risk drückt nämlich gerade aus, welcher
Umfang von Verlusten, der durch Eigenkapital
abzudecken ist, in Anbetracht der bestehenden
Risiken mit z. B. 99%iger Sicherheit nicht über-
schritten wird.
18
Siehe Gleißner (2014b).
19
Ȝ
nennt man auch „Marktpreis des Risikos“
und dieser entspricht gerade dem bekannten
brauchen (und damit das Risikodeckungspo-
tenzial) überstrapaziert wird). Die Kenntnis der
freien Risikotragfähigkeit ist offenkundig wich-
tig für Finanzierungsentscheidungen und die
Ableitung von Obergrenzen für die Ausschüt-
tung an die Gesellschafter.
Während die Risikotragfähigkeit die Bestands-
sicherheit eines Unternehmens betrachtet, zielt
der Risikoappetit eher darauf zu erfassen, wel-
chen zusätzlichen Ertrag pro Einheit Risiko man
im Unternehmen erwartet. Es geht also um die
Frage, wie Ertrag und Risiko in der Vorbereitung
unternehmerischer Entscheidungen gegenein-
ander abgewogen werden sollen.
34
Zumindest
bei börsennotierten Gesellschaften erfordert
die Antwort auf diese Frage keine große Mühe:
Sie ist nämlich das Ertrag-Risiko-Profil der Al-
ternativinvestitionsmöglichkeiten der Aktionäre,
aus denen sich ein „Marktpreis des Risikos“ als
Kennzahl für den Risikoappetit unmittelbar ab-
leiten lässt (und dieses
Ȝ
liegt bei etwa 0,25;
vgl. Fallbeispiel auf Seite 81 zur Anwendung).
Fazit
Die Etablierung von Konzepten für Risikotrag-
fähigkeit und Risikotoleranz ist die unmittelbare
Weiterentwicklung der zur Erfüllung der ge-
setzlichen Anforderungen aus §91 AktG nöti-
gen Risikoaggregationsmodelle. Sie erlauben
es, durch eine geeignete Kennzahl (KPI) die
Relation von Gesamtrisikoumfang und Risiko-
deckungspotenzial zu steuern und bei der
Vorbereitung wesentlicher unternehmerischer
Entscheidungen den im Hinblick auf das Risi-
kodeckungspotenzial bestehenden „Hand-
lungsspielraum“ fundiert einzuschätzen.
Fußnoten
1
KonTraG: Kontroll- und Transparenzgesetz.
2
Siehe dazu Gleißner (2017c).
3
Im einfachsten Fall misst die Risikotragfähig-
keit den zusätzlichen (liquiditätswirksamen)
Verlust, den das Unternehmen verkraften kann,
ohne dass (1) Covenants verletzt werden und
(2) Mindestanforderungen an das Rating (B-
Rating) nicht mehr erreicht werden.
4
Siehe Gleißner (2017c).
5
Vgl. Wermelt/Scheffler/Oehlmann (2017).
zu einer „bestandsgefährdenden Entwicklung“
an. Diese Kennzahl ist unabhängig von den im
Risikomanagement identifizierten und quantifi-
zierten Risiken. Um diese zu berücksichtigen,
wird zusätzlich aus der Risikosimulation die
Wahrscheinlichkeit abgeleitet, dass bei den
momentan vorhandenen Risiken der durch den
Risikotragfähigkeitswert (bzw. Risikotoleranz-
wert) ausgedrückte Euro-Betrag nicht aus-
reicht. Sinnvoll ist es hier vorzugeben, welche
maximale Wahrscheinlichkeit für eine proble-
matische Entwicklung durch das Aufzehren
der (freien) Risikotragfähigkeit durch die vor-
handenen Unternehmensrisiken noch akzep-
tiert werden kann.
Zusammenfassung und
Implikationen
Chancen und Gefahren (Risiken) führen dazu,
dass Planabweichungen auftreten, und Zu-
kunftsentwicklungen nur in einer „Bandbreite“
prognostiziert werden können. Ihre Wirkung auf
Werte und Rating müssen bei der Vorbereitung
einer Entscheidung in der Entscheidungsvorla-
ge transparent aufgezeigt werden.
Ergänzend zur bisher üblichen frühen Erken-
nung „bestandsgefährdender Entwicklungen“
(mittels Risikoanalyse und Risikoaggregation)
ist es für die risikoorientierte Unternehmens-
steuerung wesentlich, ein Konzept für die Risi-
kotragfähigkeit (und gegebenenfalls ergänzend
die Risikotoleranz) zu etablieren. Dieses zeigt
den „Abstand“ von der aktuellen Situation zu
einer unerwünschten oder gar bestandsgefähr-
denden Entwicklung. Entsprechend zeigt die
Risikotoleranz den Abstand („maximal verkraft-
baren Verlust“) bis zum Verlust eines an sich
gewünschten Ratings (z. B. des Investmentgra-
des BBB-).
Die freie Risikotragfähigkeit kennen
Ergänzend zu dem Zahlenwert für Risikotragfä-
higkeit (oder Risikotoleranz) ist es sinnvoll die
Wahrscheinlichkeit anzugeben, dass – unter
Beachtung der vorhandenen Risiken und mögli-
cher Kombinationseffekte – risikobedingt mög-
liche Verluste die (freie) Risikotragfähigkeit z. B.
im Laufe des nächsten Geschäftsjahres auf-
CM November / Dezember 2017