Controller Magazin 3/2017 - page 84

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ge direkt in den Aufwand gebucht werden
können, wo sie dann im Weiteren die steuerli-
che Bemessungsgrundlage reduzieren. Als
Folge darf Coca-Cola die Milliardeninvestitio-
nen in seine Marken direkt als Aufwand erfas-
sen. Die daraus resultierenden Verschiebun-
gen der Steuerzahlungen sind sicher auch im
Interesse der Aktionäre. Und sie sind legal, so-
lange diese Aktivierungsverbote bestehen. Al-
lerdings können sie auch zu Fehlsteuerungen
führen, da Verluste im Markenwert im exter-
nen Rechnungswesen nicht auftauchen (dies
wird in Fall 3 näher diskutiert).
Wenn Interessen von Aktionären
und Managern auseinnanderklaffen
Der Bereich der Legalität wird verlassen, wenn
die Aktiva wissentlich zu niedrig und die Passi-
va zu hoch angesetzt werden (Fall 2). Maßstab
sind die Bilanzierungsregeln. Auch wenn in vie-
len Fällen ein gewisser Spielraum besteht, darf
dieser nicht übermäßig ausgenutzt werden.
Eine vorübergehende Steuerminderzahlung ist
rein finanziell für den Aktionär vorteilhaft; aber
man kann hoffen, dass er solche Praktiken
nicht akzeptiert, wenn sie ungesetzlich sind.
Für diesen Beitrag sind die Fälle (3) und (4) be-
sonders wichtig. Denn bei ihrem Vorliegen wird
der Eigenkapitalgeber (Principal) geschädigt. In
der Kategorie (3) werden zwar die Gesetze ein-
gehalten, aber die Entscheidungen des Mana-
gers liegen nicht mehr im Interesse der Eigen-
kapitalgeber. Hier sind inadäquate Entscheidun-
gen sowie das Unterlassen langfristig wichtiger
Entscheidungen zu erwähnen. Für letztere ist
insbesondere das Unterlassen solcher Investiti-
onen zu nennen, die langfristig den Unterneh-
menswert steigern, aber kurzfristig die Ergeb-
nisse senken würden. Wie oben erwähnt, dürfen
auch sehr hohe Investitionen in Personal und
zu können, soll eine doppelte Fallunterscheidung
getroffen werden. Einmal geht es um die Frage,
ob die Maßnahmen gegen Gesetze verstoßen.
Zum anderen interessiert den Aktionär, ob die
ergriffenen Maßnahmen in seinem langfristigen
Interesse waren oder sind. Dadurch ergeben
sich die folgenden Kombinationen:
Eigentlich sollte man vom Fall (1) ausgehen
können, in dem selbstverständlich alle Geset-
ze eingehalten werden und die Manager die
langfristige Maximierung des Shareholderva-
lues verfolgen. Darin eingeschlossen ist die
Nutzung von legalen Handlungsspielräumen.
Im steuerlichen Bereich würden dann maxima-
le Abschreibungen angesetzt, um die Steuer-
zahlungen nach hinten zu schieben. Damit er-
hält das Unternehmen nur einen zinslosen Kre-
dit vom Finanzamt, weil höhere Abschreibun-
gen in der Anfangszeit durch niedrigere
Abschreibungen in späteren Perioden ausge-
glichen werden. Das Unternehmen kann somit
nur die Steuerzahlung nach hinten schieben.
Aber es spart keine Steuern, wie man immer
wieder lesen muss (vgl. zur Entlarvung dieses
Fehlschlusses mit einem Beispiel Hoberg
(2010), S. 543 ff.). In diese Kategorie (1) fallen
auch weitere Maßnahmen, welche hohe recht-
mäßige Steuerverschiebungen zur Folge ha-
ben. Unternehmen dürfen Investitionen in For-
schung, in Personal, in Marken usw. fast nie
aktivieren, sodass die entsprechenden Beträ-
lematisch, was man aus der Principal-Agent-
Theorie ableiten kann (vgl. allgemein zu den
Agency Problems z. B. Brealey/Myers/Allen,
S. 302 ff., zu einem Praxisbeispiel für mögli-
che Fehlsteuerwirkungen Hoberg (2007), S.
531 ff.). Die Ziele der Eigenkapitalgeber als
Principals und die Ziele der Manager als
Agents können in einigen wichtigen Bereichen
differieren. So können u. a. in der Fristigkeit
unterschiedliche Zielvorstellungen auftreten.
Insbesondere viele amerikanische Manager
können nicht langfristig planen, weil die Wahr-
scheinlichkeit groß ist, dass sie beim mehrfa-
chen Verfehlen der Quartalsziele ihren Job
verlieren. Insofern unterliegen sie der Versu-
chung, kurzfristig ihre Ziele zu erreichen, um
damit die Boni zu maximieren. Untersuchun-
gen in den USA haben ergeben, dass die
überwiegende Anzahl der Manager zugibt,
sich stark von kurzfristigen Zielen beeinflus-
sen zu lassen (vgl. z. B. Brealey/Myers/Allen,
S. 319 ff.). In guten Quartalen versuchen vie-
le, die Ergebnisse nur knapp über die Gewinn-
ziele zu steuern, um damit Reserven für zu-
künftige ev. schwächere Quartale zu bilden. In
schlechten Quartalen werden nicht nur die
Reserven abgebaut, sondern auch Spielräume
zu einem höheren Gewinnausweis genutzt.
Solange nur ein Verschieben des Gewinnaus-
weises in spätere Perioden vorliegt, kann der
Aktionär damit wohl leben. Aber leider gehen
einige Maßnahmen deutlich über diesen Rah-
men hinaus, sodass das Unternehmen ge-
schädigt wird.
Maßnahmen
zur Ergebnissteuerung
Manager als Agents haben die Auswahl zwi-
schen unterschiedlichen Maßnahmen zur Ergeb-
nisoptimierung. Um die Bandbreite strukturieren
Abb. 1: Systematisierung der Entscheidungen von Managern (Agents)
Autor
Prof. Peter Hoberg
lehrt als Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Fachhoch-
schule Worms. Auf Basis einer 15-jährigen Erfahrung in interna-
tionalen Unternehmen beschäftigt er sich insb. mit Themen des
Controllings und der Investitionsrechnung. Schwerpunkt seines
Interesses ist die Verbindung von Theorie und Praxis.
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