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SPEZIAL KANZLEIEN
_RANKING
spezial Kanzleien im Arbeitsrecht 2016
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
D
er Blick auf das Arbeitsrechts-
Ranking im Juve-Handbuch
2015/2016 zeigt: Wenn es ei-
nen objektiv ablesbaren Trend
gibt, dann ist es jener der Verdichtung.
So wurden die zehn Gruppenfenster (so-
genannte „Tiers“), in die die Kanzleien
je nach bewerteter Qualität eingeordnet
sind, auf acht reduziert. Das scheint
sinnvoll und überfällig. Bei 42 Kanzleien
im Ranking – die absolute Anzahl ist un-
verändert zum vergangenen Jahr – war
es wohl auch für die Juve-Redaktion nur
schwer zu erklären, weshalb nun aus-
gerechnet zwei dieser Kanzleien trenn-
scharf und unverrückbar beispielsweise
ein siebtes „Tier“ bilden sollen.
Denn letztlich tut sich die Redaktion
zunehmend schwer mit dem Ranking.
Das ist bei der sowohl quantitativen als
Von
Silvio Fricke
Kanzleien rücken zusammen
MEINUNG.
Der Juve-Verlag zeichnet jährlich Anwaltskanzleien im Arbeitsrecht aus.
Im Jahr 2015 gab es Veränderungen des Rankings. Wie diese einzuordnen sind.
auch qualitativen Verbesserung des Be-
ratungsangebots am arbeitsrechtlichen
Kanzleimarkt kein Wunder. Die Ver-
dichtung in weniger „Tiers“ ist also nur
konsequent, sofern die absolute Zahl der
Kanzleien im zentralen Ranking nicht
spürbar vergrößert wird. Übrigens: Ein
zweites Ranking am Ende des Arbeits-
rechtskapitels nennt weitere sogenannte
„renommierte Kanzleien“ im Arbeits-
recht. Ob diese weitere Liste die Bewer-
tungen leichter macht?
An der Spitze ist weniger mehr
Die Veränderung der Gruppenfenster
erweitert die Spitze im Ranking: Die
ersten beiden „Tiers“ sind nun zusam-
mengelegt und es befinden sich nun
fünf Kanzleien an der Spitze. Die Zu-
sammenlegung scheint sinnvoll. Eine
Aufteilung in zwei Gruppenfelder – wie
in den vergangenen Jahren geschehen –
und ein daraus resultierender regelmä-
ßiger Wechsel einer oder zweier Kanz-
leien nach oben beziehungsweise unten,
war nicht mehr länger – gegenüber
Markt und Kanzleien – zu rechtfertigen.
Beim Blick auf die Neuankömmlinge
ist nicht die große Anzahl an Boutiquen
erkennbar, die gerade im Arbeitsrecht
immer häufiger entstehen und etablierten
(Groß-)Kanzleien spürbar Marktanteile
– in diesem Fall Rankingplätze – weg-
schnappen (wollen). Auch der im Hand-
buch selbst beschriebene „Vormarsch
der Boutiquen“ im Arbeitsrecht ist bei
genauer Betrachtung des aktuellen Ran-
kings nicht erkennbar. Es wäre ein Trug-
schluss zu glauben, dass ausschließlich
Boutiquen angreifen können. Das ändert
sich auch nicht, nur weil es immer und
immer wieder behauptet wird.
Auswahlprozess wird nicht einfacher
Bleibt am Ende die Frage, ob das Ran-
king dem eigenen Anspruch einer Art
Orientierungshilfe für Marktteilnehmer,
die auf der Suche nach arbeitsrechtlicher
Beratung sind oder bestehende Arbeits-
beziehungen überprüfen wollen, gerecht
wird. Ich meine: ja. Allerdings werden
die Auswahlprozesse späterer Mandan-
ten dadurch nicht einfacher. Denn die
Verdichtung fordert dazu auf, sich mehr
Gedanken bei der Kanzleiauswahl zu
machen. Womöglich ist auch die Prüfung
mehrerer Kandidaten – in viel kürzeren
regelmäßigen Abständen als bisher - in-
zwischen der aus Sicht der Unternehmen
wünschenswerte Normalzustand.
So weit weg vom allgemeinen Marktge-
fühl liegt das Ranking im Allgemeinen je-
denfalls nicht. Natürlich gibt es aus Sicht
des einzelnen Betrachters – vor allem,
wenn dieser oder dessen Kanzlei selbst
genannt ist – je nach Lage des eigenen
Namens innerhalb des Ranking kritisches
oder zustimmendes Feedback. Das wird
sich jedoch nicht ändern. Daher: Auf zum
nächsten Juve-Bericht!
SILVIO FRICKE
ist Geschäfts-
führer des BVAU und war
zuvor Business-Development-
Manager im Arbeitsrecht in
verschiedenen Kanzleien.
Auszeichnung: Auch 2015 hat Juve wichtige
Kanzleien im Arbeitsrecht benannt.
© JACK MISKELL PHOTOGRAPHY/CORBIS