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spezial Kanzleien im Arbeitsrecht 2016
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Bekanntheit bescheinigt werden kann.
Ein sicherlich berechtigter Einwand ist
der Hinweis auf die thematische Brei-
te des Arbeitsrechts. Oft sind auch ar-
beitsrechtliche Aussagen nicht lange
haltbar, etwa weil die Rechtsprechung
oder die Gesetzgebung für – nennen
wir es – neue Perspektiven sorgt. Inso-
fern ist es nur verständlich, wenn vor
der Zeit und sicherlich auch dem Geld,
das in ein gutes und nutzenstiftendes
arbeitsrechtliches Informationsangebot
im Social Web investiert gehört, der Res
pekt groß ist. Auch darf nicht vergessen
werden: Alle Aktivitäten im Social Web –
beispielsweise für Verlage oder für Kanz-
leien ohnehin – nicht der Umsatzbringer
sind. Auch das führt dazu, maximal ein
Rumpfangebot zur Verfügung zu stellen.
Die ideale Social-Media-Welt
Es gibt genügend Anleitungen, Hinweise
und Projektpläne, wie an eine vernünfti-
ge Social-Media-Strategie heranzugehen
ist. Das ist hier auch nicht unser Thema.
Fest steht jedoch: Ein gut durchdachter
Blogs – Informationsaustausch und vor
allem die fachliche Diskussion – in den
Mittelpunkt stellen. Oft beschränkt sich
der Bloginhalt auf die Aneinanderrei-
hung klassischer Urteilsbesprechungen
oder Grundlagentexte mit möglichst
großer Publikumswirkung („Wann be-
komme ich hitzefrei?“); Themen und
Formate, die im vielfältigen Angebot von
Kanzleinewslettern und -briefings, Ver-
lagsupdates oder Verbandsrundschrei-
ben keinen wirklichen Mehrwert bieten
und erst recht keine Diskussion in der
„Community“ auslösen.
Viel Luft nach oben
Die Frage ist, warum gerade in einem so
„wilden“ und stets mit neuen Entwick-
lungen befassten Rechtsgebiet wie dem
Arbeitsrecht das Angebot so dünn ist.
Mit Blick auf die Vorreiter im Web 2.0
– beispielsweise Blogangebote wie der
„Kartellblog“ von Johannes Zöttl
ist das schon sehr ver-
wunderlich. Auch und gerade weil im
Arbeitsrecht viele (Spezial-)Verlage,
aber auch Kanzleien und Boutiquen am
Markt präsent sind. Diese sollten doch
ein großes Interesse daran haben, über
den Austausch zu fachlichen Informati-
onen die eigene Reputation gerade über
den schnellen und sehr großen Multipli-
katoreffekt im Web 2.0 zu vergrößern.
Selbst die Abstimmung der einge-
fleischten Bloganbieter und -nutzer
über die besten juristischen Blogs, die
über den bereits oben genannten „Kar-
tellblog“ im Herbst 2015 vorgenommen
wurde, bestätigt diesen Eindruck: Gera-
de einmal drei (!) Nominierungen gab
es für das Rechtsgebiet „Arbeitsrecht“.
Zumal keinem der dort genannten An-
bieter nun eine große arbeitsrechtliche
Selbst wenn aktive
arbeitsrechtliche Blogs
aufgespürt werden, sind
es nur ganz wenige, die
den ureigenen Charak-
ter eines Blogs in den
Mittelpunkt stellen.
Auch größere Boutiquen tummeln sich in
der Welt der Blogs: zum Beispiel Vangard
und Kliemt & Vollstädt.