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spezial Kanzleien im Arbeitsrecht 2016
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
& Vollstädt
ieser Blog, der sowohl zum Ar-
beitsrecht in Deutschland als auch zu
weltweiten Themen aufgestellt ist, wird
seine regelmäßigen User finden. Diese
Plattform wird sicherlich den „Wettbe-
werb“ im Bereich der arbeitsrechtlichen
Blogs gut tun.
Kurznachrichten auf Twitter
Mit einer geschickt zusammengestell-
ten „Timeline“ auf Twitter ist es eben-
falls möglich, arbeitsrechtlich auf dem
Laufenden zu bleiben. Empfehlenswer-
Ausgewählte Nutzer, die sich bei
ihrem Gezwitscher auf arbeitsrechtli-
che Themen fokussieren. Die Liste ist
keinesfalls abschließend.
André Zimmermann
(@zimmermannandre)
Arnd Diringer
(@Arnd_Diringer)
Bernd Weller
(@be_weller)
Christian Bodler
(@BodlerC)
Christian Velten
(@ChristianVelten)
Gunther Mävers
(@gunther_mvers)
Jan Tibor Lelley
(@JanTiborLelley)
Maria Dimartino
(@RAinDimartino)
Oliver Zöll
(@Oliver_Zoell)
Sebastian Maiß
(@arbeitsrecht_sm)
Thomas Niklas
(@RAThomasNiklas)
Till Hoffmann-Remy
(@THoffmannRemy)
140 Zeichen Recht
AUSWAHL
te Twitter-Kanäle – etwa zu aktuellen
Entscheidungen – sind sicherlich die
Angebote von juris (@DasRechtsportal)
sowie der Fachzeitschriften „Arbeits-
Rechtsberater“ (@ArbRB) und „Arbeit
und Arbeitsrecht“ (@AuAZeitschrift).
Regelmäßige Hinweise auf sehr gut
aufbereitete und aktuelle Informatio-
nen aus dem breiten Themenspektrum
des Arbeitsrechts liefern das „Perso-
nalmagazin“ (@personalmagazin) oder
etwa rund um die Arbeitswelt der FAZ-
Kanal (@FAZ_BerufChance). Auch ei-
ne Vielzahl an Arbeitgeberverbänden
und Gewerkschaften sind auf Twitter
aktiv. Eher politisch neutral und auf
die arbeitsrechtliche Information an
sich bedacht sind der Twitterkanal des
Bundesverbands der Arbeitsrechtler
in Unternehmen (@DerBVAU) oder
die Kanzlei-Accounts von Vangard (@
vangard_news) und Kliemt & Vollstädt
(@kliemt_de), die auch die bereits oben
erwähnten Blogeinträge über den Kurz-
nachrichtendienst verbreiten. Ebenfalls
sehr aktiv auf Twitter ist die Kanzlei
Michalka (@Arbeitsrecht), die Kanzlei
Ruperti (@arbeitsrecht_B) oder auch der
Bund-Verlag (@BundVerlag).
Und dann, ja dann gibt es noch jede
Menge empfehlenswerter, aktiver und in
fast allen Fällen ausschließlich auf Ar-
beitsrecht fokussierte Twitter-Accounts
von Arbeitsrechtlern – aus Kanzleien,
Verbänden, Unternehmen und der Wis-
senschaft. Eine kleine Auswahl inte-
ressanter und aktiver Twitternutzer, in
alphabetischer Reihenfolge, lesen Sie in
nebenstehendem Kasten.
Grundgerüst ja, Wolkenkratzer fehlen
Also: Einige Blogs, ergänzt um eine ge-
zielte Auswahl an Accounts auf Twitter,
Facebook, Xing & Co. gewährleisten das
arbeitsrechtliche Know-how und infor-
mationsgetriebene Überleben auch im
Social Web. Allerdings: Da geht noch viel
mehr! Hier sollten sich die juristischen
Anbieter durchaus einmal Anregung
etwa bei den Kolleginnen und Kollegen
aus dem klassischen HR-Bereich holen.
Dort sind nämlich nicht nur Blogpara-
den seit Längerem gang und gäbe. Eine
regelrechte HR-Community hat sich im
Social Web gebildet. Auch zeigen einige
Kollegen dort, dass gut gemachte Blogs
und Auftritte im Social Web weit mehr
sein können als reine, einseitige Infor-
mationsvehikel. Und: Der eine oder die
andere kann inzwischen sogar richtig
gut von einem eigenen Blog leben.
Gerade die arbeitsrechtliche Commu-
nity ist größer als landläufig gemeint
– sowohl auf Anbieter- als auch auf Nach-
frageseite. Es wird sich zeigen, wer den
Mut aufbringt, das sicherlich vorhan-
dene Potenzial durch geeignete und gut
gemachte Angebote auch im Social Web
zu organisieren, zu interessieren und
letztlich durch einen fachlichen Mehr-
wert zu inspirieren.
SILVIO FRICKE
ist Geschäfts-
führer des Bundesverbands
der Arbeitsrechtler in Un-
ternehmen e. V. (BVAU) und
twittert selbst unter @Silvio_Fricke.