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SPEZIAL KANZLEIEN
_ANWALTSSUCHE
spezial Kanzleien im Arbeitsrecht 2016
Arbeitsrechtliches Know-how ist wichtig
für ein Unternehmen. Aber genügt für das
bisschen Arbeitsrecht nicht ein externer
Anwalt? Oder braucht Ihre Firma einen ei-
genen Arbeitsrechtler? Erwarten Sie von mir
als BVAU-Präsident jetzt bitte kein „Nein“
auf diese zweite Frage. Aber Sie haben eine
ehrliche Antwort verdient – und die heißt
auch nicht ohne Weiteres „Ja“. Es kommt
eben drauf an – eine Antwort, die Sie von
einem Juristen ja auch erwartet hatten.
Bevor ich jedoch mit ja oder nein antworte,
sind Sie zunächst dran und müssen mir ein
paar Fragen beantworten. Danach mag ich
Ihnen eine kleine Entscheidungshilfe geben.
Also: Was für ein „Typ“ sind Sie? Welche
„DNA“ hat Ihr Unternehmen?
Der Sparsame: Betriebswirtschaftliche
Grenzkostenrechnung
Passt der Inhalt der Überschrift auf Sie,
brauchen Sie nur ein kariertes Blatt Papier,
einen Stift und einen Taschenrechner. Jetzt
schreiben Sie auf: Wieviel haben Sie in den
letzten fünf Jahren im Jahresdurchschnitt
an einen externen Anwalt bezahlt? Landen
Sie bei etwa 100.000 Euro und mehr, wird
es interessant. Das wären etwa 250 bis 300
Anwaltsstunden. Wenn nach Streitwert ab-
gerechnet wurde, entspräche dies ungefähr
20 bis 25 Kündigungsverfahren – jedes mit
einem Zeitaufwand von etwa 10 Stunden,
also auch wieder um die 250 Stunden.
Für den Betrag können Sie sich – je nach
Arbeitszeit und je nach Berufserfahrung und
gegebenenfalls Zusatzqualifikation – einen
Inhouse-Arbeitsrechtler anstellen, der dann
dafür circa 1.500 bis 1.700 Stunden arbei-
tet. Sie erhalten sozusagen ein Naturalra-
batt in Höhe von ein paar hundert Prozent.
Was Sie damit machen können? Ständig
Ihre Arbeitsverträge auf dem Laufenden
halten, einen ständigen Sparringspartner in
Personalprozessen haben, Betriebsvereinba-
Warum einen Arbeitsrechtler anstellen?
Externer Anwalt oder interner Arbeitsrechtler? Alexander R. Zumkeller plädiert für den
Arbeitsrechtler im Unternehmen – wobei nach Unternehmertypus zu differenzieren ist.
rungen professionell ausarbeiten oder auch
sozialversicherungsrechtliche Themen wie
Kurzarbeit hinbekommen.
Der Vorsichtige: Compliance wird
immer wichtiger
Sind Sie eher der vorsichtige Unterneh-
mer? Muss oder besser sollte eigentlich,
denn immer mehr Stolperfallen begegnen
Unternehmern heute. Ein Klassiker ist das
Arbeitszeitgesetz: Ein Verstoß dagegen
kommt schnell auf ein Ordnungsgeld von
20.000 Euro. Ach ja, ein Argument, das
auch den sparsamen Unternehmertypus
überzeugen könnte.
Der Mindestlohn ist einzuhalten – tun Sie das
nicht, werden Sie ratzfatz von öffentlichen
Aufträgen ausgeschlossen. Arbeitnehmer
überlassung, Scheinselbstständigkeit, Dienst-
und Werkverträge, unwirksame Befristungen
– Fehler auf diesen Gebieten führen schnell
zu unerwartetem und häufig unerwünsch-
tem neuen Personal im eigenen Hause. Nun,
das mag vielleicht auch nicht mehr als ein
Arbeitsrechtler kosten – abgesehen wieder
von der Compliance-Frage, Ordnungsgeld et
cetera.
KOLUMNE
vorher nicht, wie hoch die Rechnung
wird. Wichtig also: Sprechen Sie mit dem
Fachanwalt über dieses Thema, damit
Sie nicht überrascht werden.
Der Staranwalt für besondere Fälle
Wenn wir schon beim Geld sind, dann
lassen Sie mich gleich zum Nachteil
des Staranwalts kommen: Bei ihm wird
nur nach Stunden abgerechnet. Und der
Stundensatz ist meistens auch höher als
beim „normalen“ Fachanwalt. Und noch
eins zum Thema „Honorar“: Sie finden
auf der Abrechnung nicht nur seine
Stunden, sondern auch die seiner Helfer.
Dann sind auf der Rechnung also „Asso-
ciates“ oder „Consultants“ aufgeführt
– wenn auch mit günstigeren Stunden-
sätzen als jene des „Partners“ oder des
„Senior Consultants“. Diese häufig sehr
hohen Stndensätze haben aber durch-
aus ihre Berechtigung, wenn sie richtig
eingesetzt sind. Ein Pilotverfahren und
der mögliche Dominoeffekt im Bereich
der betrieblichen Altersversorgung kann
schnell Hunderttausende Euro und mehr
nach sich ziehen. Da ist das Geld für ei-
nen – von ganz wenigen in Deutschland
– Top-Fachmann gut angelegt.
Eine große Umstrukturierung, ei-
ne komplexe Due-Dilligence-Prüfung,
insbesondere dann, wenn es in den in-
ternationalen Bereich geht, oder eine
Streikabwendung können Sie nahezu
nur mit diesen Ressourcen abdecken.
Auch wichtig: Da Staranwälte meist in
den großen Kanzleien zu finden sind,
ist die Verfügbarkeit auch sehr hoch.
Sie werden daher den Satz, „den Termin
kann ich nicht wahrnehmen“, sehr sel-
ten hören. Das hat jedoch – wie bereits
erwähnt – seinen Preis.
Vorsicht ist auch geboten beim Einsatz
von Staranwälten bei Streitigkeiten vor
Arbeitsgerichten: Die Gegenseite und
der Richter wissen ganz genau, wieviel
Geld Sie ihrem Anwalt zahlen. Das kann
durchaus dazu führen, dass sowohl Ge-
genseite als auch das Gericht meinen,
Sie hätten es ja übrig. Erwarten Sie al-
so durchaus auch einmal großzügigere
Vorschläge, was Abfindungen et cete-
ra angeht. Sie sollten vor Gericht also
bedenken, welches Signal Sie an die