PM spezial Kanzleien 04/2016 - page 13

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spezial Kanzleien im Arbeitsrecht 2016
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Ein Verstoß gegen das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz? Aufklärung der
Führungskräfte, Abstimmen der Stellen-
anzeigen – das bringt Ihnen Rechtssicher-
heit. Ja, das können Sie sich auch alles
extern einkaufen – rechnet sich aber nicht
unbedingt. Fragen Sie Ihren sparsamen
Kollegen …
Der Redliche: Kosten sind wichtig,
aber Fairness geht vor
Gut bedient sind Sie mit einem Ar-
beitsrechtler, wenn es zur DNA Ihres
Unternehmens gehört, es „einfach nach
Möglichkeit richtig“ zu machen, als
inneren Beweggrund. „Integrity“ ist das,
sozusagen „Compliance aus eigenem An-
trieb“. Da spielen Kosten nicht die aller-
erste Rolle. Sie wollen „richtige“ Verträge,
richtige Betriebsvereinbarungen. Ihr
Unternehmen soll als fairer Arbeitgeber
nützliches Mitglied der Gesellschaft sein
– „Corporate Citizenship“ und „Corporate
Social Responsibility“ sind Ihnen – und
vielleicht Ihren Kunden oder auch Ihren
Mitarbeitern – selbstverständlich.
Dann – ja, dann brauchen Sie einen Ar-
ALEXANDER ZUMKELLER
ist
Head of HR Policies, Rewards
& Benefits bei der ABB AG
in Mannheim und Präsident
des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in
Unternehmen (BVAU).
Beteiligten aussenden – und eine ent-
sprechende Strategie entwickeln.
Maßanfertigung oder von der Stange?
Wenn Sie sich für einen Fach- oder gar
einen Staranwalt entscheiden, stellt
sich noch eine andere Frage: Beauftra-
gen Sie eine „Boutique“, also eine reine
Arbeitsrechtskanzlei, oder eine große
„Law Firm“? Große „Law Firms“ haben
schließlich gleichgute Arbeitsrechtsan-
wälte wie Boutiquen. Wo also ist der Un-
terschied – außer im Marketing?
Zum einen ist die Boutique norma-
lerweise preisgünstiger. Nicht, weil sie
schlechter ist, sondern weil bestimm-
ter – liebe Kollegen, verzeihen Sie mir,
wenn ich das so sage, es ist nur betriebs-
wirtschaftlich gemeint – „Ballast“, wie
Kartellrechtler, Wettbewerbsrechtler et
cetera, nicht mitfinanziert werden muss.
Auch sind in der Boutique die Skalenef-
fekte andere. Und: Es wird meist nicht so
sehr im internationalen – und dadurch
teuren – Umfeld gearbeitet, wie in „Law
Firms“. Nicht zuletzt sind häufig auch
die Bürogebäude etwas bescheidener.
Aber darin liegt auch der Vorteil der
Vertrauen, langfristige
Beziehung, gegenseitige
Berechenbarkeit und
die Möglichkeit, dass
der Anwalt das Unter-
nehmen kennenlernen
kann, sind wichtig.
beitsrechtler. Als Sparringspartner der Ge-
schäftsführung, des Personalbereichs, der
Führungskräfte, in allen Fragen, die mit
Mitarbeitern zu tun haben. Denn der Ar-
beitsrechtler ist nicht einfach nur „Jurist“.
Der (gute) Arbeitsrechtler zeichnet sich
durch hohe soziale Kompetenz aus, erfasst
wirtschaftliche und soziale Zusammenhän-
ge sofort, kann den Gesellschafts- oder
Steuerrechtler erheblich unterstützen, weil
er auch hier wichtige Basiskenntnisse hat.
Kurz: Der Arbeitsrechtler ist Ihr Allrounder
– und führt schon auch mal ein Trennungs-
gespräch. Oder ein Einstellungsgespräch
(deutlich angenehmer!). Oder Verhand-
lungen mit dem Betriebsrat. Oder fungiert
als Compliance-Beauftragter. Oder, oder,
oder …
Die Antwort: Braucht meine Firma
also einen Arbeitsrechtler?
Wissen Sie was, ich habe mich mit
meinen paar Zeilen gerade auch selbst
überzeugt: Ja! Ja, Sie brauchen einen
Arbeitsrechtler. Aber Sie werden sich
wundern: Der Markt ist ziemlich leerge-
fegt. Also – beeilen Sie sich!
„Law Firm“: Nein, nicht in den üppigen
Bürogebäuden, sondern wenn es um
fachübergreifende Themen geht. Steht
zum Beispiel ein komplexer „Merger“
bevor, dann ist eben das perfekte Zusam-
menspiel von Steuer-, Kartell-, Gesell-
schafts- und Arbeitsrechtler gefragt. Und
ohne Frage: Das hat eben seinen Preis.
Mehr als nur fachliche Kompetenz
Es menschelt. Empathie, Sozialkompe-
tenz, persönliches Auftreten, machen
wir uns nichts vor, ist in einer solchen
„Vertragsbeziehung“ auch wichtig. Sie
kaufen Arbeitsrechtskompetenz ein.
Hier geht es um Menschen und das soll-
te ein wichtiger Indikator für Ihre ganz
persönliche „richtige Wahl“ sein!
Noch eine Anmerkung: Wechseln Sie
Ihren Anwalt nicht zu oft, dasmachen Sie
mit Ihrem Arzt ja auch nicht. Vertrauen,
langfristige Beziehung, gegenseitige Be-
rechenbarkeit und die Möglichkeit, dass
der Anwalt die DNA des Unternehmens
kennenlernen kann, sind wichtig.
Behandeln Sie die erwähnten Hinwei-
se nicht wie eine Checkliste. Je nachdem,
in welchem Umfeld und wie häufig Ih-
re Fälle auftauchen, sollten Sie sich für
eine, höchstens zwei Alternativen ent-
scheiden. Alles andere führt zu Vertrau-
ensverlust auf allen Seiten. Und das ist
kein Beginn einer guten (Geschäfts-)Be-
ziehung – auch wenn Sie sich nicht bin-
den wollen, bis dass der Tod sie scheidet!
Ach ja, noch was: Denken Sie unbe-
dingt auch an einen Arbeitsrechtler im
Unternehmen (siehe Kasten). Auch der
kann Ihnen in den meisten Fallkonstel-
lationen weiterhelfen. Und die Kosten
dafür amortisieren sich schnell. Soviel
Werbung in eigener Sache muss als Prä-
sident des BVAU erlaubt sein.
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