Haufe Steuerguide 2019
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Beispiel:
Autor N hat am 11.7.2018 einen ausschließlich beruflich genutzten Bücherschrank gekauft, dessen
voraussichtliche Nutzungsdauer 13 Jahre beträgt. Die Anschaffungskosten betragen 1.040 EUR zzgl.
19 % (= 197,60 EUR) Umsatzsteuer.
Variante 1:
Die Honorareinnahmen von N unterliegen der Umsatzsteuer. Folge: Die abzugsfähige lineare Jahres-
AfA beträgt 1.040 EUR : 13 = 80 EUR. Für das Jahr 2018 stehen N wegen der Anschaffung im Juli nur
6/12 der Jahres-AfA, also 40 EUR zu. Diesen Betrag berücksichtigt er in der Einnahmen-Überschuss-
Rechnung 2018 als Betriebsausgabe.
Variante 2:
Die Honorareinnahmen von N unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Die in Rechnung gestellte
Umsatzsteuer von 197,60 EUR gehört mit zur Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Da die
Anschaffungskosten in diesem Fall 1.040 EUR + 197,60 EUR = 1.237,60 EUR betragen, beläuft sich
die AfA auf 1.237,60 EUR : 13 = 95,20 EUR jährlich. Für 2018 kann N nur 6/12 der Jahres-AfA, also
47,60 EUR als Betriebsausgabe abziehen. Diesen Betrag trägt er in der Einnahmen-Überschuss-
Rechnung 2018 als Betriebsausgabe ein.
Degressive AfA
Bei der degressiven AfA nach § 7 Abs. 2 EStG wird ein jährlich gleichbleibender Prozentsatz auf die
Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr und auf den Restbuchwert der Folgejahre angewendet.
Dadurch wird erreicht, dass die AfA im Erstjahr am höchsten und in den Folgejahren niedriger ist. Der
gleichbleibende Prozentsatz hängt von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ab – er ist der Höhe
nach begrenzt. Der Höchstsatz der degressiven AfA beträgt für Anschaffungen nach dem 31.12.2008
und vor dem 1.1.2011 das 2,5-fache des linearen AfA-Satzes, jedoch maximal 25 %.
Wechsel zwischen den Abschreibungsmethoden
An die einmal gewählte Abschreibungsmethode sind Sie grundsätzlich gebunden. Da jedoch bei der
degressiven Abschreibung der Abschreibungsbetrag von Jahr zu Jahr kleiner wird, dürfen Sie
von der
degressiven zur linearen AfA wechseln
. Das ist ab dem Zeitpunkt zu empfehlen ist, ab dem die
lineare AfA höher ist als die degressive AfA.
AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums
Zur Vereinfachung und Vermeidung von Streitigkeiten hat das Bundesfinanzministerium (BMF) amtliche
AfA-Tabellen herausgegeben. Dort ist die Nutzungsdauer für eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern fest-
gelegt. Die angegebenen Werte beziehen sich auf neue Gegenstände (BMF, Schreiben v. 15.12.2000,
BStBl 2000 I S. 1532).