Haufe Steuerguide 2019
        
        
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          Samstage, Sonn- und Feiertage verlängern den 10-Tages-Zeitraum nicht (BFH, Urteil v. 11.11.2014, VIII
        
        
          R 34/12 , BStBl 2015 II S. 285).
        
        
          
            Beispiel:
          
        
        
          Autor H erhält für eine Kolumne ein monatliches Honorar von 107 EUR. Das Honorar für den Vormonat
        
        
          wird regelmäßig bis zum 10. des Folgemonats ausgezahlt. Die Zahlung für den Monat Dezember 2018
        
        
          geht am 8.1.2019 auf dem Konto von H ein. Das Honorar für Dezember gilt als Betriebseinnahme
        
        
          in 2018, dem Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit.
        
        
          
            2.3.2 Honorare
          
        
        
          Bei einer schriftstellerischen und journalistischen Tätigkeit sind die Honorare natürlich die wichtigste
        
        
          Einnahmeposition. Aber auch Nachzahlungen, Abschlagszahlungen und Vorschüsse gehören zu den
        
        
          Betriebseinnahmen.
        
        
          Für den Zeitpunkt der Besteuerung ist ohne Bedeutung, wann Sie Ihre Leistung erbracht, d. h. Ihr
        
        
          Manuskript abgeliefert haben bzw. wann Ihr Beitrag oder Ihr Buch veröffentlicht worden ist. Wichtig
        
        
          ist nur, wann Ihnen die jeweiligen Zahlungen zugeflossen sind.
        
        
          
            Beispiel:
          
        
        
          Autor G hat im November 2018 dem Verlag ein Manuskript übersandt. Der Beitrag sollte ursprünglich
        
        
          noch 2018 veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung wird auf Mai 2019 verschoben. Das Honorar
        
        
          wurde G imDezember 2018 ausgezahlt. Es ist deshalb im Jahr 2018 als Betriebseinnahme zu erfassen.
        
        
          Eine Honorarzahlung ist selbst dann als Betriebseinnahme zu erfassen, wenn sie später aufgrund einer
        
        
          endgültigen Abrechnung ganz oder zum Teil zurückgezahlt werden muss. Der zurückgezahlte Betrag
        
        
          wird als Betriebsausgabe berücksichtigt.
        
        
          
            2.3.3 Einnahmen aus dem Verkauf von Gegenständen
          
        
        
          
            des Betriebsvermögens
          
        
        
          Verkaufen Sie Gegenstände des Betriebsvermögens, müssen Sie den Verkaufserlös in voller Höhe als
        
        
          Betriebseinnahme berücksichtigen. Ein Restbuchwert (ursprüngliche Anschaffungskosten ./. bisherige
        
        
          Abschreibungen) wird allerdings als Betriebsausgabe angesetzt.
        
        
          Sind Sie umsatzsteuerpflichtig, müssen Sie auf den Verkauf Umsatzsteuer entrichten (s. Tz. 3).
        
        
          
            2.3.4 Umsatzsteuer
          
        
        
          Die Umsatzsteuer, die ein Auftraggeber Ihnen zusammen mit dem Honorar überweist, gehört zu den
        
        
          Betriebseinnahmen.