Haufe Steuerguide 2019
        
        
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            2.2 So funktioniert die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
          
        
        
          Das
        
        
          
            Grundprinzip
          
        
        
          einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist relativ einfach: Die erzielten Betriebsein-
        
        
          nahmen werden den Betriebsausgaben gegenübergestellt:
        
        
          • Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben, ergibt sich ein
        
        
          
            Gewinn
          
        
        
          . Sie haben
        
        
          
            positive Einkünfte
          
        
        
          aus freiberuflicher Tätigkeit.
        
        
          • Übersteigen Ihre Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen, ergibt sich ein
        
        
          
            Verlust
          
        
        
          . Sie haben
        
        
          
            nega-
          
        
        
          
            tive Einkünfte
          
        
        
          aus freiberuflicher Tätigkeit.
        
        
          Gewinn bzw. Verlust werden nach diesem Schema ermittelt:
        
        
          Betriebseinnahmen
        
        
          ./.  Betriebsausgaben
        
        
          
            =   Gewinn / Verlust nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
          
        
        
          UndwieerfährtdasFinanzamt,dassSiesichfürdieEinnahmen-Überschuss-Rechnungentschiedenhaben?
        
        
          Ganzeinfach:WennSiedieAufnahmeIhrerfreiberuflichenTätigkeitdemFinanzamtmelden,müssenSieden
        
        
          
            Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
          
        
        
          ausfüllen. Unter „Angaben zur Gewinnermittlung“ wählen
        
        
          Sie Ihre Gewinnermittlungsart und kreuzen das entsprechende Feld für die Einnahmen-Überschuss-
        
        
          Rechnung an.
        
        
          Zu dieser Frage hat der BFH auch klargestellt: „An die Dokumentation der zugunsten der Einnahmen-
        
        
          Überschuss-Rechnung getroffenen Wahl sind keine hohen Anforderungen zu stellen.“ (BFH, Urteil
        
        
          v. 12.10.1994, X R 192/93, BFH/NV 1995 S. 587).
        
        
          Eine ausdrückliche und schriftliche Erklärung ist also nicht erforderlich, schlüssiges Verhalten, z. B.
        
        
          das Aufzeichnen nur der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben oder das geordnete Erstellen und
        
        
          Sammeln der Einnahmen- und Ausgabenbelege, reicht aus (BFH, Urteil v. 13.10.1989, III R 30-31/85,
        
        
          BStBl 1990 II S. 287), nicht jedoch eine ungeordnete Ablage von Belegen.