Steuertipps 2019 - page 7

Haufe Steuerguide 2019
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2.2 So funktioniert die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Das
Grundprinzip
einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist relativ einfach: Die erzielten Betriebsein-
nahmen werden den Betriebsausgaben gegenübergestellt:
• Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben, ergibt sich ein
Gewinn
. Sie haben
positive Einkünfte
aus freiberuflicher Tätigkeit.
• Übersteigen Ihre Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen, ergibt sich ein
Verlust
. Sie haben
nega-
tive Einkünfte
aus freiberuflicher Tätigkeit.
Gewinn bzw. Verlust werden nach diesem Schema ermittelt:
Betriebseinnahmen
./. Betriebsausgaben
= Gewinn / Verlust nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
UndwieerfährtdasFinanzamt,dassSiesichfürdieEinnahmen-Überschuss-Rechnungentschiedenhaben?
Ganzeinfach:WennSiedieAufnahmeIhrerfreiberuflichenTätigkeitdemFinanzamtmelden,müssenSieden
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
ausfüllen. Unter „Angaben zur Gewinnermittlung“ wählen
Sie Ihre Gewinnermittlungsart und kreuzen das entsprechende Feld für die Einnahmen-Überschuss-
Rechnung an.
Zu dieser Frage hat der BFH auch klargestellt: „An die Dokumentation der zugunsten der Einnahmen-
Überschuss-Rechnung getroffenen Wahl sind keine hohen Anforderungen zu stellen.“ (BFH, Urteil
v. 12.10.1994, X R 192/93, BFH/NV 1995 S. 587).
Eine ausdrückliche und schriftliche Erklärung ist also nicht erforderlich, schlüssiges Verhalten, z. B.
das Aufzeichnen nur der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben oder das geordnete Erstellen und
Sammeln der Einnahmen- und Ausgabenbelege, reicht aus (BFH, Urteil v. 13.10.1989, III R 30-31/85,
BStBl 1990 II S. 287), nicht jedoch eine ungeordnete Ablage von Belegen.
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