Haufe Steuerguide 2019
        
        
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          Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
        
        
          Sie kamen spät, die Steueränderungen für das Jahr 2019, aber doch
        
        
          noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel. Die meisten Änderungen
        
        
          fallen in die Rubrik „nett zu wissen“, betreffen Sie als Autor und Jour-
        
        
          nalist aber ansonsten nicht. Das gilt z. B. für die neuen Aufzeichnungs-
        
        
          pflichten und Haftungsregelungen für Betreiber eines elektronischen
        
        
          Marktplatzes oder wann bei Gutscheinen die Umsatzsteuer fällig wird.
        
        
          Zu beachten ist dagegen insbesondere die bereits im letzten Jahr be-
        
        
          schlossene Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter
        
        
          von 410 EUR auf 800 EUR, die sich erst jetzt in der Steuererklärung
        
        
          2018 bemerkbar macht. Die vom Bundesrat vorgeschlagene weitere
        
        
          Anhebung der GWG-Grenze von 800 EUR auf 1.000 EUR und die Ab-
        
        
          schaffung der Poolabschreibung wurden (noch) nicht verwirklicht.
        
        
          Darüber hinaus erhalten Sie auch in diesem Jahr wieder viele Tipps
        
        
          und wertvolle Hinweise, worauf Sie in Ihrer Steuererklärung für das
        
        
          Jahr 2018 achten müssen.
        
        
          Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Arbeiten mit dieser Broschüre.
        
        
          
            RA Andreas Dersch
          
        
        
          Chefredakteur
        
        
          Vorwort