12
Haufe Steuerguide 2019
SteuerTipps
für Autoren und Journalisten
2.4.3 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Besonderheiten gibt es bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) zu beachten (BMF, Schreiben v.
30.9.2010, BStBl 2010 I S. 755).
3 Fälle sind hier zu unterscheiden:
1. Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten bis 250 EUR (bis 31.12.2017: 150 EUR)
Bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 250 EUR betragen, haben Sie ein
Wahlrecht zwischen
• Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG) oder
• Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
Sie können das Wahlrecht für jedes Wirtschaftsgut individuell in Anspruch nehmen (wirtschaftsgut-
bezogenes Wahlrecht).
Bei der GWG-Grenze von 250 EUR handelt es sich um einen
Nettobetrag
, gleichgültig, ob Sie die in
Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können oder nicht.
Beispiel:
Autor E kauft 2018 einen Bürostuhl mit Anschaffungskosten von 250 EUR zuzüglich 19 % Umsatz-
steuer = 47,50 EUR. Vorsteuerabzugsberechtigt ist er nicht. Die Anschaffungskosten von 297,50 EUR
kann er 2018 sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen.
2. Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten über 250 EUR bis zu 800 EUR (bis 31.12.2017:
150 EUR bis 410 EUR)
Bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten über 250 EUR bis zu 800 EUR netto können Sie wählen
zwischen der
• Sofortabschreibung in voller Höhe und Aufnahme in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis
(mit Angabe des Anschaffungsdatums und der Anschaffungskosten) – das Verzeichnis braucht nicht
geführt zu werden, wenn die Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind;
• Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer;
•
Poolabschreibung
. Hier werden alle Wirtschaftsgüter in einem sog.
Sammelposten
zusammenge-
fasst und die Anschaffungskosten auf 5 Jahre verteilt, sodass Sie jedes Jahr 1/5 als Abschreibung
ansetzen können. Die tatsächliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts laut AfA-Tabelle spielt dabei
keine Rolle.
Praxis-Tipp:
Sie müssen bei der Poolabschreibung für jedes Jahr einen neuen Pool bilden. Die einzelnen Wirt-
schaftsgüter führen Sie am besten in einem separaten Anlagekonto, in dem jedes Wirtschaftsgut
mit Anschaffungsdatum und -kosten aufgelistet ist. So behalten Sie den Überblick bei den unter-
schiedlichen Abschreibungen.