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          Haufe Steuerguide 2019
        
        
          
            SteuerTipps
          
        
        
          für Autoren und Journalisten
        
        
          Schaffen Sie den Gegenstand nicht innerhalb von 3 Jahren an, wird der Investitionsabzugsbetrag
        
        
          
            rück-
          
        
        
          
            wirkend wieder gestrichen.
          
        
        
          Die betreffende Veranlagung wird zu Ihrem Nachteil geändert. Dadurch
        
        
          kann es zu einer verzinsten Steuernachforderung kommen. Die Nachzahlungszinsen betragen 6 % pro
        
        
          Jahr (§ 7g Abs. 4 EStG, § 233a Abs. 2 AO).
        
        
          Für den Investitionsabzugsbetrag gelten diese Voraussetzungen:
        
        
          • Der Steuerpflichtige
        
        
          
            übermittelt
          
        
        
          alle Beträge rund um den Investitionsabzugsbetrag (Abzugsbeträge,
        
        
          Hinzurechnungen, rückgängig gemachte Beträge usw.)
        
        
          
            elektronisch
          
        
        
          (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG).
        
        
          • Das Wirtschaftsgut muss mindestens bis zum Ende des Jahres nach der Anschaffung ausschließlich
        
        
          oder fast ausschließlich
        
        
          
            betrieblich genutzt
          
        
        
          werden (§ 7g Abs. 1 Satz 1 EStG).
        
        
          Eine Investitionsabsicht und die genaue Bezeichnung des Gegenstands, der angeschafft werden soll,
        
        
          sind nicht erforderlich.
        
        
          
            2.4.6 Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe
          
        
        
          Bei neuen oder gebrauchten beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens dürfen Sie unter
        
        
          bestimmten Voraussetzungen im Jahr der Anschaffung und den 4 darauffolgenden Jahren zusätzlich
        
        
          zur normalen Abschreibung eine Sonderabschreibung von insgesamt 20 % der Anschaffungskosten
        
        
          geltend machen (§ 7g Abs. 5 und 6 EStG).
        
        
          
            Praxis-Tipps:
          
        
        
          • Haben Sie den Gegenstand erst im Dezember gekauft, können Sie dennoch den vollen Abschrei-
        
        
          bungsbetrag von 20 % bereits im Anschaffungsjahr absetzen.
        
        
          • Sie dürfen die Sonderabschreibung von 20 % beliebig auf verschiedene Jahre innerhalb des
        
        
          5-Jahres-Zeitraums verteilen.
        
        
          • Genauso gut dürfen Sie die Sonderabschreibung aber auch erst im fünften und damit letzten Jahr
        
        
          geltend machen.
        
        
          Diese Abschreibungsregelung bietet kleinen und mittleren Betrieben eine gute Möglichkeit der
        
        
          
            Gewinngestaltung
          
        
        
          : In den ersten 5 Jahren können zusätzlich zur normalen linearen Abschreibung
        
        
          insgesamt 20 % der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung geltend gemacht werden, wobei die
        
        
          Gesamtabschreibung die Anschaffungskosten natürlich nicht übersteigen darf. Diese Abschreibungs-
        
        
          vergünstigung kommt für nahezu alle Autoren und Journalisten in Betracht.
        
        
          
            Begünstigter Personenkreis
          
        
        
          Der Gesetzgeber möchte mit der Sonderabschreibung nur kleinen und mittleren Betrieben einen
        
        
          Steuervorteil verschaffen:
        
        
          • Einnahmen-Überschuss-Rechner erhalten die Sonderabschreibung, wenn der Gewinn im Jahr vor der
        
        
          Anschaffung des Wirtschaftsguts nicht mehr als 100.000 EUR betragen hat. Dabei ist zu beachten,
        
        
          dass Investitionsabzugsbeträge den Gewinn des Vorjahres nicht beeinflussen dürfen. Maßgebender
        
        
          Gewinn ist also der Gewinn, der sich vor Abzug von Investitionsabzugsbeträgen ergibt.