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          Haufe Steuerguide 2019
        
        
          
            SteuerTipps
          
        
        
          für Autoren und Journalisten
        
        
          Sie einfach den Bruttowert als Betriebsausgabe bzw. behandeln den Bruttowert einschließlich Vorsteuer
        
        
          als Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.
        
        
          
            2.4.9 Betriebsausgabenpauschale statt Einzelnachweis
          
        
        
          Alle Betriebsausgaben müssen Sie grundsätzlich dem Finanzamt gegenüber nachweisen oder zumin-
        
        
          dest glaubhaft machen. Bei den Einkünften aus schriftstellerischer und journalistischer Tätigkeit hat die
        
        
          Finanzverwaltung jedoch nichts dagegen, wenn bei der Ermittlung dieser Einkünfte statt eines Einzel-
        
        
          nachweises für die Betriebsausgaben eine Pauschale angesetzt wird. Das sind die
        
        
          
            Voraussetzungen
          
        
        
          (H 18.2 EStH „Betriebsausgabenpauschale“):
        
        
          • Bei
        
        
          
            hauptberuflicher
          
        
        
          selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit dürfen Sie
        
        
          als Betriebsausgabenpauschale 30 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch
        
        
          2.455 EUR jährlich, geltend machen.
        
        
          • Bei einer schriftstellerischer
        
        
          
            Nebentätigkeit
          
        
        
          dürfen Sie als Betriebsausgabenpauschale 25 % der
        
        
          Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 614 EUR jährlich, ansetzen.
        
        
          Nebenberuflich ist eine schriftstellerische Tätigkeit, wenn ihr zeitlicher Umfang höchstens 1/3 einer
        
        
          Vollzeitbeschäftigung ausmacht. Üben Sie
        
        
          
            mehrere Nebentätigkeiten
          
        
        
          aus, z. B. schriftstellerische
        
        
          und Vortragstätigkeit, erhalten Sie den Höchstbetrag von 614 EUR für alle Nebentätigkeiten, die unter
        
        
          die Pauschalierungsregelung fallen, nur einmal.
        
        
          Haben Sie
        
        
          
            höhere Betriebsausgaben
          
        
        
          , dürfen Sie diese natürlich in Ihrer Steuererklärung im Wege des
        
        
          Einzelnachweises geltend machen.
        
        
          
            2.5 Steuererklärung, Anlage EÜR und Anlage S
          
        
        
          Als Freiberufler haben Sie steuerlich zwar einige Freiheiten, Gestaltungs- und Wahlmöglichkeiten. Um
        
        
          die Anlage EÜR kommen Sie jedoch nicht herum. Diese ist für alle Freiberufler Pflicht.
        
        
          Der mit der Anlage EÜR festgestellte Gewinn / Verlust aus Ihrer schriftstellerischen bzw. journalistischen
        
        
          Tätigkeit wird in die
        
        
          
            Anlage S
          
        
        
          zur Einkommensteuererklärung übertragen.
        
        
          Selbstständige müssen ihre Einkommensteuererklärung (Mantelbogen, Anlage S, etc.) inklusive der
        
        
          Anlage EÜR grundsätzlich
        
        
          
            elektronisch per ELSTER
          
        
        
          an das Finanzamt zu übermitteln.
        
        
          Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn ein Härtefallantrag gestellt wird und das Finanzamt zur Vermeidung
        
        
          unbilliger Härten (§ 60 Abs. 4 EStDV) auf diese elektronische Form verzichtet. In diesem Fall ist jedoch
        
        
          der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (d. h. die Anlage
        
        
          EÜR in Papierform) beizufügen (§ 60 Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz EStDV).
        
        
          Mit dem nachfolgenden Berechnungsschema können Sie Ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
        
        
          ermitteln. Allerdings dürfen Sie dieses nicht beim Finanzamt abgeben, sondern müssen die Werte in
        
        
          die elektronisch zu übermittelnde Anlage EÜR übertragen.