Haufe Steuerguide 2019
        
        
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            Beispiel:
          
        
        
          Die Honorare des freiberuflichen Journalisten T betragen 40.000 EUR zzgl. 7 % = 2.800 EUR Um-
        
        
          satzsteuer. Bei Anwendung der Durchschnittssatzregelung errechnet sich die von ihm zu zahlende
        
        
          Umsatzsteuer wie folgt:
        
        
          Honorareinnahmen netto 40.000 EUR
        
        
          
            Umsatzsteuer 7 %
          
        
        
          2.800 EUR
        
        
          ./. Vorsteuer nach Durchschnittssätzen:
        
        
          4,8 % von 40.000 EUR =
        
        
          ./. 1.920 EUR
        
        
          
            =   Umsatzsteuer-Zahllast
          
        
        
          
            880 EUR
          
        
        
          
            Praxis-Tipp:
          
        
        
          Die in der Anlage zur UStDV festgesetzten Durchschnittssätze sind für den Unternehmer und für
        
        
          das Finanzamt verbindlich. Insbesondere ist es unerheblich, ob und ggf. inwieweit die nach Durch-
        
        
          schnittssätzen ermittelte Vorsteuer von der tatsächlich entstandenen Vorsteuer abweicht. Der
        
        
          Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ist deshalb auch dann zulässig, wenn dieser höher ist
        
        
          als die Ihnen tatsächlich in Rechnung gestellte Vorsteuer, es also erhebliche Abweichungen gibt
        
        
          (Abschnitt 23.1 Abs. 1 UStAE).
        
        
          Wenn Sie sich zunächst für den Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen entschieden haben, z. B. im
        
        
          Laufe des Jahres durch Abgabe entsprechender Umsatzsteuer-Voranmeldungen, können Sie diesen
        
        
          Antrag bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung
        
        
          
            widerrufen
          
        
        
          und damit zum normalen Vorsteuer-
        
        
          abzug zurückkehren (BFH, Urteil v. 11.12.1997, V R 50/94, BStBl 1998 II S. 420). Eine Steuerfestsetzung
        
        
          ist z. B. unanfechtbar, wenn Sie keinen Einspruch gegen Ihren Umsatzsteuerbescheid eingelegt haben
        
        
          und die Einspruchsfrist abgelaufen ist (Abschnitt 19.2 Abs. 6 UStAE).
        
        
          Ebenso können Sie, wenn Sie in früheren Jahren den Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen gewählt
        
        
          haben, später wieder den normalen Vorsteuerabzug wählen. Das geht allerdings nicht während des
        
        
          Jahres, sondern nur zu Beginn eines Kalenderjahres (§ 23 Abs. 3 Satz 2 UStG).
        
        
          
            Wichtig:
          
        
        
          Nach einer Rückkehr zum normalen Vorsteuerabzug mit Einzelnachweis ist ein erneuter Vor-
        
        
          steuerabzug nach Durchschnittssätzen frühestens nach
        
        
          
            5 Jahren
          
        
        
          möglich ist (§ 23 Abs. 3 Satz 4 UStG).