Steuertipps 2019 - page 38

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Haufe Steuerguide 2019
SteuerTipps
für Autoren und Journalisten
Umsatzsteuererklärung
Auch Kleinunternehmer müssen eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Eine komplette
Umsatzsteuererklärung müssen Sie aber nicht abgeben. Als Kleinunternehmer sind für Sie lediglich 2
Zeilen von Interesse, in denen Sie Angaben zu Ihren Umsätzen machen. Mehr sollten Sie auch nicht
ausfüllen, sonst könnte das Finanzamt davon ausgehen, dass Sie zur Regelbesteuerung wechseln wollen.
Denn berechnet ein Kleinunternehmer in seiner Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Steuer nach den
allgemeinen Vorschriften des UStG, bedeutet dies grundsätzlich einen Verzicht auf die Besteuerung
als Kleinunternehmer und eine Option zur Regelbesteuerung. In Zweifelsfällen muss das Finanzamt
aber den Kleinunternehmer fragen, welcher Besteuerungsform er seine Umsätze unterwerfen will
(Abschnitt 19.2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 UStAE; BFH, Urteil v. 24.07.2013, XI R 14/11, BStBl 2014 II S.210).
4 Abgabefrist: Bis wann Ihre Steuererklärung beim Finanzamt sein muss
Ab der Steuererklärung 2018 gilt der 31.7. als Abgabetermin statt der bisherige 31.5. (§ 149 Abs. 2
AO). Sie haben also 2 Monate länger Zeit, bis Ihre Steuererklärung beim Finanzamt sein muss.
Falls Sie Ihre Steuererklärungen durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe anfertigen
lassen, zählt als Abgabetermin für die Steuererklärung 2018 der letzte Tag im Februar 2020.
Grundsätzlich muss die Umsatzsteuererklärung 2018 in elektronischer Form übermittelt werden
(§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG). Das gilt auch für die Einkommensteuererklärung, wenn sog. Gewinneinkünfte
vorliegen (§ 25 Abs. 4 Satz 1 EStG) sowie für die Anlage EÜR (§ 60 Abs. 4 Satz 1 EStDV). Auf Antrag
kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung durch Datenfernüber-
tragung verzichten (§ 18 Abs. 3 Satz 3 UStG, § 25 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 60 Abs. 4 Satz 2 EStDV i. V. m.
§ 150 Abs. 8 AO).
5 Verwertungsgesellschaft WORT
Bei der Verwertungsgesellschaft (VG) WORT handelt es sich um eine Institution, die dafür sorgt, dass
Sie neben den Honoraren, die Sie vom Verlag für Ihre Bücher und Beiträge erhalten, eine
zusätzliche
Ausschüttung
bekommen.
Die Tätigkeit der VG WORT und deren Ausschüttungen basieren auf dem Urheberrechtsgesetz. Geld zieht
die VG WORT, deren Aufsichtsbehörde das Deutsche Patent- und Markenamt ist, u. a. für das Kopieren
in Schulen, in Copy-Shops und für Ausleihungen in Bibliotheken ein.
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