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          Haufe Steuerguide 2019
        
        
          
            SteuerTipps
          
        
        
          für Autoren und Journalisten
        
        
          
            3.5 Umsatzsteuer-Voranmeldungen
          
        
        
          
            3.5.1 So melden Sie Ihre Umsatzsteuer richtig an
          
        
        
          Je nach Höhe Ihrer Vorjahres-Umsatzsteuer müssen Sie bis zum 10. Tag nach Monatsende bzw. bei
        
        
          vierteljährlicher Abgabe bis zum 10. Tag nach Quartalsende Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim
        
        
          Finanzamt einreichen. Fällt das Ende der Abgabefrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen
        
        
          Feiertag, endet die Frist am darauffolgenden Werktag.
        
        
          
            Existenzgründer
          
        
        
          müssen in den ersten 2 Kalenderjahren zwingend
        
        
          
            monatliche
          
        
        
          Umsatzsteuer-Voran-
        
        
          meldungen abgeben (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG).
        
        
          Das Gesetz unterscheidet 3 Gruppen:
        
        
          • Eine
        
        
          
            monatliche Abgabe
          
        
        
          der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist erforderlich, wenn im Vorjahr mehr als
        
        
          7.500 EUR Umsatzsteuer zu entrichten war oder Sie Existenzgründer sind.
        
        
          •
        
        
          
            Vierteljährlich
          
        
        
          müssen Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben, wenn die Umsatzsteuerzahl-
        
        
          last im Vorjahr über 1.000 EUR lag, der Betrag von 7.500 EUR aber nicht überschritten wurde.
        
        
          • Mussten Sie im Vorjahr nach Abzug der Vorsteuer höchstens 1.000 EUR Umsatzsteuer an das Finanz-
        
        
          amt zahlen und sind Sie kein Existenzgründer, können Sie sich von der Abgabe von Umsatzsteuer-
        
        
          Voranmeldungen und der Entrichtung von Vorauszahlungen
        
        
          
            befreien
          
        
        
          lassen
        
        
          (§ 18 Abs. 2 Satz 3 UStG).
        
        
          Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sie
        
        
          
            auf elektronischem Weg
          
        
        
          via Internet nach Maßgabe
        
        
          der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung per ELSTER an die Finanzämter übersenden. Zur Vermei-
        
        
          dung unbilliger Härten kann das zuständige Finanzamt auf Antrag zulassen, dass die Umsatzsteuer-
        
        
          Voranmeldungen weiterhin in herkömmlicher Form – auf Papier oder per Telefax – abgegeben werden
        
        
          (§ 18 Abs. 1 Satz 2 UStG).
        
        
          
            Wichtig:
          
        
        
          Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen zwingend
        
        
          
            in authentifizierter Form
          
        
        
          eingereicht
        
        
          werden. Das für die elektronische Übermittlung notwendige Zertifikat müssen Sie im ElsterOnline-Portal
        
        
        
          antragen.
        
        
          
            3.5.2 Wie Sie Ihre Umsatzsteuer pünktlich zahlen
          
        
        
          Denken Sie daran, dass Sie nicht nur Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben, sondern die Umsatz-
        
        
          steuer auch an das Finanzamt zahlen müssen. Und das pünktlich, sonst drohen Säumniszuschläge.
        
        
          
            Praxis-Tipp:
          
        
        
          Erteilen Sie dem Finanzamt am besten eine Einzugsermächtigung, dann gelten Ihre Zahlungen
        
        
          immer als rechtzeitig erfolgt, auch wenn das Finanzamt erst am 15. Tag nach Ablauf des Voran-
        
        
          meldungszeitraums abbuchen sollte.