Steuertipps 2019 - page 32

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Haufe Steuerguide 2019
SteuerTipps
für Autoren und Journalisten
3.5 Umsatzsteuer-Voranmeldungen
3.5.1 So melden Sie Ihre Umsatzsteuer richtig an
Je nach Höhe Ihrer Vorjahres-Umsatzsteuer müssen Sie bis zum 10. Tag nach Monatsende bzw. bei
vierteljährlicher Abgabe bis zum 10. Tag nach Quartalsende Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim
Finanzamt einreichen. Fällt das Ende der Abgabefrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen
Feiertag, endet die Frist am darauffolgenden Werktag.
Existenzgründer
müssen in den ersten 2 Kalenderjahren zwingend
monatliche
Umsatzsteuer-Voran-
meldungen abgeben (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG).
Das Gesetz unterscheidet 3 Gruppen:
• Eine
monatliche Abgabe
der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist erforderlich, wenn im Vorjahr mehr als
7.500 EUR Umsatzsteuer zu entrichten war oder Sie Existenzgründer sind.
Vierteljährlich
müssen Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben, wenn die Umsatzsteuerzahl-
last im Vorjahr über 1.000 EUR lag, der Betrag von 7.500 EUR aber nicht überschritten wurde.
• Mussten Sie im Vorjahr nach Abzug der Vorsteuer höchstens 1.000 EUR Umsatzsteuer an das Finanz-
amt zahlen und sind Sie kein Existenzgründer, können Sie sich von der Abgabe von Umsatzsteuer-
Voranmeldungen und der Entrichtung von Vorauszahlungen
befreien
lassen
(§ 18 Abs. 2 Satz 3 UStG).
Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sie
auf elektronischem Weg
via Internet nach Maßgabe
der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung per ELSTER an die Finanzämter übersenden. Zur Vermei-
dung unbilliger Härten kann das zuständige Finanzamt auf Antrag zulassen, dass die Umsatzsteuer-
Voranmeldungen weiterhin in herkömmlicher Form – auf Papier oder per Telefax – abgegeben werden
(§ 18 Abs. 1 Satz 2 UStG).
Wichtig:
Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen zwingend
in authentifizierter Form
eingereicht
werden. Das für die elektronische Übermittlung notwendige Zertifikat müssen Sie im ElsterOnline-Portal
antragen.
3.5.2 Wie Sie Ihre Umsatzsteuer pünktlich zahlen
Denken Sie daran, dass Sie nicht nur Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben, sondern die Umsatz-
steuer auch an das Finanzamt zahlen müssen. Und das pünktlich, sonst drohen Säumniszuschläge.
Praxis-Tipp:
Erteilen Sie dem Finanzamt am besten eine Einzugsermächtigung, dann gelten Ihre Zahlungen
immer als rechtzeitig erfolgt, auch wenn das Finanzamt erst am 15. Tag nach Ablauf des Voran-
meldungszeitraums abbuchen sollte.
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