HR-Management
personalmagazin 12.18
80
Über Grenzen
hinweg
verleihen
Von Constantin Betz
Im Zusammenhang mit
Arbeitnehmerüberlassung
gibt es einige strittige
Punkte – nicht nur bei
sozialpolitischen, sondern
auch bei steuerlichen
Fragen. Gerade hier haben
nämlich die Versuche,
den missbräuchlichen
Gestaltungsmöglichkeiten
bei einer internationalen
Arbeitnehmerüberlassung
entgegenzuwirken, ein
kompliziertes Netz an
Regularien entstehen lassen.
Die steuerlichen Vorgaben bei der grenzüberschreitenden
Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) sind kompliziert, weshalb es für
Unternehmen nur schwer möglich ist, diese Regeln umfassend
im Blick zu behalten. Nötig ist dieser Durchblick jedoch alle-
mal, bedenkt man mögliche steuerliche Konsequenzen – und
zwar für alle Beteiligten – bei Fehlern einer internationalen AÜ.
Schließlich können den (ausländischen) Verleiher beispielsweise
unerwartete Lohnsteuereinbehaltungspflichten in Deutschland
treffen. Der (inländische) Entleiher wiederum muss vor allem
sicherstellen, dass ihn die unerwünschten Folgen einer Lohn-
steuerhaftung nicht treffen. Ferner sollte auch ein Arbeitnehmer
vor Tätigkeitsbeginn prüfen, in welchem Staat seine Gehaltsein-
künfte besteuert werden und ob er gegebenenfalls zur Abgabe
einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist.
Foto: Shannon Rankin/www.shannonrankin.com