und zahlte auch die Beiträge. Diese Kons-
truktion wird obligatorische oder echte
bKV genannt. Die monatlichen Beiträge
für den Versicherungsschutz des Arbeit-
nehmers blieben unter der Freigrenze im
Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, der BFH
bestätigte das Vorliegen von Sachlohn.
Anders im zweiten Fall (VI R 16/17): Hier
zahlte der Arbeitgeber nur einen zweck-
gebundenen Zuschuss zum Abschluss
einer bKV, Versicherungsnehmer war der
jeweilige Arbeitnehmer. Bei einer solchen
Konstellation (fakultative bKV) liegt nach
Ansicht des BFH keine Sachlohn-, sondern
Barlohnzahlung vor.
In ihren Urteilen haben sich die obers-
ten Richter des BFH ausdrücklich mit
den Argumenten im Schreiben des Bun-
desfinanzministeriums vom 10.10.2013
auseinandergesetzt. Doch diesen Argu-
menten, so heißt es in der Entscheidung,
„vermag der Senat (...) nicht zu folgen“. In
der mündlichen Verhandlung wies der
Senat die Ansicht des BMF übrigens mit
deutlich schärferen Worten zurück, als
nun im Urteil zu lesen ist.
Weiteres Vorgehen
Entscheidungen der Finanzverwaltung,
bKV-Beiträge als Barlohn zu qualifizieren,
sollten nicht einfach hingenommen wer-
den. Der Arbeitgeber kann sich zur Wehr
setzen, wenn er die bKV-Beiträge als Sach-
lohn behandeln möchte. Behandelt der
Arbeitgeber jedoch die bKV-Beiträge als
Barlohn, kann auch der Arbeitnehmer im
Rahmen seiner eigenen steuerlichen Ver-
anlagung verlangen, dass diese als Sachlohn
behandelt werden. Unter Hinweis auf das
laufende Revisionsverfahren kann Verfah-
rensruhe nach § 363 AO beantragt und der
Ausgang des Verfahrens abgewartet werden.
Aber Achtung: Solange das BMF-Schrei-
ben nicht aufgehoben ist, orientiert sich
die Finanzverwaltung daran. Zwar ist zu
erwarten, dass das BMF in der nächsten
Zeit seine dem rechtlichen System wider-
sprechende Sichtweise aufgibt und Sach-
lohn nach § 8 Abs. Satz 1 EStG unterhalb
der Freigrenze als steuerfrei anerkennt.
Eine entsprechende Klarstellung muss al-
lerdings noch abgegeben werden.
MARKUS KLEFFNER ist Rechtsanwalt
bei Kleffner Rechtsanwälte. Gegen den
Nichtanwendungserlass des BMF hat
er sich bereits in einem offenen Brief
an den Finanzminister gewandt
Betriebliche Krankenversicherung
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