personalmagazin 01/17
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RECHT
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NEWS
Beim Mutterschutzgesetz
verzögert sich die Reform
B
islang galt die Reform des Mutterschutzgesetzes zum 1. Januar
2017 als beschlossene Sache. Dieser Zeitplan dürfte zwischenzeit-
lich passé sein. Seit der Sachverständigenanhörung im September
ist das Gesetzgebungsverfahren nämlich ins Stocken geraten. Für die Re-
form steht noch die zweite und dritte Lesung im Bundestag aus und auch
den Bundesrat wird das Gesetz nicht mehr vor Januar passieren.
Inhaltliche Differenzen zwischen den Koalitionsparteien dürfte der
Grund dafür sein. Experten meinen, dass insbesondere das neue Konzept
zur Gefährdungsbeurteilung, aber auch die geplante Praxis zur Nachtar-
beit von schwangeren Frauen erneut in den Gremien diskutiert werden
dürften. Wie auch immer die Gespräche laufen: Für Arbeitgeber bleibt
die Hoffnung, dass mög-
lichst rasch klare Ver-
hältnisse herrschen.
Doch selbst wenn es
noch dieses Jahr zu ei-
ner Einigung kommen
sollte, dürfte die Reform
wohl nicht vor April
oder Juli 2017 umgesetzt
werden.
Das Weißbuch durchforstet
NACHGELESEN
Nach 19 Monaten Diskussion war es soweit:
Arbeitsministerin Andrea Nahles hat das
„Weißbuch Arbeiten 4.0“ vorgestellt.
Treiber, Spannungsfelder, Leitbild des BMAS,
Gestaltungsaufgaben und schließlich die
Trends – auf 232 Seiten. „Das Weißbuch
ist ein Diskussionsentwurf, der die Sicht
des Bundesarbeitsministeriums darstellt“,
machte Nahles bei der Vorstellung klar. Un-
ser Onlinekolumnist Alexander R. Zumkeller,
Präsident des Bundesverbands der Arbeits-
rechtler in Unternehmen (BVAU), hat sich
für uns das Weißbuch genauer angeschaut
und die arbeitsrechtlichen Themen ana-
lysiert. Sein Fazit: Die Herausforderungen
selbst sind im Wesentlichen erkannt – auch
wenn einige Fragen im Zusammenhang
mit der Digitalisierung nur unzureichend
berücksichtigt werden, wie etwa virtuelle
Betriebsratssitzungen, Schriftformerforder-
nisse oder Aushangpflichten. Allerdings:
Trotz vielversprechender Überlegungen
seien viele Lösungsansätze auch unzurei-
chend. Man darf auf konkrete Folgen dieses
Prozesses gespannt sein – im Jahr des
Bundestagswahlkampfs.
Meldungen
Zur Umsetzung der neuen Meldeverfahren hat die Sozialversicherung nun die finalen Beschlüsse publiziert. Damit stehen
die Rahmenbedingungen für die Neuerungen zum Jahreswechsel fest, insbesondere zum Bestandsprüfungsverfahren, zur A1-Bescheinigung,
zum Fehlerprüfungsverfahren und zu Änderungen aufgrund der Flexirente.
Verfahren
Der letzte Schritt ist gemacht: Ab April 2017 werden die neuen Vorschriften zu Leiharbeit und Werkverträgen gelten. Zuletzt
hat der Bundesrat die Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gebilligt, die beispielsweise die Überlassungshöchstdauer
oder Equal Pay in der Zeitarbeit neu regelt. Auch der Weg über eine Vorratserlaubnis ist künftig ausgeschlossen.
Umzüge
Das Finanzministerium hat neue Pauschbeträge für steuerfreie Umzugskosten veröffentlicht, die rückwirkend ab März 2016
anzuwenden sind. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen (§ 10 Abs. 1 BUKG) beträgt für Verheiratete bei Beendigung des Umzugs
ab März 2016 1.493 Euro, ab Februar 2017 1.528 Euro. Für Ledige liegt der Betrag ab März 2016 bei 746 Euro, ab Februar 2017 bei 764 Euro.
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Doch kein Start am 1.
Januar: Die Reform des
Mutterschutzes wird zu-
nächst nicht umgesetzt.
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