personalmagazin 1/2017 - page 60

personalmagazin 01/17
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SPEZIAL
_ENTGELT
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Sozialversicherungswerte 2017 –
damit müssen Sie rechnen
D
ie maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen sich ab
1. Januar 2017. Die im Versicherungsrecht wichtige Jahresar-
beitsentgeltgrenze (JAEG) beträgt 57.600 Euro. Die besondere
Jahresarbeitsentgeltgrenze für PKV-Bestandsfälle wird auf 52.200 Euro
angehoben. Im Überblick die weiteren Änderungen:
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenver-
sicherung (GKV) steigt von derzeit 4.237,50 Euro auf 4.350 Euro imMonat
(52.200 Euro jährlich). Die gleichen Werte gelten in der Pflegeversiche-
rung. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversi-
cherung gelten bundeseinheitlich.
Die BBG West wird im Jahr 2017 in der Renten- und Arbeitslosenver-
sicherung auf monatlich 6.350 Euro festgesetzt (jährlich 76.200 Euro).
Die BBG Ost beträggt monatlich 5.700 Euro (jährlich 68.400 Euro).
Die BBG 2017 in der knappschaftlichen Rentenversicherung betragen
94.200 Euro/West und 84.000 Euro/Ost.
Der maximale Arbeitnehmeranteil ohne Zusatzbeitrag (7,3 Prozent) zur
Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld beträgt 317,55 Euro.
Arbeitgeber müssen den höheren Beitragszuschuss von maximal 317,55
Euro zahlen. Der Beitragszuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Kranken-
versicherung und der Höchstzuschuss zu einer privaten Krankenversiche-
rung sind bundesweit gleich.
Die Bezugsgröße wird im Jahr 2017 in Ost und West angepasst. Dabei
ist zu beachten: Die Bezugsgröße West gilt in der Kranken- und Pflegever-
sicherung bundesweit. Im Rechtskreis West steigt die monatliche Bezugs-
größe auf 2.975 Euro monatlich(35.700 Euro jährlich). Für den Rechtskreis
Ost gilt ein Wert von 2.660 Euro monatlich (31.920 Euro jährlich).
Eine Übersicht der wichtigsten Sozialversicherungswerte 2017 im Bei-
tragsrecht und im Versicherungsrecht zum Download finden Sie auf un-
serem Portal.
© FATIR29 / SHUTTERSTOCK.COM
Die Rechengrößen in der Sozial-
versicherung liegen jetzt fest.
Umlagesätze
sinken
Z
um 1. Januar 2017 soll der Umlage-
satz zur U1 (Erstattungsverfahren
bei Arbeitsunfähigkeit) von 1,0 Pro-
zent auf 0,9 Prozent des Arbeitsentgelts
sinken. Das formale Genehmigungsver-
fahren ist zum Zeitpunkt des Redaktions-
schlusses noch nicht abgeschlossen, eine
Umsetzung aber zu erwarten.
Neben der geringeren Umlage U1 in
Höhe von 0,9 Prozent profitieren Arbeit-
geber ab 1. Januar 2017 auch von der
günstigeren Insolvenzgeldumlage in
Höhe von 0,09 Prozent. Die neuen Umla-
gesätze sind bereits bei der Zahlung und
im Beitragsnachweis-Datensatz an die
Minijob-Zentrale für den Abrechnungs-
monat Januar 2017 zu berücksichtigen.
Pflicht zum digita-
len Lohnnachweis
M
it dem Jahreswechsel wird in
der gesetzlichen Unfallversiche-
rung der digitale Lohnnachweis
eingeführt. Der Lohnnachweis für das Bei-
tragsjahr 2016 muss bis zum 16. Februar
2017 auf digitalem Weg übermittelt wer-
den. Darauf weist die DGUV hin.
Für die Teilnahme am neuen Verfah-
ren müssen die Personalabteilungen
einen automatisierter Stammdatenab-
ruf aus ihrem Lohnabrechnungspro-
gramm anstoßen. Die Zugangsdaten
erhalten Unternehmen in diesen Tagen
von der Berufsgenossenschaft per Post.
Für die Beitragsjahre 2016 und 2017
muss parallel weiterhin der Lohnnach-
weis im Online-, Papier- oder Fax-Verfah-
ren eingereicht werden.
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