personalmagazin 07/17
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ORGANISATION
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NEWS
Tarifrente ohne Garantien ab 2018
D
as neue Betriebsrentenstär-
kungsgesetz ist beschlossen: Ab
1. Januar 2018 wird eine betrieb-
liche Altersversorgung (bAV) auch als
sogenanntes Sozialpartnermodell per
Tarifvertrag eingeführt werden können.
Mindest- oder Garantieleistungen sind
dabei verboten. Erstmals kann so eine
bAV angeboten werden, für deren dauer-
haftes Leistungsniveau der Arbeitgeber
nicht haften muss. Der Arbeitgeber steht
lediglich für die sogenannte Zielrente,
eine vorab definierte Betriebsrente ent-
sprechend der eingebrachten Beiträge,
ein – nicht für deren Rendite.
Nichttarifgebundene Arbeitgeber und
Beschäftigte können vereinbaren, dass
die einschlägigen Tarifverträge auch
für sie gelten sollen. Eine gesetzliche
Pflicht für Arbeitgeber, die Tarifrente
anzubieten, wird es zwar wohl nicht
geben. Jedoch kommt voraussichtlich
eine sogenannte Soll-Vorschrift, um zu
verhindern, dass Tarifpartner überhöhte
Eintrittsgelder für nichttarifgebundene
Firmen verlangen, die sich einem ta-
rifvertraglichen Versorgungswerk der
„Nahles-Rente“ anschließen wollen.
Um Geringverdiener (bis 2.200 Euro
brutto) stärker als bisher zu fördern,
werden neue Anreize gesetzt: Zahlt der
Arbeitgeber für eine zusätzliche Alters-
vorsorge mindestens 240 Euro ein, kann
GEHALT
Frauen verdienen im ersten Job nach dem MBA-Abschluss jährlich 14.000 US-Dollar weniger als Männer. Die Unterschiede sind
laut einer Studie von Transparent Career vor allem durch die Funktionen bedingt: Im Investmentbereich verdienen Männer 96.964 Dollar
mehr, im HR-Bereich 22.829 Dollar. Im Verkauf hingegen führen die Frauen – dort verdienen sie 44.335 Dollar mehr als Männer.
GESPRÄCH
Bei Kündigungen in der Schweiz hapert es offenbar häufig. Zu spät oder unvorbereitet geführte Kündigungsgespräche,
schwammige Begründungen oder fehlende Austrittsgespräche sorgen dafür, dass jedes zweite Trennungsgespräch als nicht zufriedenstel-
lend und von mehr als 30 Prozent der 600 Befragten sogar als unfair empfunden wird. Das zeigt eine Studie von Neumann Zanetti & Partner.
GEFÄLLE
Arbeitnehmer im Bankenwesen und der Autoindustrie haben laut aktueller Auswertung mit über 30 Tagen den meisten Urlaub
im Jahr. Im Hotel- und Gaststättengewerbe haben 23 Prozent der Arbeitnehmer nur den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Urlaubstagen.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Die Stärkung der betrieblichen Altersver-
sorgung hatte sich die Regierung bereits
für den Beginn der Legislaturperiode
vorgenommen. Beim Projekt der Tarifren-
te von Andreas Nahles ist die Umsetzung
allerdings nur in Teilen geglückt.
er 30 Prozent von der Lohnsteuer des
Arbeitnehmers behalten, die bei der Ver-
rechnung mit der vom Arbeitgeber abzu-
führenden Lohnsteuer ausgezahlt wird.
Für Beiträge von mindestens 240 bis 480
Euro imKalenderjahr beträgt der Förder-
betrag somit 72 bis maximal 144 Euro.
Viele Betriebsrentenexperten zeigten
sich vomBetriebsrentenstärkungsgesetz
enttäuscht. Ihrer Ansicht nach wurden
die Versprechungen aus dem Koalitions-
vertrag, die bAV insgesamt zu stärken,
mit dem Sozialpartnermodell bislang
nicht erfüllt.
VIDEO
Auch die Tagesschau hat sich mit dem
Betriebsrentenstärkungsgesetz befasst.
Den Bericht und ein Interview mit Frank
Vogel, Pensions-Akademie, finden Sie in
unserer App.
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