personalmagazin 10/2015 - page 66

personalmagazin 10/15
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RECHT
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NEWS
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Flüchtlinge
Die Spitzenvertreter der Koalitionsparteien haben sich auf grundlegende Maßnahmen zur Flüchtlingshilfe geeinigt. Einige
Vorhaben betreffen auch die Beschäftigung von Flüchtlingen. Sie sollen zum Beispiel durch Sprachkurse, die Aufhebung des Verbots der
Leiharbeit für Asylbewerber oder die Abschaffung der sogenannten Vorrangprüfung besser in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Mindestlohn
Bereits seit 2013 gilt in Hamburg per Landesgesetz ein Mindestlohn von 8,50 Euro – für öffentliche oder von der Stadt
beauftragte Unternehmen. Ein Sonderweg, der ab 2017 enden soll. Zuvor wird jedoch die Lohnuntergrenze um zwei Prozent angehoben.
Fahrtenbuch
Mitarbeiter, die einen Firmenwagen privat nutzen, müssen den geldwerten Vorteil lohnversteuern – per Ein-Prozent-Rege-
lung oder Fahrtenbuch. Diktiergerät und Excel-Tabellen gelten dabei nicht als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, entschied das FG Köln.
Wegeunfall
Liegt ein Arbeitsunfall vor oder nicht? Auch einmal falsch abbiegen mit dem Auto auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit
kann ein Fall für die Berufsgenossenschaft sein. Das entschied zuletzt das Hessische Landessozialgericht.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Neue Zeitrechnung an Unis?
NACHGELESEN
In 13 Jahren 16 befristete Arbeitspapiere –
für denselben Job, am selben Schreibtisch:
Dagegen hatte ein Universitätsmitarbeiter
geklagt. Nach dem Erfolg des Mathema-
tikers in erster Instanz folgte zuletzt die
Ernüchterung vor dem Landesarbeitsgericht,
das die Befristungen akzeptierte. Solche
Fälle könnten jedoch bald der Vergangen-
heit angehören. Anfang September hat
nämlich das Kabinett einen ersten Entwurf
zur Änderung des Wissenschaftszeitver-
tragsgesetzes (WissZeitVG) beschlossen.
Bei der Lektüre der Begründung dürften
Nachwuchswissenschaftler Hoffnung schöp-
fen: Eine Evaluation des WissZeitVG enthalte
„Hinweise, dass der Anteil von Befristungen
– insbesondere über sehr kurze Zeiträume
– ein Maß erreicht hat, das weder gewollt
war, noch vertretbar erscheint“. Daher soll
die Novellierung künftig „unsachgemäße
Kurzbefristungen“ verhindern, Dauerauf-
gaben durch befristetes Personal nur im
Kontext einer Qualifizierung erlauben oder
Befristungen bei Drittmittelfinanzierun-
gen einschränken. Für den Mathematiker
kommt dies alles jedoch zu spät.
Grenzen der Versicherungspflicht
D
er Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenver-
ordnung 2016 liegt vor. Die im Beitragsrecht der Sozialversiche-
rung relevanten Beitragsbemessungsgrenzen steigen ebenso wie
die Bezugsgröße. Beispielsweise soll ab 1. Januar 2016 die im Versiche-
rungsrecht wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze 56.250 Euro betragen.
Der Entwurf der Rechengrößenverordnung 2016 soll im Oktober 2015
vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Auch die voraussichtlichen
Sachbezugswerte für 2016 sind zwischenzeitlich bekannt. Sie werden
lediglich für die Verpflegung erhöht. So beträgt der Monatswert für die
Verpflegung im Jahr 2016 voraussichtlich 236 Euro. Der Monatswert für
Unterkunft und Miete bleibt dagegen gegenüber 2015 voraussichtlich un-
verändert bei 223 Euro.
© MARCUS SURGES
Das Jahresgehalt als Maßstab
für die Versicherungspflicht.
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