Immobilienwirtschaft 2/2016 - page 37

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2.2016
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Raik Kasch
(37) ist in die Geschäftsführung der JKT Immobilien
GmbH berufen worden.
Er ist seit der Gründung der JKT vor zehn
Jahren in dem Unternehmen tätig, 2008 wurde ihm Prokura erteilt, 2013
hat er die Funktion des COO übernommen, die er auch beibehalten
wird. Die JKT gehört mit acht Zweigstellen und über 40 fest angestell-
ten Mitarbeitern, von denen mehr als 20 CIS HypZert (F) und mehr als
zehn MRICS/FRICS sind, zu den größten deutschen Unternehmen in der
Immobilienbewertung. Sie ist „Regulated by RICS“ und „Approved by
HypZert“.
Raik Kasch
PERSONALIE
JLL MACHT ACREST-ÜBERNAHME PERFEKT
Der Immobilienberater JLL hat, wie im Dezember angekündigt, den Asset-Management-Dienstleister Acrest
Property Group GmbH mit Sitz in Berlin übernommen.
Die Gesellschafter von Acrest, Stefan Zimmermann und Matthias
Schmitz, werden das Retail Asset Management von JLL leiten und an Jörg Ritter berichten.
FLÜCHTLINGSUNTERBRINGUNG
GdW begrüßt Überlegungen zu Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge
Der GdW Bundesverband deutscher Woh-
nungs- und Immobilienunternehmen e.V. be-
grüßt die Bestrebungen der Regierungskoali-
tion, anerkannten Asylbewerbern Wohnorte
zuzuweisen. Zeitlich befristete Regelungen dazu
könnten die Integration erleichtern und die Ent-
stehung von sozialen Brennpunkten verhindern,
so der Verband.
Zudem würde die Planungssicherheit für Län-
der, Kommunen, Städte und die deutsche Woh-
nungswirtschaft erheblich zunehmen. Zum
Ende des Jahres 2015 hatten in einer Schnell-
umfrage knapp drei Viertel der befragten GdW-
Unternehmen angegeben, eine Auflage wie die
Wohnortzuweisung für Flüchtlinge sei ein sinn-
volles Instrument.
Aktuelle Urteile
RECHT
MAKLERRECHT
S.41
41
Abmahnung wegen EnEV: Eine Ab-
mahnung gegen einen Makler wegen
fehlender Pflichtangaben der EnEV ist
unberechtigt
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
S.47
47
Urteil des Monats: Protokollberichti-
gung erfordert Rechtsschutzinteresse
Legionellen-Untersuchung: Zwang
gegen den Verband
48
Bauliche Veränderung: Zustimmung nur
durch Beschluss Energie- und Wasser-
verbrauch: Ungeeichte Zwischenzähler
dürfen verboten werden Treu und
Glauben: Herstellungsanspruch bei
abweichender Bauausführung
49
Wichtiger Grund: Aufhebung vereinbar-
ter Veräußerungszustimmung
Anfechtungsverfahren: Widerruf bei
Prozesshandlungen (und weitere Urteile)
MIETRECHT
S.50
50
Urteil des Monats: Fälligkeit der
Mieterhöhung nach Modernisierung
Gewährleistungsrechte: Was ist eine
unmittelbare Beeinträchtigung der
Mietsache?
51
Gewerbemietvertrag: Umlage von
Wartungskosten Beweislast für Miet-
ausfall: Ansprüche gegen Gebäudever-
sicherer? Konkurrenzschutz: Verletzung
und Gewerbe (und weitere Urteile)
Foto: Torsten George
GdW-Präsident Axel Gedaschko for-
derte eine klare gesetzliche Regelung
zur Wohnortzuweisung.
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