38
wählen hier J1) und der Komplexität (R4) ge-
genübergestellt würde (z. B. als Verhältniskenn-
zahl R4/J1), so kann zusätzlich berücksichtigt
werden, bei welcher Komplexität die IP-Arbeit
geleistet wurde. Aus einem solchen Blickwinkel
wären die K.KG (R4/J1=1629) und die A.AG
(1821) viel höher einzustufen als die C.SE (259)
und die G.GmbH (281).
15
Die „IP-Abhängigkeit des Umsatzes“ beant-
wortet die Frage, welchen Stellenwert IP für das
Gesamtgeschäft hat. Hierin versteckt sich aller-
dings die Unsicherheit, ob das Unternehmen
z. B. über wenige „hochwertige“ Schutzrechte
verfügt oder über viele „geringwertige“.
16
Diese „Finanzintensität der F&E-Tätigkeit“
beinhaltet die durchschnittlichen F&E-Aufwen-
dungen pro F&E-Mitarbeiter. Hohe Werte deu-
ten auf kostenintensives F&E-Equipment und/
oder hohe Personalkosten hin.
17
Diese Kennzahl unterstellt, dass ausschließ-
lich die F&E-Mitarbeiter Erfindungsmeldungen
generieren; die Kennzahl ignoriert Erfindungs-
meldungen der restlichen Belegschaft.
18
Personalintensität der Erstanmeldungen. Die-
se Kennzahl unterstellt, dass ausschließlich Er-
findungen der F&E-Mitarbeiter angemeldet
werden; die Kennzahl ignoriert Anmeldungen
von Erfindungen der restlichen Belegschaft.
19
Wenn die Erstanmeldungsprozesse und
-strategie der Unternehmen gleich sind, dann
beinhaltet diese Kennzahl eine Aussage zur
Qualität der gemeldeten Erfindungen. Wenn die
Qualität der gemeldeten Erfindungen der Unter-
nehmen gleich ist, dann beinhaltet diese Kenn-
zahl eine Aussage zur Effizienz der Anmelde-
prozesse der gemeldeten Erfindungen.
20
Mittlere Vollkosten einer Stunde IP-Arbeit ei-
nes IP-Professionals (unabhängig davon ob in-
tern oder extern).
21
Die beiden „Erledigungsquoten“ Q16 und
Q17 sind insb. dann aussagekräftiger, wenn
Eingang und Erledigung innerhalb derselben
Betrachtungsperiode erfolgen. Das gleiche gilt,
wenn Eingang und Erledigung in verschiedenen
Perioden liegen, ohne dass sie wesentlichen
Schwankungen aufweisen. Im Zweifel sollte
also hierfür eine eher längere Betrachtungspe-
riode gewählt werden.
nicht vergleichbar. Das Zählen der Vorgänge
unterschiedlicher Art kann dann bestenfalls als
Hilfsgröße verstanden werden, welche etwas
über die Vielfältigkeit der IP-Aufgaben aussagt.
Vgl. hierzu Ebersoll/Bong, 2014, S. 117.
7
Diese Umrechnung ermöglicht „outsourcing-
neutrale“ Kennzahlen, welche nicht die tatsäch-
lichen Verhältnisse widerspiegeln, sondern
eher als rechnerische Vergleichsmaßstäbe zu
verstehen sind. Z. B. wird bei einigen dieser
Kennzahlen davon ausgegangen, dass die ge-
samte IP-Arbeit intern ausgeführt wird, obwohl
dies in der Realität nicht der Fall ist. Die resul-
tierenden Größen – welche überaus auf-
schlussreiche Aussagen beinhalten – werden
mit dem vorangestellten Symbol „*“ gekenn-
zeichnet.
8
Eine wichtige Stellschraube ist die Outsour-
cingquote, die tendenziell zusammen mit den
Gesamtkosten pro Schutzrecht steigt. Vgl. Otto
Henning IP-Benchmarking-Studie bei ausge-
wählten Industrieunternehmen, September 2013.
9
D. h., hohe Intensität geht mit anspruchsvolle-
ren, komplexeren oder vielschichtigeren Inhal-
ten einher.
10
Beide können auch allein auftreten, weswe-
gen eine multiplikative Verknüpfung nicht ge-
eignet erscheint, um die Gesamtintensität zu
ermitteln. Daher soll eine additive Verknüpfung
erfolgen. Sollte die Forschung zeigen, dass ei-
ner der beiden Aspekte mehr oder weniger
komplex ist als der andere, so kann dies mit
Gewichtungsfaktoren (g7, g8) berücksichtigt
werden:
11
Besser geeignet wäre der Mittelwert der je-
weiligen Branche, der jedoch hier nicht bekannt
ist. Für das arithmetische Mittel der Größe F
über n-vielen Unternehmen schreiben wir.
.
12
Dies weist auf eine additive Verknüpfung hin.
Da die Dynamik regelmäßig höhere Ansprüche
an die IP-Arbeit stellen dürfte, wird sie hier
doppelt gewichtet.
13
Bei der Interpretation muss beachtet werden,
dass jeweils auf den Mittelwert der vier Unter-
nehmen zurückgegriffen wurde. K=1 entspricht
also einem über diese Gruppe hinweg durch-
schnittlichen Unternehmen. Interessant wäre
eine Berechnung auf Basis einzelner Branchen;
K=1 wäre dann ein branchendurchschnittliches
Unternehmen.
14
Wenn etwa ein repräsentatives Maß für die
Art der erbrachten IP-Arbeit gefunden (wir
zusammengenommen ein umso hochwertigeres
Bild. Insbesondere dem vorwiegend quantitativ
arbeitenden Controller werden hiermit neue An-
knüpfungspunkt an den IP-Bereich ermöglicht,
denn die Messung von Sachverhalten ist eine
wesentliche Vorbedingung für deren erfolgrei-
che Steuerung.
Literatur- und Quellenverzeichnis
Deutsches Patent- und Markenamt : Internati-
onale Patentklassifikation, Handbuch zur IPC
Ausgabe 2013, München, 2013.
Ebersoll, M./Bong, A. : Die IP-Arbeit in Kenn-
zahlen. In: Podium der Wirtschaft, Bd. 30, Alt-
dorf b. Nbg. 2011, 2014, S. 87-138.
Jaruzelski, B./Loehr, J./Holman, R. : The global
innovation 1000: Navigating the digital future,
Booz & Company’s annual study of R&D spen-
ding, New York, 2013.
Fußnoten
1
Zu den Tücken rein umsatzbezogener Kenn-
zahlen siehe Ebersoll/Bong, 2014, S. 109.
2
Aus Vereinfachungsgründen werden die ver-
schiedenen Schutzrechte im Folgenden nicht
mehr differenziert.
3
Zuerst veröffentlicht im BGBl. 1975, S. 283ff.
Im Folgenden wird die sog. Sektion genutzt. Die
acht Sektionen sind in Tab. D20 bis D27 wie-
dergegeben. Vgl. Dt. Patent- und Markenamt
(2013), Z.19.
4
Mit acht Sektionen und natürlichem Loga-
rithmus liegt das Minimum des Index =
und das Maximum bei –
ln(1/8)≈2,08, wobei pi für den Anteil der Paten-
te in der jeweiligen Sektion steht.
5
F&E-Ausgaben sind zwar ein sehr guter Indi-
kator für den Innovationswillen, jedoch sind sie
als Indikator für daraus folgende Innovationen
nicht sehr verlässlich. Dies bestätigen Analy-
sen, in denen diejenigen Unternehmen mit den
höchsten F&E-Aufwendungen regelmäßig nicht
die innovativsten sind. Vgl. Jaruzelski/Loehr/
Holman, 2013, S. 46.
6
Hier zeigt sich ein Aggregationsproblem, wenn
die definierten Vorgänge von völlig unterschied-
licher Qualität sind und mit unterschiedlichen
menschlichen Tätigkeiten in unterschiedlicher
Dauer einhergehen. Kurzum: Sie sind dann
Intellectual Property