CONTROLLER Magazin 5/2016 - page 38

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ten Vorgänge (Tabellen E und Q) herangezogen
werden. Da die Aussage unabhängig davon
sein soll, ob die Leistungserstellung intern oder
extern erfolgt, werden beide Aspekte herange-
zogen. Hohe Werte der „internen Betreuungsin-
tensität der Schutzrechte“ P4 deuten darauf
hin, dass die Schutzrechte im Mittel wenig ar-
beitsintensiv sind oder aber, dass Teile dieser
Arbeit nicht intern erbracht werden. Daher soll-
te hier auch ein Blick auf die Betreuungsinten-
sität der Schutzrechte nach Neutralisierung der
Outsourcingstrategie P8 erfolgen.
Die Produktivitätskennzahl Q0 funktioniert nur,
wenn die Vorgänge auch durch interne FTE be-
arbeitet werden, bzw. wenn die verglichenen
Unternehmen gleiche Outsourcingquoten auf-
weisen, was meist nicht der Fall sein dürfte. Ein
Vergleich der um das Outsourcing neutralisier-
ten Zahlen (Q4) zeigt wenig überraschend, dass
sich Unterschiede verringern und nun realitäts-
getreuer ausfallen.
Die Kennzahlen Q13 bis Q15 geben wichtige
Einblicke in die In- und Outputrelationen. Insb.
Q15 erscheint aufgrund der neutralisierten Out-
sourcingquote vorteilhaft. Die Neutralisierung
ist im Vergleich von Q14 mit Q15 deutlich zu er-
kennen. Beide stellen genaugenommen eine
Verkürzung dar, denn sie berücksichtigen nur
einen Arbeitsschritt, statt sämtliche Arbeitspro-
zesse einzubeziehen. Da allerdings im – insb.
externen – Benchmarking nicht immer alle De-
taildaten vorhanden sind, kann es notwendig
sein, sich auf einige repräsentative Tätigkeiten
zu beschränken; Q15 konzentriert sich dement-
sprechend auf den besonders wichtigen und
meist gut dokumentierten Arbeitsschritt „Erst-
anmeldung“.
Aus monetärer Perspektive lassen sich Ver-
gleichsmaße zum finanziellen Betreuungsauf-
wand der Schutzrechte ableiten. Die übergrei-
fende Kennzahl H1 kann auch problemlos in
ihre internen und externen Anteile (H2 und H3)
gegliedert werden. Diese Zahlen zeigen, dass
die Zusammensetzung und absolute Höhe der
verschiedenen Komponenten völlig unter-
schiedlich sein kann. Durch aktive Gestaltung
der Patentarbeit und geschickte Kombination
interner und externer Leistungserbringer ist es
so möglich, die Gesamtkosten pro Schutzrecht
zu optimieren.
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nutzt werden sollen; Mitarbeit an Verträgen,
die sich auf geistiges Eigentum beziehen; in-
nerbetriebliche Beratungstätigkeit zu Fragen
der gewerblichen Schutzrechte und des geisti-
gen Eigentumsrechts, inklusive Urheberrecht/
Copyright.
Die erledigte IP-Arbeit ist in Tabelle E (vgl. Ab-
bildung 3a + 3b) skizziert.
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Sie kann unterneh-
mensintern durch eine IP-Abteilung (Tab. B, C)
und außerhalb des Unternehmens durch exter-
ne Patentanwälte erledigt werden. Über extern
erbrachte Leistungen kann das betriebliche
Rechnungswesen finanzielle Transparenz er-
zeugen, jedoch nicht über die dahinterstehen-
den menschlichen Tätigkeiten. Es wäre aller-
dings wünschenswert, auch die an der IP-Ar-
beit beteiligten externen FTE abzuschätzen.
Dies würde nicht nur neue, weitergehende
Kennzahlen ermöglichen, sondern auch eine
Angleichung der Daten von Unternehmen mit
unterschiedlicher Outsourcingstrategie erlau-
ben. Eine solche Abschätzung kann auf Basis
des externen Kostenblocks erfolgen (C3/C5).
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Der Vergleich von J4 und J5 zeigt die Kostenin-
tensität des Outsourcing: Z. B. gibt die K.KG
77% des Gesamtbudgets extern aus, um 66%
des Arbeitsvolumens extern zu erledigen. Der
interne Vollkostenstundensatz J11 ist im Ver-
gleich zum externen Stundensatz C5 ein gera-
dezu klassischer Maßstab für Outsourcingent-
scheidungen. Je nach Outsourcingintensität
liegt der „Misch-Stundensatz“ J12 dann zwi-
schen den Werten J11 und C5 und informiert
über weiteres Optimierungspotenzial.
Im Verhältnis von Input zu Output und in damit
verwandten Kennzahlen
spiegelt sich die Effi-
zienz wider
. Die Inputgrößen werden in Tabel-
le B und C beschrieben; als Outputgröße kön-
nen etwa die Anzahl der erstellten und betreu-
ten Schutzrechte oder wiederum die bearbeite-
wird auch beeinflusst durch die Patentstrategie,
d. h. etwa durch die Frage, ob immer alles an-
zumelden ist oder eher zurückbehalten wird.
Durch Normierung auf einen beliebigen Wert
(bei G12 und G13 erfolgte dies auf den Mittel-
wert der betrachteten Firmen), entsteht eine
komparative Aussage über die Personalintensi-
tät des F&E-Erfolges (G12). Eine analoge Vor-
gehensweise für die F&E-Ausgaben pro Erstan-
meldung lässt auf die relative Finanzintensität
schließen (G13). Die Subtraktion beider dimen-
sionsloser Kennzahlen (G14) verdeutlicht zu-
sätzlich, wieviel intensiver die F&E-Aktivitäten
im Quervergleich durch Personal (hohe Werte)
oder andere Aufwendungen (niedrige Werte)
geprägt sind. Die Erneuerungsquote des Patent-
bestandes G16 besagt, wieviele Jahre es dau-
ern würde, um den aktuellen Bestand bei der
aktuellen Anmeldungsgeschwindigkeit voll zu
erneuern.
Effizienz der IP-Arbeit
Die IP-relevanten Aufgaben umfassen u. a. die
Betreuung von Erfindern inklusive dem Ma-
nagement der Erfindungsmeldungen und der
Erfindervergütung; das Management techni-
scher Schutzrechte; Identifikation und Bewer-
tung der Erfindungen; Erarbeitung von Patent-
schriften; Entscheidungen über Anmeldung,
Aufrechterhaltung oder Aufgabe von Schutz-
rechten, Bearbeitung von Prüfbescheiden; Be-
obachtung der Erfindungs- und Patentaktivitä-
ten Dritter; Management der Geschmacks-
muster/Designs; Management des Marken-
portfolios; Unterstützung beim Kreieren neuer
Marken, Markenrecherchen, Beratung bei Mar-
kenverletzungen; Lizenzierung von Schutz-
rechten Dritter sowie die Vermarktung von ei-
genen Schutzrechten, welche nicht oder nicht
ausschließlich im eigenen Unternehmen ge-
Autor
Dr. Maik Ebersoll LL. M. (com.), Dipl.-Kfm.
betreut als Head of Legal Operations in der global aufgestellten
Rechtsfunktion der Linde Group die Bereiche Strategie, Orga-
nisation, Finanzen, Systeme & Prozesse, Personal und berät im
Wirtschaftsrecht.
E-Mail:
Intellectual Property
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