CONTROLLER Magazin 03/2015 - page 18

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affected, most entities will incur at least some
costs. Broadly, the boards expect that a majority
of preparers may incur the following costs:
(a) costs to implement changes in or develop
new systems, processes and controls used
to gather and archive contract data, make
required estimates and provide required
disclosures, possibly including
fees paid to
external consultants;
(b) costs to hire additional employees that may be
needed to comply with IFRS 15 and modify
processes and internal controls accordingly;
(c) incremental
fees paid to external auditors
to audit the financial statements in the period
of initial application of IFRS 15;
(d)
costs required to educate management,
finance and other personnel about the
effects of IFRS 15;
and
(e)
costs required to educate users of finan-
cial statements about the effects on
the financial statements.”
Biel:
Wir nutzen die
Meinungs- und Presse-
freiheit
. Sie dürfen Vermutungen oder Be-
fürchtungen als Meinung äußern.
Amann/Geissbühler:
Bitte lassen Sie uns
mit einem geflügelten Wort antworten. „Ein
Schelm, wer Böses dabei denkt.“
Biel:
Vielen Dank für Ihre Einordnung und Be-
wertung. Lassen Sie uns ein
Zwischenfazit
ziehen: Das Ziel des IASB war und ist es nach
wie vor, qualitativ hochwertige Rechnungsle-
gungsvorschriften zu erarbeiten, die weltweit
angewandt und anerkannt werden. Sie haben
„Prüfungserfahrungen“ – wieweit wird dieses
Ziel gegenwärtig erreicht?
Amann/Geissbühler:
Unter Wahrung des Be-
rufsgrundsatzes der Verschwiegenheit möchten
wir insbesondere diese Frage ganz allgemein
und bewusst nur auf Basis öffentlich zugängli-
cher Informationen beantworten, die sich aller-
dings mit unseren Erfahrungen decken. Die
Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
berichtet jedes Jahr über die Ergebnisse ihrer
durchgeführten Prüfungen bei Unternehmen, die
einen organisierten Kapitalmarkt durch die Emis-
sion von Aktien oder Schuldverschreibungen in
Anspruch genommen haben. Danach wurden
auch im Jahr 2014 wiederum
in nicht
unbe-
trächtlichem Umfang wesentliche Fehler in
der (Konzern-) Rechnungslegung dieser
Unternehmen festgestellt.
Auch wenn sich
die Fehlerquote in den letzten 3 Jahren unter
20 % gehalten hat, so waren doch im elektroni-
schen Bundesanzeiger Ende 2014 insgesamt
210 Fehlerveröffentlichungen in einem Zeit-
raum der Tätigkeit der DPR als sog. „Bilanz-
polizei“ von gut 9 Jahren feststellbar. Unter den
von Fehlerfeststellungen betroffenen Unterneh-
men befanden sich sogar diverse Unternehmen
aus dem DAX 30.
Biel:
Diese Feststellungen stimmen nachdenk-
lich. Wie werten Sie diese?
Amann/Geissbühler:
Vor diesem Hintergrund ist
ersichtlich, dass sich selbst bei sehr großen Kon-
zernen auch aktuell noch nicht unbeträchtliche
Schwierigkeiten in der Anwendung der Rech-
nungslegungsvorschriften
ergeben. Über die-
se Fehler sowie auch die hieraus zu treffenden
Lehren berichten wir neben unseren Seminaren
u. a. auch – selbstverständlich in anonymisierter
Form – in unseren zwischenzeitlich im zweiwö-
chentlichen Rhythmus erscheinenden
iaf-News-
letter
unter der Rubrik
„The Art of Accounting
– Die hohe Kunst der Rechnungslegung“.
Biel:
Nach dieser globalen Einordnung lassen
Sie uns bitte die praktische Anwendung be-
leuchten. Die offiziellen Verlautbarungen des
IASB einschließlich ergänzender Dokumente
umfassen dem Vernehmen nach fast 4.000
Seiten. Die IFRS gestalten sich nach vorherr-
schender Einschätzung sehr dynamisch, unter-
liegen permanenten Veränderungen. Die Stan-
dards und Interpretationen sind entsprechend
ihrer zeitlichen Entstehung chronologisch num-
meriert und folgen somit keiner sachlichen
Systematik. Viele Detailregelungen erhöhen
die Vielschichtigkeit. Wie anwendernah und
anwenderfreundlich ist das IFRS-Regelwerk –
und
damit auch praxistauglich?
Amann/Geissbühler:
Von Anwenderfreund-
lichkeit der IFRS zu sprechen wäre in der
Tat übertrieben.
Selbst für Experten liegt die
Tücke der Standards im Detail, was das ge-
samte Regelwerk für die Praxis äußerst fehler-
anfällig macht. Dies erklärt und relativiert inso-
weit auch zu großen Teilen die umfangreichen
Fehlerfeststellungen der DPR. Erschwerend
kommt hinzu, dass nach unserer Beobachtung
das aufgrund der Komplexität der Standards
zwangsläufig erforderliche (Detail-) Wissen der
Anwender in der Praxis leider immer noch nicht
in hinreichendem Umfang vorhanden ist.
Biel:
Was folgern Sie daraus für Hochschulen,
Weiterbildungsträger usw.?
Amann/Geissbühler:
Ja, sicherlich sind an die-
ser Stelle auch die Hochschulen gefragt. Dies ist
unter anderem einer der Gründe für die
Ko-
operation des CA institute for accounting &
finance (iaf) mit der Berner Fachhochschule
(BFH)
im Zusammenhang mit der Ausbildung
zum
Certified Accounting Specialist (CAS)
der iaf mit dem – notabene – zufällig gleichna-
migen
Certificate of Advanced Studies (CAS)
in Accounting & Finance
der BFH.
Biel:
Und wie geht die Praxis mit diesen
Schwierigkeiten um? Werden sie bewältigt?
Kann man diese Probleme statistisch fassen?
Amann/Geissbühler:
Für die Praxis ist die
Komplexität der Standards, was die vielen Feh-
lerfeststellungen der DPR unterstreichen, ein
offensichtlich nur sehr schwierig in den Griff zu
bekommendes Problem. Die vorstehende Abbil-
dung 1 auf Seite 15 aus dem Tätigkeitsbericht
2014 der DPR vom 28.01.2015, S. 3 gibt einen
guten Überblick über die Fehlerquote der letzten
Jahre. Die besonders fehleranfälligen Sach-
verhalte in der (Konzern-) Rechnungslegung
sind in Teil 2 dieses Interviews dargestellt.
Biel:
Es überrascht etwas, dass auch Anhang
und Lagebericht von den Fehlern betroffen
sind. Wie lässt sich dies erklären?
Amann/Geissbühler:
Von der DPR wird in der
Tat insbesondere moniert,
dass auch der
(Konzern-) Lagebericht Ursache ver-
gleichsweise häufiger Fehlerfeststellungen
ist
, obgleich keine fachtechnisch anspruchs-
vollen Normen anzuwenden sind und es sich in-
soweit (aus deren Sicht) um „vermeidbare“
Fehler handelt. Die DPR monierte hier in der
Vergangenheit insbesondere eine unzureichen-
de Berichterstattung zu den Chancen und Risi-
ken des Unternehmens sowie eine unzuläng-
liche Prognoseberichterstattung.
Teil – 2 – folgt im Controller Magazin 4.
Interview zum Thema: Rechnungslegung nach IAS/IFRS – besser oder anders?
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