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          affected, most entities will incur at least some
        
        
          costs. Broadly, the boards expect that a majority
        
        
          of preparers may incur the following costs:
        
        
          (a) costs to implement changes in or develop
        
        
          new systems, processes and controls used
        
        
          to gather and archive contract data, make
        
        
          required estimates and provide required
        
        
          disclosures, possibly including
        
        
          fees paid to
        
        
          external consultants;
        
        
          (b) costs to hire additional employees that may be
        
        
          needed to comply with IFRS 15 and modify
        
        
          processes and internal controls accordingly;
        
        
          (c) incremental
        
        
          fees paid to external auditors
        
        
          to audit the financial statements in the period
        
        
          of initial application of IFRS 15;
        
        
          (d)
        
        
          costs required to educate management,
        
        
          finance and other personnel about the
        
        
          effects of IFRS 15;
        
        
          and
        
        
          (e)
        
        
          costs required to educate users of finan-
        
        
          cial statements about the effects on
        
        
          the financial statements.”
        
        
          Biel:
        
        
          Wir nutzen die
        
        
          Meinungs- und Presse-
        
        
          freiheit
        
        
          . Sie dürfen Vermutungen oder Be-
        
        
          fürchtungen als Meinung äußern.
        
        
          Amann/Geissbühler:
        
        
          Bitte lassen Sie uns
        
        
          mit einem geflügelten Wort antworten. „Ein
        
        
          Schelm, wer Böses dabei denkt.“
        
        
          Biel:
        
        
          Vielen Dank für Ihre Einordnung und Be-
        
        
          wertung. Lassen Sie uns ein
        
        
          Zwischenfazit
        
        
          ziehen: Das Ziel des IASB war und ist es nach
        
        
          wie vor, qualitativ hochwertige Rechnungsle-
        
        
          gungsvorschriften zu erarbeiten, die weltweit
        
        
          angewandt und anerkannt werden. Sie haben
        
        
          „Prüfungserfahrungen“ – wieweit wird dieses
        
        
          Ziel gegenwärtig erreicht?
        
        
          Amann/Geissbühler:
        
        
          Unter Wahrung des Be-
        
        
          rufsgrundsatzes der Verschwiegenheit möchten
        
        
          wir insbesondere diese Frage ganz allgemein
        
        
          und bewusst nur auf Basis öffentlich zugängli-
        
        
          cher Informationen beantworten, die sich aller-
        
        
          dings mit unseren Erfahrungen decken. Die
        
        
          Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
        
        
          berichtet jedes Jahr über die Ergebnisse ihrer
        
        
          durchgeführten Prüfungen bei Unternehmen, die
        
        
          einen organisierten Kapitalmarkt durch die Emis-
        
        
          sion von Aktien oder Schuldverschreibungen in
        
        
          Anspruch genommen haben. Danach wurden
        
        
          auch im Jahr 2014 wiederum
        
        
          in nicht
        
        
          unbe-
        
        
          trächtlichem Umfang wesentliche Fehler in
        
        
          der (Konzern-) Rechnungslegung dieser
        
        
          Unternehmen festgestellt.
        
        
          Auch wenn sich
        
        
          die Fehlerquote in den letzten 3 Jahren unter
        
        
          20 % gehalten hat, so waren doch im elektroni-
        
        
          schen Bundesanzeiger Ende 2014 insgesamt
        
        
          210 Fehlerveröffentlichungen in einem Zeit-
        
        
          raum der Tätigkeit der DPR als sog. „Bilanz-
        
        
          polizei“ von gut 9 Jahren feststellbar. Unter den
        
        
          von Fehlerfeststellungen betroffenen Unterneh-
        
        
          men befanden sich sogar diverse Unternehmen
        
        
          aus dem DAX 30.
        
        
          Biel:
        
        
          Diese Feststellungen stimmen nachdenk-
        
        
          lich. Wie werten Sie diese?
        
        
          Amann/Geissbühler:
        
        
          Vor diesem Hintergrund ist
        
        
          ersichtlich, dass sich selbst bei sehr großen Kon-
        
        
          zernen auch aktuell noch nicht unbeträchtliche
        
        
          Schwierigkeiten in der Anwendung der Rech-
        
        
          nungslegungsvorschriften
        
        
          ergeben. Über die-
        
        
          se Fehler sowie auch die hieraus zu treffenden
        
        
          Lehren berichten wir neben unseren Seminaren
        
        
          u. a. auch – selbstverständlich in anonymisierter
        
        
          Form – in unseren zwischenzeitlich im zweiwö-
        
        
          chentlichen Rhythmus erscheinenden
        
        
          iaf-News-
        
        
          letter
        
        
          unter der Rubrik
        
        
          „The Art of Accounting
        
        
          – Die hohe Kunst der Rechnungslegung“.
        
        
          Biel:
        
        
          Nach dieser globalen Einordnung lassen
        
        
          Sie uns bitte die praktische Anwendung be-
        
        
          leuchten. Die offiziellen Verlautbarungen des
        
        
          IASB einschließlich ergänzender Dokumente
        
        
          umfassen dem Vernehmen nach fast 4.000
        
        
          Seiten. Die IFRS gestalten sich nach vorherr-
        
        
          schender Einschätzung sehr dynamisch, unter-
        
        
          liegen permanenten Veränderungen. Die Stan-
        
        
          dards und Interpretationen sind entsprechend
        
        
          ihrer zeitlichen Entstehung chronologisch num-
        
        
          meriert und folgen somit keiner sachlichen
        
        
          Systematik. Viele Detailregelungen erhöhen
        
        
          die Vielschichtigkeit. Wie anwendernah und
        
        
          anwenderfreundlich ist das IFRS-Regelwerk –
        
        
          und
        
        
          damit auch praxistauglich?
        
        
          Amann/Geissbühler:
        
        
          Von Anwenderfreund-
        
        
          lichkeit der IFRS zu sprechen wäre in der
        
        
          Tat übertrieben.
        
        
          Selbst für Experten liegt die
        
        
          Tücke der Standards im Detail, was das ge-
        
        
          samte Regelwerk für die Praxis äußerst fehler-
        
        
          anfällig macht. Dies erklärt und relativiert inso-
        
        
          weit auch zu großen Teilen die umfangreichen
        
        
          Fehlerfeststellungen der DPR. Erschwerend
        
        
          kommt hinzu, dass nach unserer Beobachtung
        
        
          das aufgrund der Komplexität der Standards
        
        
          zwangsläufig erforderliche (Detail-) Wissen der
        
        
          Anwender in der Praxis leider immer noch nicht
        
        
          in hinreichendem Umfang vorhanden ist.
        
        
          Biel:
        
        
          Was folgern Sie daraus für Hochschulen,
        
        
          Weiterbildungsträger usw.?
        
        
          Amann/Geissbühler:
        
        
          Ja, sicherlich sind an die-
        
        
          ser Stelle auch die Hochschulen gefragt. Dies ist
        
        
          unter anderem einer der Gründe für die
        
        
          Ko-
        
        
          operation des CA institute for accounting &
        
        
          finance (iaf) mit der Berner Fachhochschule
        
        
          (BFH)
        
        
          im Zusammenhang mit der Ausbildung
        
        
          zum
        
        
          Certified Accounting Specialist (CAS)
        
        
          der iaf mit dem – notabene – zufällig gleichna-
        
        
          migen
        
        
          Certificate of Advanced Studies (CAS)
        
        
          in Accounting & Finance
        
        
          der BFH.
        
        
          Biel:
        
        
          Und wie geht die Praxis mit diesen
        
        
          Schwierigkeiten um? Werden sie bewältigt?
        
        
          Kann man diese Probleme statistisch fassen?
        
        
          Amann/Geissbühler:
        
        
          Für die Praxis ist die
        
        
          Komplexität der Standards, was die vielen Feh-
        
        
          lerfeststellungen der DPR unterstreichen, ein
        
        
          offensichtlich nur sehr schwierig in den Griff zu
        
        
          bekommendes Problem. Die vorstehende Abbil-
        
        
          dung 1 auf Seite 15 aus dem Tätigkeitsbericht
        
        
          2014 der DPR vom 28.01.2015, S. 3 gibt einen
        
        
          guten Überblick über die Fehlerquote der letzten
        
        
          Jahre. Die besonders fehleranfälligen Sach-
        
        
          verhalte in der (Konzern-) Rechnungslegung
        
        
          sind in Teil 2 dieses Interviews dargestellt.
        
        
          Biel:
        
        
          Es überrascht etwas, dass auch Anhang
        
        
          und Lagebericht von den Fehlern betroffen
        
        
          sind. Wie lässt sich dies erklären?
        
        
          Amann/Geissbühler:
        
        
          Von der DPR wird in der
        
        
          Tat insbesondere moniert,
        
        
          dass auch der
        
        
          (Konzern-) Lagebericht Ursache ver-
        
        
          gleichsweise häufiger Fehlerfeststellungen
        
        
          ist
        
        
          , obgleich keine fachtechnisch anspruchs-
        
        
          vollen Normen anzuwenden sind und es sich in-
        
        
          soweit (aus deren Sicht) um „vermeidbare“
        
        
          Fehler handelt. Die DPR monierte hier in der
        
        
          Vergangenheit insbesondere eine unzureichen-
        
        
          de Berichterstattung zu den Chancen und Risi-
        
        
          ken des Unternehmens sowie eine unzuläng-
        
        
          liche Prognoseberichterstattung.
        
        
          Teil – 2 – folgt im Controller Magazin 4.
        
        
          
            Interview zum Thema: Rechnungslegung nach IAS/IFRS – besser oder anders?