13
          
        
        
          Fahrkünsten 10 Jahre später allenfalls zu
        
        
          Wochenendausfahrten genügt.
        
        
          Biel:
        
        
          Als Vielleser kann man den Eindruck ge-
        
        
          winnen, dass relativ viele Autoren, Hochschul-
        
        
          lehrer und andere Experten,
        
        
          die IFRS partiell
        
        
          und manchmal auch pauschal missbilligen
        
        
          und vielfach auch herabsetzend beurteilen.
        
        
          Beispielsweise ist im Vorwort des vermutlich
        
        
          auflagenstärksten IFRS-Kommentars (von Lü-
        
        
          denbach/Hoffmann/Freiberg im Haufe-Verlag
        
        
          in der aktuellen 12. Auflage) u. a. die Rede da-
        
        
          von „in der Londoner IASB-Garküche schmo-
        
        
          renden Produkte“ oder von „besonders extra-
        
        
          vangante Verabschiedungs- und Anwendungs-
        
        
          szenarien“. Vor Kurzem erschien eine etwa 300
        
        
          Seiten umfassende außerordentlich kritische
        
        
          Analyse und Kommentierung der internationa-
        
        
          len Rechnungslegung mit Tendenz zur Abrech-
        
        
          nung (Haaker, Andreas: IFRS – Irrtümer, Wider-
        
        
          sprüche und unerwünschte Konsequenzen,
        
        
          NWB Studium, Herne 2014 – Rezension im
        
        
          Controller Magazin 3/15). Es ließen sich noch
        
        
          zahlreiche weitere Veröffentlichungen und
        
        
          Autoren anfügen. Daher die Frage: Sind diese
        
        
          kritischen Würdigungen faktengestützt oder
        
        
          haben wir es eher mit einer etwas diffusen
        
        
          Stimmung zu tun?
        
        
          Amann/Geissbühler:
        
        
          In der Tat,
        
        
          Ihr Eindruck
        
        
          täuscht Sie nicht
        
        
          . Wir halten diese zwischen-
        
        
          zeitlich vielfach geäußerten kritischen Meinun-
        
        
          gen hingegen teilweise für überzogen. Vor-
        
        
          weg, auch wir sind Vertreter klarer Standpunk-
        
        
          te sowie klarer Worte. Allerdings sind die
        
        
          IFRS-Regelungen zunächst in den richtigen
        
        
          Kontext einzuordnen.
        
        
          Biel:
        
        
          … heißt dies vielleicht, es kommt auch
        
        
          darauf an, ob die IFRS zum Unternehmen und
        
        
          zur jeweiligen Rechnungslegung und zum Aus-
        
        
          sageziel „passen“?
        
        
          Amann/Geissbühler:
        
        
          Ja, wir müssen schon un-
        
        
          terscheiden.
        
        
          Denn die Standards sind nun
        
        
          einmal nicht unbedingt für die breite Masse
        
        
          der Unternehmen geschrieben, sondern pri-
        
        
          mär für kapitalmarktorientierte Konzerne.
        
        
          Wer aber meint, er müsse – aus welchen Grün-
        
        
          den auch immer – den organisierten Kapital-
        
        
          markt durch die Emission von Aktien oder
        
        
          Schuldverschreibungen in Anspruch nehmen,
        
        
          hat sich den dortigen Spielregeln zu unterwerfen.
        
        
          Dass diese im Einzelfall sehr komplex sind, ins-
        
        
          besondere die Regelungen zur Kaufpreisallokati-
        
        
          on nach IFRS 3, die diversen Spielarten von Im-
        
        
          pairmenttests entsprechend den Vorgaben des
        
        
          IAS 36 oder einzelne Regelungen zur sachge-
        
        
          rechten Bilanzierung latenter Steuern nach IAS
        
        
          12 und, vielleicht auch in einigen Fällen tatsäch-
        
        
          lich zu komplex, z. B. bei den jüngst verabschie-
        
        
          deten Neuregelungen zur Bilanzierung von Fi-
        
        
          nanzinstrumenten nach IFRS 9 sowie die Neue-
        
        
          rungen des IFRS 15 zur Umsatzrealisierung, stellt
        
        
          unseres Erachtens nicht die grundsätzliche Sinn-
        
        
          haftigkeit der IFRS für deren Anwender –
        
        
          die
        
        
          ka-
        
        
          pitalmarktorientierten Unternehmen – in Frage.
        
        
          Biel:
        
        
          Sollte also die freiwillige Anwendung der
        
        
          IFRS gut überlegt werden?
        
        
          Amann/Geissbühler:
        
        
          Wer als Unternehmen
        
        
          die
        
        
          IFRS freiwillig anwendet
        
        
          , hat sich sicher-
        
        
          lich im Vorfeld über das Verhältnis der im Ver-
        
        
          gleich zum HGB unstrittig um ein Vielfaches hö-
        
        
          heren Kosten und dem damit einhergehenden
        
        
          hoffentlich verbundenen nochmals höheren
        
        
          zusätzlichen Nutzen Gedanken gemacht. Dass
        
        
          die IFRS
        
        
          für KMU im Zweifel nicht geeignet
        
        
          sind
        
        
          , dürfte auch nach unserer Auffassung
        
        
          nicht umstritten sein.
        
        
          Biel:
        
        
          Sicher ist es sinnvoll, zu differenzieren,
        
        
          wie Sie ja auch zum Ausdruck bringen. Bitte
        
        
          lassen Sie uns kurz und bündig mögliche Grün-
        
        
          de und Ursachen der Kritik durchgehen.
        
        
          As-
        
        
          pekt 1:
        
        
          Sehen Sie im IFRS-Regelwerk im rele-
        
        
          vanten Umfange
        
        
          sachliche Fehler, Inkorrekt-
        
        
          heiten oder Unrichtigkeiten?
        
        
          Amann/Geissbühler:
        
        
          Unseres Erachtens gibt
        
        
          es diese tatsächlich. An erster Stelle sehen
        
        
          wir hier die sofortige erfolgswirksame Erfas-
        
        
          sung eines sog. „Bargain Purchases“ (oder
        
        
          „Schnäppchenkauf“) nach den Regelungen des
        
        
          IFRS 3
        
        
          bei Unternehmenszusammenschlüssen.
        
        
          Einen solchen wird es nach unserer langjähri-
        
        
          gen Erfahrung in der Praxis kaum geben. Dass
        
        
          diese Regelung dann nach unserer Beobach-
        
        
          tung von einzelnen Unternehmen in der Vergan-
        
        
          genheit ggf. „adressatenorientiert überdehnt“
        
        
          wurde, war (und ist) leider nicht im Sinne der
        
        
          Erfinder. Vergleichbare bilanzielle Gestaltungs-
        
        
          spielräume können sich in der Praxis bei der
        
        
          Folgebewertung von bedingten Kaufpreis-
        
        
          bestandteilen nach
        
        
          IFRS 3 i.V.m. IAS 39
        
        
          , bei
        
        
          der erfolgswirksamen Bewertung bestimmter
        
        
          finanzieller Verbindlichkeiten sowie bei der Fol-
        
        
          gebewertung sog. als Finanzinvestition gehalte-
        
        
          ner Immobilien nach
        
        
          IAS 40
        
        
          ergeben.
        
        
          Biel:
        
        
          Aspekt 2:
        
        
          Manche Kritiker sprechen von
        
        
          „Irrtümern“
        
        
          , was bedeuten würde, es lägen
        
        
          hier und da falsche Vorstellungen oder fälsch-
        
        
          lich für richtig gehaltene Gedanken zugrunde.
        
        
          Sehen Sie hierfür Anhaltspunkte?
        
        
          Amann/Geissbühler:
        
        
          Generell halten auch wir
        
        
          – insoweit übereinstimmend mit den Kritikern
        
        
          –
        
        
          stichtagsbezogene erfolgswirksame Be-
        
        
          wertungen von Vermögenswerten
        
        
          über An-
        
        
          schaffungskosten hinaus dann für problema-
        
        
          tisch, wenn diese ausschließlich auf Basis
        
        
          von Modellparametern und nicht aufgrund vor-
        
        
          handener Preise an einem aktiven Markt wie
        
        
          z. B. einer Börse zustande kommen. In solchen
        
        
          Fällen spricht in der Tat sehr viel dafür, solche
        
        
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            CM Mai / Juni 2015