personalmagazin bAVspezial 4/2017 - page 13

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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
04/17 spezial bAV
soll oder nicht. Das Interesse der Per-
sonalerseite lag darüber hinaus ganz
klar darin, das Gesamtthema bAV orga-
nisatorisch wie administrativ möglichst
umfassend auf einen externen Spezia-
listen auszulagern und ein Plus für die
Belegschaft zu schaffen, ohne gleichzei-
tig ein Plus an internem Aufwand zu ge-
nerieren, um im Rahmen dieser Kosten-
neutralität noch Arbeitgeberzuschüsse
ermöglichen zu können. Klare Anforde-
rung war auf der administrativen Seite
insoweit auch, nicht nur für die Neu-
vertragsverwaltung Sorge zu tragen,
sondern auch den Altbestand zu integ-
rieren. Lösungen für neue Mitarbeiter
zu schaffen, die Altverträge einbringen
möchten, die Verwaltung umfassend zu
digitalisieren und bestenfalls für alle Be-
teiligten transparent zu machen.
Der Wunsch: Unabhängigkeit von
Versicherungsinstituten
Ein weiteres Bedürfnis im Rahmen der
Auswahl eines möglichen Dienstleisters
sollte eine größtmögliche Unabhängig-
keit von einzelnen Versicherungsins-
tituten sein, um mit einem Höchstmaß
an Neutralität bei der Auswahl des Ver-
sicherungspartners hoffentlich zu dem
für die Belegschaft attraktivsten Ange-
botspaket zu kommen.
Neben fachlicher Expertise lag der Fo-
kus außerdem auf der Kompetenz und
dem „Wie“ der Beratungs- und Service-
leistung sowohl für die Arbeitgeber- wie
die Arbeitnehmerseite. Das Thema bAV
– dem sich auch Personaler selten mit
größter Leidenschaft und Begeisterung
nähern – sollte so erklärt und nahe ge-
bracht werden, dass jeder Mitarbeiter
es versteht, sich eine Meinung bilden
kann und für sich persönlich entschei-
den kann, ob er oder sie daran teilhaben
möchte oder nicht. Die Mitarbeiteran-
sprache sollte insoweit klar, schnörkellos
und ohne „Fachchinesisch“ stattfinden.
Und es bedurfte damit dann auch einer
Versorgungsordnung, die klar geglie-
dert, verständlich, lukrativ und leicht
kommunizierbar ist.
Objektive Kriterien für die Auswahl
der Versicherungspartner
Für die Produktauswahl gab es die An-
forderung an einen klar dokumentier-
ten und nachvollziehbaren Auswahl-
prozess, um ihn auch den Mitarbeitern
transparent machen zu können.
Bei der Auswahl des Partners in der
Altersrentenversorgung sollten allein
objektive Kriterien wie die Finanzstär-
ke (Ratings), die Vergangenheits- und
Gegenwartsrendite eine Rolle spielen,
weshalb für das Unternehmen auch nur
ein produktunabhängiger Makler als
Dienstleistungspartner infrage kam.
Da einige der Tätigkeiten bei Vital
Aire auch das erhöhte Risiko einer Be-
rufsunfähigkeit in sich bergen, war
ein weiterer Wunsch, in bestimmten
Rahmenbedingungen auch eine Be-
rufsunfähigkeitsversicherung anbieten
zu können. Anforderung war, dass die
Berufsunfähigkeitsversicherung auch
denjenigen Mitarbeitern Zutritt zu ih-
rem Versicherungsschutz ermöglicht,
die auf dem „freien Markt“ aufgrund
gefahrgeneigter Arbeit, Alter, Vorschä-
den und Ähnlichem schwerlich Zugang
zu diesem Produkt hätten. Insoweit ging
es dem Arbeitgeber auch darum, eine
Berufsunfähigkeitsabsicherung ohne
Gesundheitsfragen anbieten zu können,
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