Immobilienwirtschaft 5/2019 - page 41

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5.2019
3. EINBERUFUNGSVERLANGEN
Nach § 24 Abs. 2 WEG hat der Verwalter
eine Eigentümerversammlung stets dann
einzuberufen, wenn dies schriftlich unter
Angabe des Zweckes und der Gründe von
mehr als einem Viertel der Wohnungs
eigentümer verlangt wird. Das LG Ko­
blenz (Beschluss v. 07.06.2018, 2 S 16/18
WEG) hat hier die wichtigsten Aspekte
wie folgt zusammengefasst:
Das Minderheitenquorum berechnet
sich auch dann nach Köpfen, wenn das
Stimmrecht einem anderen Krite­
Einberufung
der Versammlung
1. ZEITPUNKT DER VERSAMMLUNG
Den Zeitpunkt der Eigentümerver­
sammlung legt der Einberufende nach
pflicht
gemäßem Ermessen fest. Insoweit
entspricht die Terminierung einer Eigen­
tümerversammlung auf den Vorabend
eines hohen jüdischen Feiertages und
den ersten Tag der Osterferien noch ord­
nungsmäßiger Verwaltung (AGMünchen,
Urteil v. 18.10.2018, 483 C 9323/17).
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2. VERSAMMLUNGSORT
Versammlungsort und Versammlungs­
stätte müssen so beschaffen sein, dass
eine ordnungsmäßige Durchführung der
Eigentümerversammlung gewährleistet
und allen Wohnungseigentümern die
Teilnahme an der Versammlung möglich
ist. Insoweit kann eine kurze Eigentümer­
versammlungmit lediglich zwei Tagesord­
nungspunkten auch in der unbestuhlten
gemeinschaftlichen Waschküche durch­
geführt werden (LG Dortmund, Urteil v.
23.11.2018, 17 S 83/18).
Foto: gettyimages/Hero Images
Neue Rechtsprechung
zur Eigentümerversammlung
Die Versammlungssaison für Wohnungseigentümer hat gerade begonnen. Die Gerichte haben
in jüngster Zeit einige interessante Entscheidungen zu diesem Thema getroffen. Ein Überblick.
Sind Sie gewappnet gegen kritsiche Fragen? Zur professionellen Durchführung der
Eigentümerversammlung sollten Sie die einschlägige Rechtsprechung kennen.
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