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6.2018
AAREON MIT FÜNF PROZENT UMSATZWACHSTUM
Die Aareon AG, Beratungs- und Systemhaus für die Immobilienwirtschaft, hat ihren Umsatz im Geschäftsjahr 2017 um fünf Prozent
auf 221,3 Millionen Euro (Vorjahr: 210,7 Millionen Euro) gesteigert.
Der Anteil des internationalen Geschäfts am Konzernumsatz beläuft sich
wie im Vorjahr auf 36,3 Prozent. Das EBIT liegt mit 33,9 Millionen Euro knapp unter Vorjahresniveau (2016: 34,2 Millionen Euro). Der Cashflow aus
laufender Geschäftstätigkeit ging um 22,3 Prozent auf 26,8 Millionen Euro zurück. Die Investitionen in Forschung und Entwicklung sanken leicht auf
9,3 Millionen Euro (2016: 9,6 Millionen Euro). Sie wurden laut Geschäftsbericht vornehmlich für die Weiterentwicklung der ERP-Systeme sowie die
Entwicklung neuer digitaler Lösungen eingesetzt. Die Anzahl der Mitarbeiter in der Aareon Gruppe ist auf 1.559 angewachsen (Vorjahr: 1.400).
HELABA
Digitales Banking-Portal für Immobilienfinanzierer
Firmenkunden sowie Kunden aus der gewerblichen Immobilienfinanzierung
der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) soll künftig die Kommunikati-
on mit dem Institut erleichtert werden. Dazu hat die Bank die Gesellschaft
„Helaba Digital“ gegründet, die sich an Start-ups beteiligt. Der Fokus liegt
auf FinTechs (Finanzdienstleistung), RegTechs (Regulatorik) und PropTechs
(Immobilienwirtschaft). „Mit der Gründung der Helaba Digital setzen wir
unsere digitale Agenda in der Helaba konsequent fort“, sagt Helaba-Vizechef
Thomas Groß. Geschäftsführer der neuen Gesellschaft sind Lucie Haß und
Philipp Kaiser. Gemeinsam mit den Start-ups will Helaba Digital die Ge-
schäfte in der (Immobilien-)Finanzierung weiterentwickeln. Vorgesehen
sind Investitionen vornehmlich in derWachstumsphase; Investitionen in der
Frühphase seien aber auch nicht ausgeschlossen, teilt das Unternehmen mit.
Aktuelle Urteile
Präsentiert von:
Werner Dorß,
Rechtsanwalt, Frankfurt/M.
UMGANG MIT MÖGLICHEN FEHLERN
Stromkunde muss bei ungewöhnlich
hohem Stromverbrauch nach Einspruch
Rechnung nicht ausgleichen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.02.2018 –
Az. VIII ZR 148/17 (§ 17 I S. 2 Nr. 1 StromGVV)
Für einen etwa einjährigen Abrechnungs-
zeitraum sollte ein Haushaltskunde auf der
Grundlage des abgelesenen Verbrauchs
mittels geeichtem Zähler eine Strommenge
von 31.814 kWh bezahlen. Der Abnehmer
bestritt, diese in Rechnung gestellte Strom-
menge tatsächlich verbraucht zu haben,
und wies darauf hin, dass dieser Wert den
Verbrauchswert vergleichbarer Haushalte
und auch den eigenen Verbrauch im Vor-
jahreszeitraum um etwa das Zehnfache
überschritt. Der BGH entschied, dass derart
ungewöhnlich hohe Stromverbräuche dann
nicht zu bezahlen sind, wenn die „ernst-
hafte Möglichkeit eines offensichtlichen
Fehlers“ besteht. Die Grundversorgungs-
verordnung beschreibt in diesem Zusam-
menhang ein Regelausnahmeverhältnis. Es
bedarf sehr deutlicher Anhaltspunkte dafür,
dass die Abrechnung grob fehlerhaft ist, da
das Versorgungsunternehmen grundsätzlich
bei der Energielieferung in Vorleistung tritt
und Verzögerungen bei der Realisierung der
Preisforderung vermieden werden sollen.
PRAXIS:
Das Urteil entschied einen recht
extrem gelagerten Sonderfall. Neben Miet-
verhältnissen kann eine solche Konstella-
tion auch bei selbstgenutztem Eigentum
oder bei der Allgemeinstromversorgung
von Immobilien auftreten. Es stellt sich
die Frage, ab welcher Größenordnung ein
Stromverbrauch so ungewöhnlich hoch ist,
dass die „ernsthafte Möglichkeit eines of-
fensichtlichen Fehlers“ besteht. Es ist stets
ein angemessener Ausgleich zwischen den
berechtigten Interessen des Energieliefe-
ranten auf Bezahlung der gelieferten Strom-
menge und der Absicherung des Kunden vor
offensichtlichen Fehlern zu finden.
RECHT
62
%
der Büronutzer wollen bis 2021 ihr Invest-
ment in Immobilientechnologien erhöhen.
Das geht aus dem „EMEA Occupier Survey
2018“ von CBRE hervor. Die 110 befragten
Unternehmen wollen das Nutzererlebnis
verbessern und die Produktivität der Mitar-
beiter steigern. Da verwundert es auch nicht,
dass zudem 92 Prozent der Unternehmen
Gebäude mit Wellness-Möglichkeiten suchen.
ÜBERNAHME
Architrave kauft
Property Care Bauarchiv
Das Berliner PropTech Architrave
kauft Property Care Bauarchiv. Der
Dresdner Anbieter für Archivie-
rungs- und Scandienstleistungen
bleibt eine eigenständige GmbH.
Die Mitarbeiter werden übernom-
men. Mit dem Erwerb stockt Ar-
chitrave seine Mitarbeiterzahl auf
48 auf.
Das Stammkapital von Property
Care Bauarchiv geht vollständig in
das Eigentum von Architrave über.
„Seit der Gründung vonArchitrave
arbeiten wir mit Property Care
Bauarchiv als Dienstleister für die
Digitalisierung analoger Doku-
mente zusammen“, sagt Maurice
Grassau, Gründer und CEO von
Architrave. Die Eingliederung sei
ein folgerichtiger Schritt.
Property Care Bauarchiv verant-
wortet als Tochtergesellschaft von
Architrave die Umwandlung von
Papierdokumenten in PDF-Da-
teien. Das Leistungsangebot reicht
von der Abholung der Dokumente
bis zur langfristigen Archivierung.