 
          
            53
          
        
        
        
        
          6.2018
        
        
          
            AAREON MIT FÜNF PROZENT UMSATZWACHSTUM
          
        
        
          
            Die Aareon AG, Beratungs- und Systemhaus für die Immobilienwirtschaft, hat ihren Umsatz im Geschäftsjahr 2017 um fünf Prozent
          
        
        
          
            auf 221,3 Millionen Euro (Vorjahr: 210,7 Millionen Euro) gesteigert.
          
        
        
          Der Anteil des internationalen Geschäfts am Konzernumsatz beläuft sich
        
        
          wie im Vorjahr auf 36,3 Prozent. Das EBIT liegt mit 33,9 Millionen Euro knapp unter Vorjahresniveau (2016: 34,2 Millionen Euro). Der Cashflow aus
        
        
          laufender Geschäftstätigkeit ging um 22,3 Prozent auf 26,8 Millionen Euro zurück. Die Investitionen in Forschung und Entwicklung sanken leicht auf
        
        
          9,3 Millionen Euro (2016: 9,6 Millionen Euro). Sie wurden laut Geschäftsbericht vornehmlich für die Weiterentwicklung der ERP-Systeme sowie die
        
        
          Entwicklung neuer digitaler Lösungen eingesetzt. Die Anzahl der Mitarbeiter in der Aareon Gruppe ist auf 1.559 angewachsen (Vorjahr: 1.400).
        
        
          
            HELABA
          
        
        
          
            Digitales Banking-Portal für Immobilienfinanzierer
          
        
        
          Firmenkunden sowie Kunden aus der gewerblichen Immobilienfinanzierung
        
        
          der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) soll künftig die Kommunikati-
        
        
          on mit dem Institut erleichtert werden. Dazu hat die Bank die Gesellschaft
        
        
          „Helaba Digital“ gegründet, die sich an Start-ups beteiligt. Der Fokus liegt
        
        
          auf FinTechs (Finanzdienstleistung), RegTechs (Regulatorik) und PropTechs
        
        
          (Immobilienwirtschaft). „Mit der Gründung der Helaba Digital setzen wir
        
        
          unsere digitale Agenda in der Helaba konsequent fort“, sagt Helaba-Vizechef
        
        
          Thomas Groß. Geschäftsführer der neuen Gesellschaft sind Lucie Haß und
        
        
          Philipp Kaiser. Gemeinsam mit den Start-ups will Helaba Digital die Ge-
        
        
          schäfte in der (Immobilien-)Finanzierung weiterentwickeln. Vorgesehen
        
        
          sind Investitionen vornehmlich in derWachstumsphase; Investitionen in der
        
        
          Frühphase seien aber auch nicht ausgeschlossen, teilt das Unternehmen mit.
        
        
          Aktuelle Urteile
        
        
          
            Präsentiert von:
          
        
        
          
            Werner Dorß,
          
        
        
          Rechtsanwalt, Frankfurt/M.
        
        
          
            UMGANG MIT MÖGLICHEN FEHLERN
          
        
        
          
            Stromkunde muss bei ungewöhnlich
          
        
        
          
            hohem Stromverbrauch nach Einspruch
          
        
        
          
            Rechnung nicht ausgleichen
          
        
        
          Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.02.2018 –
        
        
          Az. VIII ZR 148/17 (§ 17 I S. 2 Nr. 1 StromGVV)
        
        
          Für einen etwa einjährigen Abrechnungs-
        
        
          zeitraum sollte ein Haushaltskunde auf der
        
        
          Grundlage des abgelesenen Verbrauchs
        
        
          mittels geeichtem Zähler eine Strommenge
        
        
          von 31.814 kWh bezahlen. Der Abnehmer
        
        
          bestritt, diese in Rechnung gestellte Strom-
        
        
          menge tatsächlich verbraucht zu haben,
        
        
          und wies darauf hin, dass dieser Wert den
        
        
          Verbrauchswert vergleichbarer Haushalte
        
        
          und auch den eigenen Verbrauch im Vor-
        
        
          jahreszeitraum um etwa das Zehnfache
        
        
          überschritt. Der BGH entschied, dass derart
        
        
          ungewöhnlich hohe Stromverbräuche dann
        
        
          nicht zu bezahlen sind, wenn die „ernst-
        
        
          hafte Möglichkeit eines offensichtlichen
        
        
          Fehlers“ besteht. Die Grundversorgungs-
        
        
          verordnung beschreibt in diesem Zusam-
        
        
          menhang ein Regelausnahmeverhältnis. Es
        
        
          bedarf sehr deutlicher Anhaltspunkte dafür,
        
        
          dass die Abrechnung grob fehlerhaft ist, da
        
        
          das Versorgungsunternehmen grundsätzlich
        
        
          bei der Energielieferung in Vorleistung tritt
        
        
          und Verzögerungen bei der Realisierung der
        
        
          Preisforderung vermieden werden sollen.
        
        
          
            PRAXIS:
          
        
        
          Das Urteil entschied einen recht
        
        
          extrem gelagerten Sonderfall. Neben Miet-
        
        
          verhältnissen kann eine solche Konstella-
        
        
          tion auch bei selbstgenutztem Eigentum
        
        
          oder bei der Allgemeinstromversorgung
        
        
          von Immobilien auftreten. Es stellt sich
        
        
          die Frage, ab welcher Größenordnung ein
        
        
          Stromverbrauch so ungewöhnlich hoch ist,
        
        
          dass die „ernsthafte Möglichkeit eines of-
        
        
          fensichtlichen Fehlers“ besteht. Es ist stets
        
        
          ein angemessener Ausgleich zwischen den
        
        
          berechtigten Interessen des Energieliefe-
        
        
          ranten auf Bezahlung der gelieferten Strom-
        
        
          menge und der Absicherung des Kunden vor
        
        
          offensichtlichen Fehlern zu finden.
        
        
          
            RECHT
          
        
        
          
            62
          
        
        
          
            %
          
        
        
          
            der Büronutzer wollen bis 2021 ihr Invest-
          
        
        
          
            ment in Immobilientechnologien erhöhen.
          
        
        
          
            Das geht aus dem „EMEA Occupier Survey
          
        
        
          
            2018“ von CBRE hervor. Die 110 befragten
          
        
        
          
            Unternehmen wollen das Nutzererlebnis
          
        
        
          
            verbessern und die Produktivität der Mitar-
          
        
        
          
            beiter steigern. Da verwundert es auch nicht,
          
        
        
          
            dass zudem 92 Prozent der Unternehmen
          
        
        
          
            Gebäude mit Wellness-Möglichkeiten suchen.
          
        
        
          
            ÜBERNAHME
          
        
        
          
            Architrave kauft
          
        
        
          
            Property Care Bauarchiv
          
        
        
          Das Berliner PropTech Architrave
        
        
          kauft Property Care Bauarchiv. Der
        
        
          Dresdner Anbieter für Archivie-
        
        
          rungs- und Scandienstleistungen
        
        
          bleibt eine eigenständige GmbH.
        
        
          Die Mitarbeiter werden übernom-
        
        
          men. Mit dem Erwerb stockt Ar-
        
        
          chitrave seine Mitarbeiterzahl auf
        
        
          48 auf.
        
        
          Das Stammkapital von Property
        
        
          Care Bauarchiv geht vollständig in
        
        
          das Eigentum von Architrave über.
        
        
          „Seit der Gründung vonArchitrave
        
        
          arbeiten wir mit Property Care
        
        
          Bauarchiv als Dienstleister für die
        
        
          Digitalisierung analoger Doku-
        
        
          mente zusammen“, sagt Maurice
        
        
          Grassau, Gründer und CEO von
        
        
          Architrave. Die Eingliederung sei
        
        
          ein folgerichtiger Schritt.
        
        
          Property Care Bauarchiv verant-
        
        
          wortet als Tochtergesellschaft von
        
        
          Architrave die Umwandlung von
        
        
          Papierdokumenten in PDF-Da-
        
        
          teien. Das Leistungsangebot reicht
        
        
          von der Abholung der Dokumente
        
        
          bis zur langfristigen Archivierung.