 
          
            63
          
        
        
        
        
          6.2018
        
        
          Der Kohleausstieg hat Konsequenzen für Immobilien unterschiedlicher Nutzung: Der aktuelle
        
        
          ordnungsrechtliche Rahmen passt hinsichtlich Rechtssicherheit, Planbarkeit und Bestands-
        
        
          schutz nicht mehr zur Marktwirklichkeit. Er bedarf der Überprüfung und Neujustierung.
        
        
          tor der Fernwärme (Pef) wesentlich –
        
        
          zum anderen kann es sein, dass  dann die
        
        
          Fernwärme die Anforderungen einer Er-
        
        
          satzmaßnahme im Sinne des EEWärmeG
        
        
          nicht mehr erfüllt. Potenziell betroffen
        
        
          sind somit sämtliche Bauvorhaben fern-
        
        
          wärmeversorgter Gebäude im Anwen-
        
        
          dungsbereich von EnEV und EEWärmeG.
        
        
          Ersatzwärmeversor-
        
        
          gung führt zu signifikant
        
        
          höheren Kosten
        
        
          Bereits im vergangenen Jahr 2017 er-
        
        
          folgte im Betrieb des Blocks 5 auch ohne
        
        
          temporäre Stilllegung dieWärmeauskopp-
        
        
          lung unregelmäßig. In der Folge musste
        
        
          die Ersatzwärmeversorgung der SWH im
        
        
          letzten Jahr 188 Mal hoch- und herunter-
        
        
          gefahren werden. Diese Betriebsführung
        
        
          führt zu signifikant höheren Kosten. Zu-
        
        
          gleich verschieben sich der Pef und der
        
        
          Anteil der inKWK erzeugtenWärmemen-
        
        
          ge zum Nachteil der Kunden der SWH.
        
        
          (Siehe oben „Belieferung Fernwär-
        
        
          »
        
        
          Gebäudequalität bei Planung, Neubau
        
        
          und Sanierung. Die SWH verfügen zwar
        
        
          über zwei erdgasbasierte Heizwerke – so-
        
        
          mit ohne KWK –, die für eine Not- oder
        
        
          Reserveerzeugung für den Fall vorgehal-
        
        
          ten werden, dass es im Kraftwerk Stau-
        
        
          dinger zu Störungen kommt oder Block 5
        
        
          planmäßig in Revision geht. Doch diese
        
        
          sind ausdrücklich nicht für den Dauer-
        
        
          betrieb konzipiert, sondern bestenfalls
        
        
          für Stunden oder Tage. Weiterhin sind
        
        
          die SWH verpflichtet, die von Uniper er-
        
        
          zeugte Wärme abzunehmen – ein Recht
        
        
          auf Belieferung besteht hingegen nicht.
        
        
          Und im Unterschied zu einer Havarie im
        
        
          Block 5 vom Mai 2014 handelt es sich bei
        
        
          der jetzigen geplanten Abschaltung nicht
        
        
          um eine Notsituation, sondern um eine
        
        
          einseitige, kalkulierte Unternehmensent-
        
        
          scheidung vonUniper zu Lasten der SWH.
        
        
          Selbst wenn die SWH auch in der
        
        
          neuen Situation die Wärmeversorgung
        
        
          mit ihren Not- und Reserveeinrich-
        
        
          tungen erneut erfolgreich aufrechterhält,
        
        
          bleibt die Aussage der offiziellen Uniper-
        
        
          Pressemitteilung unzutreffend. Zumeinen
        
        
          verschlechtert sich der Primärenergiefak-
        
        
          terfragen ist. Seit Jahrzehnten beziehen
        
        
          etwa die StadtwerkeHanauGmbH (SWH)
        
        
          die Abwärme aus der Kohleverstromung
        
        
          von E.ON/Uniper. Sie verteilen diese als
        
        
          Fernwärme in ihrem Versorgungsge-
        
        
          biet. Derzeit besteht ein Liefervertrag bis
        
        
          2024. Somit verlassen sich nicht nur die
        
        
          Stadtwerke, sondern auch Bauherren, Be-
        
        
          standshalter und Fernwärmekunden auf
        
        
          eine gesicherte ganzjährigeWärmeversor-
        
        
          gung aus dem Großkraftwerk.
        
        
          Von der Stilllegungsabsicht hat selbst
        
        
          die Geschäftsführung der SWH als
        
        
          größter Abnehmer von Wärme aus dem
        
        
          Kraftwerk nur durch die oben erwähnte
        
        
          offizielle Pressemitteilung erfahren. Deren
        
        
          Inhalt, unter namentlicher Berufung auf
        
        
          den Vorstand, ist nicht nur fragwürdig,
        
        
          sondern unzutreffend. Wörtlich heißt es
        
        
          dort: „Die Fernwärmeversorgung ist von
        
        
          der Anzeige nicht betroffen und während
        
        
          der Stillstandmonate sichergestellt.“ Die-
        
        
          se bemerkenswerte Fehlleistung in Sachen
        
        
          Unternehmenskommunikation verkennt
        
        
          die Sachzusammenhänge und Wechsel-
        
        
          wirkungen zwischen Wärmeauskopplung
        
        
          und Anforderungen an die energetische
        
        
          
            BELIEFERUNG FERNWÄRME
          
        
        
          Lag im Jahr 2016 die Eigenerzeugung der SWH noch
        
        
          bei 16 Prozent des Gesamtfernwärmebedarfs, wurde
        
        
          dieser Anteil bereits in 2017 mit etwa 30,5 Prozent
        
        
          nahezu verdoppelt.
        
        
          
            2016
          
        
        
          
            2017
          
        
        
          Stadtwerke Hanau (SWH)
        
        
          Kraftwerk Staudinger
        
        
          Leitwarte eines Heizwerkes
        
        
          der Stadtwerke Hanau
        
        
          (SWH). Diese verfügen für
        
        
          Notfälle über zwei erdgas-
        
        
          basierte Heizwerke.