 
          
            64
          
        
        
          TECHNOLOGIE, IT & ENERGIE
        
        
          I
        
        
          
            ENERGIEVERSORGUNG & IMMOBILIENWIRTSCHAFT
          
        
        
          me“) Der völlige Stillstand von Staudinger
        
        
          in den Sommermonaten 2018 wird den
        
        
          Anteil der SWH-Eigenerzeugung, je nach
        
        
          tatsächlichemWärmebedarf, auf deutlich
        
        
          über 40 Prozent steigen lassen. Somit wäre
        
        
          auch die Eignung der Fernwärme als Er-
        
        
          satzmaßnahme im Sinne des EEWärmeG
        
        
          gefährdet. Ohne einen Anteil oder gar das
        
        
          Mitverschulden der SWH würden sich in
        
        
          der Folge die Kosten bei Neubau oder
        
        
          grundlegender Modernisierung von Ge-
        
        
          bäuden deutlich erhöhen.
        
        
          Investoren, Bauherren und
        
        
          Bestandshalter verlieren
        
        
          Kalkulationssicherheit
        
        
          Die Auswirkungen auf Bauvoranfra-
        
        
          gen, Bauanträge und eventuell die Gewäh-
        
        
          rung von Fördermitteln der öffentlichen
        
        
          Hand wurden bisher in Verbindung mit
        
        
          demKohleausstieg nicht ausreichend the-
        
        
          matisiert. Die Tatsache, dass sich der Pef
        
        
          in Hanau zunächst von 0,52 für das Jahr
        
        
          2017 – grob abgeschätzt – auf etwa 0,72
        
        
          verschlechtern könnte und fraglich ist, ob
        
        
          sich künftig die Mindestanforderungen
        
        
          aus dem EEWärmeG sicher erfüllen las-
        
        
          sen, zeigt, dass die Unternehmenspresse-
        
        
          mitteilung von Uniper sachlich unzutref-
        
        
          fend ist. Die derzeit übliche Methode zur
        
        
          Ermittlung von Primärenergiefaktoren
        
        
          auf Basis des Regelwerks AGFW FW 309
        
        
          zeigte sich bereits in der Vergangenheit
        
        
          in Teilen als fragwürdig. Auch hier zeigt
        
        
          sich der vorliegende Sachverhalt als be-
        
        
          merkenswert.
        
        
          Die E.ON New Build and Technolo-
        
        
          gy GmbH hat für das damalige E.ON-
        
        
          Kraftwerk Staudinger ein Primärenergie-
        
        
          faktorzertifikat für das Fernwärmenetz in
        
        
          Hanau mit einem Pef von 0,52 ausgestellt.
        
        
          Gerechnet von der Pressemitteilung im
        
        
          Oktober 2017 hatte diese Bescheinigung
        
        
          nach Aussage von E.ON selbst eine Gül-
        
        
          tigkeit bis zum Jahresende 2021 – mithin
        
        
          noch über mehr als vier Jahre. Doch nun
        
        
          wird hier ein Kraftwerksblock mit Voran-
        
        
          kündigung stillgelegt und somit das eigene
        
        
          Pef-Zertifikat in Frage gestellt. Investoren,
        
        
          Bauherren und Bestandshalter haben je-
        
        
          doch bereits auf dieser Grundlage von
        
        
          ihren Fachplanern mögliche Varianten
        
        
          vergleichen und Kosten berechnen las-
        
        
          sen. In der Konsequenz einer kundenori-
        
        
          entierten Kommunikation sahen sich die
        
        
          SWH veranlasst, das von E.ON erstellte
        
        
          Pef-Zertifikat von der Internetseite zu ent-
        
        
          fernen. Für das Jahr 2017 wurde jetzt ein
        
        
          Pef von etwa 0,72 grob geschätzt. Dieser
        
        
          allein von Uniper zulasten der SWH und
        
        
          ihrer Kunden ausgelöste Sachzusammen-
        
        
          hang bleibt nicht ohne Auswirkung auf
        
        
          die energetischen Anforderungen an Ge-
        
        
          bäude in Hanau und erfordert auf Seiten
        
        
          der SWH erhebliche Investitionen in die
        
        
          eigenen Wärmeerzeugungsanlagen.
        
        
          Diese Beobachtungen zeigen, dass der
        
        
          ordnungsrechtliche Rahmen kurzfristig
        
        
          und sachgerecht an die Praxis der Ener-
        
        
          gie- und Wärmewende anzupassen ist.
        
        
          Zunächst sollte geprüft werden, ob nicht
        
        
          auch die Frage einer sicheren Wärmever-
        
        
          sorgung aus KWK bei der Entscheidung
        
        
          über die Systemrelevanz von Großkraft-
        
        
          werken durch die BNetzA künftig an-
        
        
          gemessen berücksichtigt werden sollte.
        
        
          Bisher beachtet die BNetzA auftragsge-
        
        
          mäß und gesetzeskonform lediglich die
        
        
          stromwirtschaftliche Komponente des
        
        
          Vorgangs. In Betracht käme eine aus-
        
        
          drückliche Zuständigkeit der BNetzA für
        
        
          Fragen der leitungsgebundenen Wärme-
        
        
          versorgung – zumindest, wenn diese mit
        
        
          der Stromerzeugung verknüpft ist.
        
        
          «
        
        
          Werner Dorß, Frankfurt/M.
        
        
          
            Werner Dorß
          
        
        
          ist Rechtsanwalt
        
        
          in Frankfurt/M.
        
        
          Schwerpunkte:
        
        
          Energiewirtschafts-
        
        
          recht, Energiekar-
        
        
          tell- und Infrastruk-
        
        
          turrecht
        
        
          
            AUTOR
          
        
        
          Experten
        
        
          „Im Zusammenhang mit
        
        
          dem geplanten Kohleaus-
        
        
          stieg bedarf es verläss-
        
        
          licher Planungsgrundlagen
        
        
          und Festlegungen, etwa
        
        
          zum Bestandsschutz von
        
        
          Pef-Zertifikaten, die bisher
        
        
          allgemein anerkannt
        
        
          wurden.“
        
        
          
            Gerd Barleben,
          
        
        
          geschäfts-
        
        
          führender Gesellschafter
        
        
          Ingenieurgruppe B.A.C.
        
        
          „Dem Pef fehlt es an de-
        
        
          mokratischer Legitimation.
        
        
          Daher sollte er zukünftig
        
        
          unter Beteiligung aller
        
        
          relevanten Verkehrskreise
        
        
          festgelegt werden, etwa
        
        
          per Rechtsverordnung.“
        
        
          
            Thies Grothe,
          
        
        
          Abteilungsleiter
        
        
          Grundsatzfragen der Immobilien-
        
        
          politik, ZIA e.V.