Immobilienwirtschaft 6/2018 - page 65

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Strafen sind jetzt nur spürbar höher und
deswegen hat das Thema Datenschutz so
eine Relevanz bekommen“, erklärt Vol-
ker Schulz, CIO bei PROMOS consult.
„Denn die Frage: ,Wo und wie verarbei-
te ich personenbezogene Daten?‘ hätte
ich mir schon vorher stellen sollen oder
müssen.“ Welche Vorschriften sollte man
nun als Immobilienunternehmen kennen
und auch umsetzen? „Das Auskunftsrecht,
das Recht auf Löschung und das Recht auf
Datenübertragung“, so Volker Schulz.
Auch für Oliver Skowronek, Pro-
duktmanager bei der Crem Solutions
GmbH & Co. KG, sind diese drei Punkte
entscheidend. „Grundsätzlich muss das
ERP-System die technischen Vorausset-
zungen zur Erfüllung der Rechte Betrof-
fener bieten. Besonders zu erwähnen sind
hier das Recht auf Vergessen, also Lö-
M
anwird das Gefühl nicht los, der 25.
Mai 2018 sei der am häufigsten ge-
nannte Stichtag in diesem Jahr ge-
wesen. An diesem Tag endete nämlich die
Übergangsfrist für die EU-Datenschutz-
grundverordnung – kurz EU-DSGVO.
Auf Unternehmen der Immobilienbran-
che kamen damit einige Neuerungen zu,
etliche Prozesse mussten überprüft und
angepasst werden. Denn gerade im Be-
reich der Immobilienverwaltung arbeitet
man regelmäßigmit vielen personenbezo-
genen Daten – dazu zählen neben Name,
Adresse und E-Mail-Kontakt von Mie-
tern oder Mietinteressenten auch äußerst
sensible Daten wie die Bankverbindung.
Diese Daten werden in der Regel digital
abgespeichert, ob nun in einer simplen
Excel-Tabelle oder in einer speziellen
ERP-Lösung. Und damit sind Immobili-
»
enunternehmen verstärkt in der Pflicht,
denn die EU-DSGVO fordert einen sen-
sibleren Umgang.
ERP-Systeme müssen
die technischen Voraus-
setzungen zur Wahrung
aller Rechte der Betroffe-
nen erfüllen
Viele Prinzipien der neuen Daten-
schutzgrundverordnung sind allerdings
weitestgehend nicht viel anders als unter
der bisherigen EU-Datenschutzrichtlinie,
deren Vorschriften in Deutschland mit
dem deutschen Bundesdatenschutz­
gesetz (BDSG) umgesetzt wurden. „Die
Foto: Alexander Limbach/shutterstock.com
Alles neu machte der Mai …
Die neue Datenschutzgrundverordnung beherrscht seit Monaten die Schlagzeilen.
Die ERP-Anbieter haben ihre Software nach dem Prinzip „Privacy by Design“ überarbeitet.
Die Unternehmen müssen aber erst einmal ihre internen Strukturen anpassen.
Der Tag, an dem EU-weit die Datenschutzgrundverordnung
endgültig in Kraft trat, war auch für die Softwarehersteller ein
besonderer. Sie haben bis dahin ihre Systeme angepasst.
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