 
          
            65
          
        
        
        
        
          6.2018
        
        
          Strafen sind jetzt nur spürbar höher und
        
        
          deswegen hat das Thema Datenschutz so
        
        
          eine Relevanz bekommen“, erklärt Vol-
        
        
          ker Schulz, CIO bei PROMOS consult.
        
        
          „Denn die Frage: ,Wo und wie verarbei-
        
        
          te ich personenbezogene Daten?‘ hätte
        
        
          ich mir schon vorher stellen sollen oder
        
        
          müssen.“ Welche Vorschriften sollte man
        
        
          nun als Immobilienunternehmen kennen
        
        
          und auch umsetzen? „Das Auskunftsrecht,
        
        
          das Recht auf Löschung und das Recht auf
        
        
          Datenübertragung“, so Volker Schulz.
        
        
          Auch für Oliver Skowronek, Pro-
        
        
          duktmanager bei der Crem Solutions
        
        
          GmbH & Co. KG, sind diese drei Punkte
        
        
          entscheidend. „Grundsätzlich muss das
        
        
          ERP-System die technischen Vorausset-
        
        
          zungen zur Erfüllung der Rechte Betrof-
        
        
          fener bieten. Besonders zu erwähnen sind
        
        
          hier das Recht auf Vergessen, also Lö-
        
        
          
            M
          
        
        
          anwird das Gefühl nicht los, der 25.
        
        
          Mai 2018 sei der am häufigsten ge-
        
        
          nannte Stichtag in diesem Jahr ge-
        
        
          wesen. An diesem Tag endete nämlich die
        
        
          Übergangsfrist für die EU-Datenschutz-
        
        
          grundverordnung – kurz EU-DSGVO.
        
        
          Auf Unternehmen der Immobilienbran-
        
        
          che kamen damit einige Neuerungen zu,
        
        
          etliche Prozesse mussten überprüft und
        
        
          angepasst werden. Denn gerade im Be-
        
        
          reich der Immobilienverwaltung arbeitet
        
        
          man regelmäßigmit vielen personenbezo-
        
        
          genen Daten – dazu zählen neben Name,
        
        
          Adresse und E-Mail-Kontakt von Mie-
        
        
          tern oder Mietinteressenten auch äußerst
        
        
          sensible Daten wie die Bankverbindung.
        
        
          Diese Daten werden in der Regel digital
        
        
          abgespeichert, ob nun in einer simplen
        
        
          Excel-Tabelle oder in einer speziellen
        
        
          ERP-Lösung. Und damit sind Immobili-
        
        
          »
        
        
          enunternehmen verstärkt in der Pflicht,
        
        
          denn die EU-DSGVO fordert einen sen-
        
        
          sibleren Umgang.
        
        
          ERP-Systeme müssen
        
        
          die technischen Voraus-
        
        
          setzungen zur Wahrung
        
        
          aller Rechte der Betroffe-
        
        
          nen erfüllen
        
        
          Viele Prinzipien der neuen Daten-
        
        
          schutzgrundverordnung sind allerdings
        
        
          weitestgehend nicht viel anders als unter
        
        
          der bisherigen EU-Datenschutzrichtlinie,
        
        
          deren Vorschriften in Deutschland mit
        
        
          dem deutschen Bundesdatenschutz
        
        
          gesetz (BDSG) umgesetzt wurden. „Die
        
        
          Foto: Alexander Limbach/shutterstock.com
        
        
          Alles neu machte der Mai …
        
        
          Die neue Datenschutzgrundverordnung beherrscht seit Monaten die Schlagzeilen.
        
        
          Die ERP-Anbieter haben ihre Software nach dem Prinzip „Privacy by Design“ überarbeitet.
        
        
          Die Unternehmen müssen aber erst einmal ihre internen Strukturen anpassen.
        
        
          Der Tag, an dem EU-weit die Datenschutzgrundverordnung
        
        
          endgültig in Kraft trat, war auch für die Softwarehersteller ein
        
        
          besonderer. Sie haben bis dahin ihre Systeme angepasst.