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          TECHNOLOGIE, IT & ENERGIE
        
        
          I
        
        
          
            DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG
          
        
        
          schen der Daten, das Recht auf Auskunft
        
        
          und das Recht auf Datenübertragbarkeit.
        
        
          Ebenso muss die geforderte Transparenz
        
        
          hinsichtlich der Speicherung und Ver-
        
        
          wendung der personenbezogenen Daten
        
        
          erfüllt sein.“
        
        
          Wie schon bislang haben Verbraucher
        
        
          ein Recht auf Auskunft über die Verar-
        
        
          beitung ihrer personenbezogenen Daten.
        
        
          Neu ist das Recht auf eine Kopie dieser
        
        
          Daten. Neu ist auch das Recht auf Daten-
        
        
          mitnahme oder Datenübertragung. Das
        
        
          soll einen einfacheren Wechsel zu einem
        
        
          anderen Anbieter ermöglichen.
        
        
          Im Rahmen des so genannten Rechts
        
        
          auf Vergessenwerden müssen Unterneh-
        
        
          men personenbezogene Daten löschen,
        
        
          wenn die Informationen entweder nicht
        
        
          mehr benötigt werden oder sobald die
        
        
          betroffene Person die Löschung verlangt.
        
        
          Dabei sollte man sich fragen: Welche ge-
        
        
          setzlichen Aufbewahrungspflichten müs-
        
        
          sen eingehalten werden? Wann laufen
        
        
          welche Aufbewahrungsfristen ab?Welche
        
        
          offenen betriebswirtschaftlichen Prozesse
        
        
          bestehen noch? Oder gibt es besondere
        
        
          Einschränkungen durch Berechtigungen
        
        
          umzusetzen?
        
        
          Es werden per Vorein-
        
        
          stellung nur die für den
        
        
          jeweiligen Verarbeitungs-
        
        
          zweck erforderlichen
        
        
          Daten erhoben
        
        
          Unternehmen müssen künftig zudem
        
        
          Dritte, die die personenbezogenen Daten
        
        
          ebenfalls verarbeiten, darüber informie-
        
        
          ren, dass ein Verbraucher die Löschung
        
        
          verlangt hat. „Eine Funktion zum Sperren
        
        
          oder eine protokollierende Funktion zum
        
        
          Entsperren, um einer beispielsweise be-
        
        
          hördlichen Auskunftspflicht nachzukom-
        
        
          men, sollte in jedem CRM/ERP Standard
        
        
          sein“, betont Ronny Selzer, Geschäftsfüh-
        
        
          rer bei der Immoware24 GmbH.
        
        
          Immoware24 bietet den Anwendern
        
        
          seiner Software – wie auch andere Anbie-
        
        
          ter – zudemdieMöglichkeit, beimSperren
        
        
          von personenbezogenen Daten zeitgleich
        
        
          ein Löschprofil zu hinterlegen, sodass die
        
        
          betroffenen Datensätze nach Ablauf der
        
        
          Aufbewahrungsfrist endgültig und auto-
        
        
          matisiert entfernt werden. „Personenbe-
        
        
          zogene Daten, welche im Tagesgeschäft
        
        
          nicht mehr benötigt werden, für die je-
        
        
          doch noch eine Auskunftspflicht besteht,
        
        
          müssen auch nicht mehr allenNutzern der
        
        
          Software inMulti-User-Systemen zugäng-
        
        
          lich sein“, so Ronny Selzer weiter. Sensible
        
        
          von der Gesetzgebung betroffene Daten
        
        
          sollten nur für bestimmte Personen frei-
        
        
          gegeben werden oder der Download spe-
        
        
          zieller Daten komplett gesperrt werden.
        
        
          „Besonders wichtig ist
        
        
          das Recht auf Vergessen,
        
        
          (also Löschen) der Daten,
        
        
          das Recht auf Auskunft
        
        
          und das Recht auf Da-
        
        
          tenübertragbarkeit.“
        
        
          
            Oliver Skowronek,
          
        
        
          Produktmanager bei der
        
        
          Crem Solutions GmbH & Co. KG
        
        
          „Die Strafen sind jetzt
        
        
          spürbar höher. Des-
        
        
          wegen hat das Thema
        
        
          Datenschutz so eine
        
        
          Relevanz bekommen.“
        
        
          
            Volker Schulz,
          
        
        
          CIO bei PROMOS consult
        
        
          „Eine protokollierende
        
        
          Funktion zum Sperren
        
        
          und Entsperren von Da-
        
        
          ten sollte in jedem CRM/
        
        
          ERP Standard sein.“
        
        
          
            Ronny Selzer,
          
        
        
          Geschäftsführer
        
        
          bei der Immoware24 GmbH