Immobilienwirtschaft 3/2018 - page 37

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3.2018
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FORUM ZUKUNFT III
Beim 3. Forum Zukunft des DDIV am 20. und 21. März in Weimar geht es um Vergütung, Digitalisierung und
die Personalstrukturen.
Aufgezeigt werden die Potenziale, bestehende Geschäftsmodelle zu erweitern und dauerhaft
erfolgreich am Markt zu agieren.
Infos unter:
Aktuelle Urteile
RECHT
MAKLERRECHT
S.46
46
„Gebühren“ für Wohnungsbesichti-
gungen: Makler dürfen von Wohnungs-
suchenden für Besichtigungen keine
Maklergebühren verlangen
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
S.47
47
Entscheidung des Monats: Unter-
gemeinschaft kann über Sanierung
beschließen Bauliche Veränderung:
Rückbau nur durch Gemeinschaft durch-
setzbar
48
Ordnungsgemäße Verwaltung: Unter-
sagung der Versammlung per einst-
weiliger Verfügung Jahresabrechnung:
Beschlussfassung bei Genehmigungsfik-
tion Verwalterbestellung: Ein Angebot
kann genügen
49
Einstweilige Verfügung auf Bau-
stopp: Nur bei dringenden Gefahren
Montage eines Klimageräts:
Nichtige Beschlussfassung
Begleiter in Eigentümerversamm-
lung: Anwalt ist im Einzelfall zuzu-
lassen (und weitere Urteile)
MIETRECHT
S.50
50
Urteil des Monats: Hinzufügen
neuer Räume Heizkostenpauschale:
Umstellung der Abrechnung
51
Haftungsfragen: Wasserschaden
infolge eines Rückstaus Wohnungs-
rechtliche Vorschriften: Räumungs-
verfügung bei Gewerbemiete
(und weitere Urteile)
IMMOBILIEN-MARKETING-AWARD 2018
Kreative Vorreiter gesucht
Je dicker das Marketing-Budget, desto
größer der Werbeerfolg? Das muss kei-
neswegs der Fall sein. Dies beweist die
Low-Budget-Kategorie des Immobilien-
Marketing-Awards 2018. Mit den wei-
teren Kategorien „Wohnen“, „Gewerbe“
und „Online-Marketing“ startet die
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt
Nürtingen-Geislingen (HfWU) die Aus-
schreibung. Auch in diesem Jahr können
Makler, Bauträger, Verwalter undWerbe-
agenturen teilnehmen. Einsendeschluss
ist der 6. Juli 2018.
Eingereicht werden können Konzepte,
die sich in einem fortgeschrittenen Pla-
nungsstadium oder in der Umsetzungs-
phase befinden. Wurde ein Konzept be-
reits realisiert, muss die Umsetzung in
2017 oder 2018 begonnen worden sein.
Die Immobilie oder Dienstleistung, für
die das Marketingkonzept erstellt wur-
de, muss für den oder auf dem Immo-
bilienmarkt im deutschsprachigen Raum
projektiert, entwickelt oder angeboten
werden. Fonds-Vermarktungskonzepte
müssen für den Vertrieb an inländische
Zeichner entwickelt worden sein.
Weiterführende Informationen unter
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